BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1.2 Definition des Vertragsnaturschutzes im Wald<br />
Es fehlt eine allgemein akzeptierte und klare Definition des Begriffs Vertragsnaturschutz. Den aktuellen<br />
Diskussionsstand stellt VON DEM BUSSCHE (2001) zusammenfassend dar. Darauf basierend<br />
schlägt er folgende Definition vor:<br />
„Danach ist der Vertragsnaturschutz jede vertragliche Vereinbarung zur vorrangigen Verwirklichung<br />
von <strong>Naturschutz</strong>zielen zwischen Verwaltung und Grundstückseigentümern, sonstigen<br />
Nutzungsberechtigten oder anderen geeigneten Personen, mit der die Vornahme, Duldung oder<br />
Unterlassung von <strong>Naturschutz</strong>maßnahmen honoriert wird.“<br />
Im Vergleich zum Vertragsnaturschutz in der Forstwirtschaft ist der Vertragsnaturschutz in der<br />
Landwirtschaft wesentlich weiter entwickelt. Exemplarisch seien deshalb die Ziele eines Vertragsnaturschutzprogramms<br />
der Landwirtschaft, des Hessischen Landschaftspflegeprogramms (HELP 2000)<br />
zitiert:<br />
„Zur Erreichung der formulierten Zielsetzungen werden im Wege vertraglicher Vereinbarungen<br />
zwischen Landwirten/Nutzungsberechtigten und dem jeweiligen Bundesland nach Maßgabe<br />
einer Länderrichtlinie Bewirtschaftungs-, Pflege-, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />
gegen Vergütung durchgeführt. Durch die angemessene Vergütung der Leistungen auf der<br />
Grundlage von Leistungs- und Zusatzpaketen sowie der freiwilligen Programmteilnahme wird<br />
eine konfliktfreie Erbringung der vereinbarten <strong>Naturschutz</strong>maßnahmen erreicht. Die aktive<br />
Einbindung der Landwirte/Nutzungsberechtigten führt zu einer Identifikation mit den bestehenden<br />
<strong>Naturschutz</strong>zielen und gleichzeitig zu Mitwirkung an deren Umsetzung. Es besteht<br />
kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einen Vertragsnaturschutzprogramm, die Teilnahme ist<br />
ihrerseits völlig freiwillig. Erst die abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen binden beide<br />
Vertragspartner.<br />
Vertragliche Vereinbarungen werden angeboten, um<br />
1. den Zielen des <strong>Naturschutz</strong>es und der Landschaftspflege entsprechende, ökologisch nachhaltige<br />
Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen umzusetzen,<br />
2. den Zielen des <strong>Naturschutz</strong>es und der Landschaftspflege entgegenstehende, die natürlichen<br />
Ressourcen beeinträchtigende Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen zu reduzieren,<br />
3. eine den Zielen des <strong>Naturschutz</strong>es und der Landschaftspflege entsprechende Flächenbewirtschaftung/Nutzung<br />
in und zwischen naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten (NSG/LSG,<br />
Biosphärenreservate) sowie aufgrund von EU-Vorschriften zu erhaltenden und zu entwickelnden<br />
Gebiete im Rahmen des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 (FFH-Richtlinie/EG-<br />
Vogelschutzrichtlinie) zu sichern und damit die Einrichtung von Biotopverbundsystemen auf<br />
der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne und der örtlichen Landschaftspläne sowie der Biotopkartierung<br />
zu unterstützen.“<br />
Als Kerngedanke des Vertragsnaturschutzes im Wald kann daraus entsprechend abgeleitet werden,<br />
dass der Forstwirtschaft ihre ökologischen Leistungen, die über einem rechtlich festgelegten Mindeststandard<br />
liegen, im Zuge von freiwilligen Vereinbarungen honoriert werden. Damit werden die<br />
ordnungsrechtlichen Instrumente des <strong>Naturschutz</strong>es um ein kooperatives Instrument, das die Freiwilligkeit<br />
der Zusammenarbeit betont, auch im Forst ergänzt.<br />
Inhalt des Vertragsnaturschutzes im Wald sind dabei<br />
1. das Unterlassen von aus ökonomischer Sicht sinnvollen, aber naturschutzfachlich nicht wünschenswerten<br />
Maßnahmen und/oder<br />
2. die Vornahme von aktiven, naturschützenden Maßnahmen.<br />
9