BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
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Weitere <strong>Naturschutz</strong>maßnahmen Förderung<br />
€ /ha·Jahr<br />
Nutzungsverzicht beziehungsweise Nutzungseinschränkungen:<br />
40 – 120<br />
- Dauerhafte Erhaltung hiebsreifen Altholzes<br />
- Dauerhafte Erhaltung von Einzelbäumen (z.B. Horstbäume)<br />
- Dauerhaftes Belassen von starkem Totholz (ab BHD 40 cm) in größerem Umfang<br />
Ausgleich von Bewirtschaftungseinschränkungen:<br />
40 – 120<br />
- Vorgaben zur Art der einzusetzenden Ernte- und Rücketechnik<br />
- Vorgaben zu Waldwegen, Rückegassen, Holzlagerplätzen etc.<br />
- Sachliche, zeitliche oder räumliche Einschränkung forstlicher Arbeiten,<br />
- Vorgaben zur Kalkung<br />
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Sie ist <strong>für</strong> jede<br />
Fläche auf Grundlage naturschutzbedingter Mehraufwendungen und Einnahmeminderungen individuell<br />
zu berechnen. Soweit möglich ist <strong>für</strong> diese Berechnung die Waldwertrichtlinie 2000 169 heranzuziehen.<br />
Der jährlich auszuzahlende Betrag ergibt sich aus der gleichmäßigen Aufteilung der berechneten<br />
Gesamtsumme auf den Vertragszeitraum. Je nach Art und Umfang der Bewirtschaftungsauflagen<br />
kann die Zuwendung zwischen 40 €/ha·Jahr und 120 €/ha·Jahr betragen.<br />
Derzeit liegen zwei Vertragsabschlüsse im Rahmen dieser Richtlinie vor, weitere sind in Vorbereitung.<br />
Für einen dieser Verträge wurde <strong>für</strong> eine Vertragsfläche von 3,2407 ha ein Entgelt von 190,00<br />
€/ha·Jahr bezahlt. Der Vertrag hatte eine Laufzeit vom 25.09.2001 bis 31.03.2002 und beinhaltete ein<br />
schonendes Holzrückeverfahren als Auflage bei einem Hektarsatz von rd. 59 €.<br />
Das Ministerium beabsichtigt derzeit, im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Wald keine<br />
weiteren Schutzgebiete auszuweisen. Statt dessen soll Flächenschutz über den Vertragsnaturschutz<br />
im Wald erreicht werden 170 . Ein Problem <strong>für</strong> die Umsetzung stellt die geringe Finanzmittelausstattung<br />
dar.<br />
Weitere <strong>Naturschutz</strong>ziele sind teilweise über waldbauliche Fördermaßnahmen in obiger Richtlinie<br />
umsetzbar. So konnten im Jahr 2002 rund 1,5 Mio. € Fördermittel <strong>für</strong> den naturnahen Umbau von<br />
Privat- und Körperschaftswald in Sachsen zur Verfügung gestellt werden.<br />
3.6.11 Sachsen-Anhalt<br />
Nach Angaben des Ministeriums <strong>für</strong> Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt lagen zum Zeitpunkt<br />
der Umfrage keine Regelungen <strong>für</strong> den Vertragsnaturschutz im Wald vor. Jedoch soll dieser<br />
Thematik künftig verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet und eine Landesrichtlinie erstellt werden.<br />
Die Richtlinie <strong>für</strong> die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen enthält bis auf den Förderpunkt<br />
„Maßnahmen zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft“ keine weiteren, im Zusammenhang mit<br />
dieser Recherche förderfähigen <strong>Naturschutz</strong>maßnahmen auf Waldflächen. Die Umstellung auf naturnahe<br />
Waldwirtschaft wurde im Zeitraum 1993 bis 1998 auf 1.582 ha Fläche mit rund 6,2 Mio. € bezuschusst.<br />
169 vgl. auch „Marktdaten zur Waldbewertung in den neuen Bundesländern“ (Stand: 15.04.2003),<br />
http://www.hlbs.de/doc/GEROLD.pdf<br />
170 mdl. Mitt. SÄCHSISCHE LANDESANSTALT FÜR FORSTEN (2002).<br />
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