02.03.2013 Aufrufe

BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weitere <strong>Naturschutz</strong>maßnahmen Förderung<br />

€ /ha·Jahr<br />

Nutzungsverzicht beziehungsweise Nutzungseinschränkungen:<br />

40 – 120<br />

- Dauerhafte Erhaltung hiebsreifen Altholzes<br />

- Dauerhafte Erhaltung von Einzelbäumen (z.B. Horstbäume)<br />

- Dauerhaftes Belassen von starkem Totholz (ab BHD 40 cm) in größerem Umfang<br />

Ausgleich von Bewirtschaftungseinschränkungen:<br />

40 – 120<br />

- Vorgaben zur Art der einzusetzenden Ernte- und Rücketechnik<br />

- Vorgaben zu Waldwegen, Rückegassen, Holzlagerplätzen etc.<br />

- Sachliche, zeitliche oder räumliche Einschränkung forstlicher Arbeiten,<br />

- Vorgaben zur Kalkung<br />

Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Sie ist <strong>für</strong> jede<br />

Fläche auf Grundlage naturschutzbedingter Mehraufwendungen und Einnahmeminderungen individuell<br />

zu berechnen. Soweit möglich ist <strong>für</strong> diese Berechnung die Waldwertrichtlinie 2000 169 heranzuziehen.<br />

Der jährlich auszuzahlende Betrag ergibt sich aus der gleichmäßigen Aufteilung der berechneten<br />

Gesamtsumme auf den Vertragszeitraum. Je nach Art und Umfang der Bewirtschaftungsauflagen<br />

kann die Zuwendung zwischen 40 €/ha·Jahr und 120 €/ha·Jahr betragen.<br />

Derzeit liegen zwei Vertragsabschlüsse im Rahmen dieser Richtlinie vor, weitere sind in Vorbereitung.<br />

Für einen dieser Verträge wurde <strong>für</strong> eine Vertragsfläche von 3,2407 ha ein Entgelt von 190,00<br />

€/ha·Jahr bezahlt. Der Vertrag hatte eine Laufzeit vom 25.09.2001 bis 31.03.2002 und beinhaltete ein<br />

schonendes Holzrückeverfahren als Auflage bei einem Hektarsatz von rd. 59 €.<br />

Das Ministerium beabsichtigt derzeit, im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Wald keine<br />

weiteren Schutzgebiete auszuweisen. Statt dessen soll Flächenschutz über den Vertragsnaturschutz<br />

im Wald erreicht werden 170 . Ein Problem <strong>für</strong> die Umsetzung stellt die geringe Finanzmittelausstattung<br />

dar.<br />

Weitere <strong>Naturschutz</strong>ziele sind teilweise über waldbauliche Fördermaßnahmen in obiger Richtlinie<br />

umsetzbar. So konnten im Jahr 2002 rund 1,5 Mio. € Fördermittel <strong>für</strong> den naturnahen Umbau von<br />

Privat- und Körperschaftswald in Sachsen zur Verfügung gestellt werden.<br />

3.6.11 Sachsen-Anhalt<br />

Nach Angaben des Ministeriums <strong>für</strong> Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt lagen zum Zeitpunkt<br />

der Umfrage keine Regelungen <strong>für</strong> den Vertragsnaturschutz im Wald vor. Jedoch soll dieser<br />

Thematik künftig verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet und eine Landesrichtlinie erstellt werden.<br />

Die Richtlinie <strong>für</strong> die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen enthält bis auf den Förderpunkt<br />

„Maßnahmen zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft“ keine weiteren, im Zusammenhang mit<br />

dieser Recherche förderfähigen <strong>Naturschutz</strong>maßnahmen auf Waldflächen. Die Umstellung auf naturnahe<br />

Waldwirtschaft wurde im Zeitraum 1993 bis 1998 auf 1.582 ha Fläche mit rund 6,2 Mio. € bezuschusst.<br />

169 vgl. auch „Marktdaten zur Waldbewertung in den neuen Bundesländern“ (Stand: 15.04.2003),<br />

http://www.hlbs.de/doc/GEROLD.pdf<br />

170 mdl. Mitt. SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR FORSTEN (2002).<br />

118

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!