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BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

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Handlungsempfehlungen:<br />

Die Einschränkung von Kahlschlägen (Saarland) oder auch nur der Hiebsart (Bayern) als Maßnahme<br />

<strong>für</strong> den Vertragsnaturschutz im Wald kann nicht empfohlen werden. Gegen eine Aufnahme in Vertragsnaturschutzprogramme<br />

spricht bereits die aktuelle Rechtslage.<br />

So geht die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes über die Kahlschlagsbeschränkungen der verschiedenen<br />

Landeswaldgesetze hinaus und definiert indirekt im § 5, (5) die Waldbewirtschaftung<br />

ohne Kahlschläge als gute fachliche Praxis. Der Verzicht auf Kahlschlag wäre als Mindeststandard<br />

<strong>für</strong> alle Waldbesitzarten anzusehen und bedürfte somit keiner gesonderten Förderung, da er der Sozialpflichtigkeit<br />

des Eigentums nach Artikel 14 (2) des Grundgesetzes unterliegen würde.<br />

Umgekehrt können allerdings auch Kahlschläge egal welcher Größe nicht als aktiv durchzuführende<br />

<strong>Naturschutz</strong>maßnahme im Rahmen von Vertragsnaturschutz empfohlen werden 30 . Denn unter differenzierter<br />

Betrachtungsweise sind Kahlschläge aufgrund ihrer schwerwiegenden, den Menschen direkt betreffenden<br />

Nachteile (z.B. Trinkwasserschutz) abzulehnen. Allerdings können durch Belassen von<br />

Sturmflächen mit anschließender Integration natürlicher Verjüngungsdynamiken (Sukzession) die<br />

ökologischen Vorteile des Kahlschlages auf „natürliche“ Weise dennoch zum Tragen kommen.<br />

3.1.6 Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Bodenschutzkalkung<br />

a) Einsatz von Pestiziden<br />

Beschreibung und Diskussion:<br />

Pestizide sind synthetische Mittel zur Abtötung von Schadorganismen. Zu den im Wald verwendeten<br />

Pestiziden zählen Herbizide gegen Vergrasung (z.B. auf Kulturflächen, Wegrändern oder Weihnachtsbaumkulturen),<br />

Insektizide zur Bekämpfung von Insektenkalamitäten (z.B. Schwammspinner<br />

(Lymantria dispar)) oder zum Schutz waldlagernden Holzes, Fungizide gegen Pilzkrankheiten (z.B.<br />

Kiefernschütte (Lophodermium seditiosum) und Rodentizide zur Mäusebekämpfung auf Kulturflächen.<br />

Sie wirken entweder als Kontaktgift oder als Fraßgift.<br />

Der Einsatz solcher Pestizide ist per se problematisch, da die Vernichtung von Organismen durch<br />

Wirkstoffe wie Pyrethroide nicht nur auf bestimmte Arten zu begrenzen ist (Breitbandwirkung).<br />

„Zwar werden Pestizide in Wäldern meist nur punktuell ausgebracht und die mit Pestiziden behandelte<br />

Fläche beträgt „nur“ rund 1% der Waldfläche der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland 31 ,<br />

da dies aber insbesondere auf Aufforstungsflächen und an Wegrändern geschieht, also gerade dort,<br />

wo sich wegen des hohen Aufkommens an blütenreichen Stauden sehr viele Tierarten wie z.B. die<br />

blütenbewohnenden Waldinsekten konzentrieren, ist die Wirkung oft gravierender als es dem Anteil<br />

der behandelten Fläche entspricht“ (BLAB 1993).<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

Angesichts der schon lange erkannten negativen Folgen des Pestizideinsatzes <strong>für</strong> Tier- und Pflanzenarten<br />

(REISCH 1974) sowie aufgrund- und Trinkwasser ist der Verzicht auf Pestizideinsatz im Wald<br />

aus Sicht des <strong>Naturschutz</strong>es ausschließlich positiv zu bewerten. Eine Förderung des Verzichts im<br />

Rahmen eines Vertragsnaturschutzprogramms kommt aber kaum in Frage. So ist nach WINKEL &<br />

VOLZ (2003) der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden, Herbiziden und Holzschutzmitteln<br />

(gemeint sind hier i.d.R. Insektizide) im Wald bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis auf ein<br />

Minimum zu beschränken. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Bestand sollte nur als letztes<br />

Mittel bei drohenden, schwerwiegenden Waldschäden auf der Basis fachkundiger Begutachtung erfolgen.<br />

Auf den Einsatz von Herbiziden ist grundsätzlich zu verzichten, Ausnahmen bedürfen einer<br />

Genehmigung. Der Einsatz von Holzschutzmitteln (Polterspritzungen) soll durch eine entsprechende<br />

Steuerung des Holzeinschlags, durch Ausnutzung aller logistischen und organisatorischen<br />

Möglichkeiten weitgehend vermieden werden. Weitere gleichlautende Aussagen finden sich in<br />

30<br />

Mit Ausnahme historischer Waldnutzungsformen (vgl. Kap. 3.1.11).<br />

31<br />

Eine bundesweite Erhebung der Biologischen Bundesanstalt <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft ergab <strong>für</strong> 1986,<br />

dass die im Wald eingesetzten Mengen an Pestiziden 0,1 - 0,2% des Gesamtverbrauchs in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ausmachten.<br />

37

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