BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
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Handlungsempfehlungen:<br />
Die Einschränkung von Kahlschlägen (Saarland) oder auch nur der Hiebsart (Bayern) als Maßnahme<br />
<strong>für</strong> den Vertragsnaturschutz im Wald kann nicht empfohlen werden. Gegen eine Aufnahme in Vertragsnaturschutzprogramme<br />
spricht bereits die aktuelle Rechtslage.<br />
So geht die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes über die Kahlschlagsbeschränkungen der verschiedenen<br />
Landeswaldgesetze hinaus und definiert indirekt im § 5, (5) die Waldbewirtschaftung<br />
ohne Kahlschläge als gute fachliche Praxis. Der Verzicht auf Kahlschlag wäre als Mindeststandard<br />
<strong>für</strong> alle Waldbesitzarten anzusehen und bedürfte somit keiner gesonderten Förderung, da er der Sozialpflichtigkeit<br />
des Eigentums nach Artikel 14 (2) des Grundgesetzes unterliegen würde.<br />
Umgekehrt können allerdings auch Kahlschläge egal welcher Größe nicht als aktiv durchzuführende<br />
<strong>Naturschutz</strong>maßnahme im Rahmen von Vertragsnaturschutz empfohlen werden 30 . Denn unter differenzierter<br />
Betrachtungsweise sind Kahlschläge aufgrund ihrer schwerwiegenden, den Menschen direkt betreffenden<br />
Nachteile (z.B. Trinkwasserschutz) abzulehnen. Allerdings können durch Belassen von<br />
Sturmflächen mit anschließender Integration natürlicher Verjüngungsdynamiken (Sukzession) die<br />
ökologischen Vorteile des Kahlschlages auf „natürliche“ Weise dennoch zum Tragen kommen.<br />
3.1.6 Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Bodenschutzkalkung<br />
a) Einsatz von Pestiziden<br />
Beschreibung und Diskussion:<br />
Pestizide sind synthetische Mittel zur Abtötung von Schadorganismen. Zu den im Wald verwendeten<br />
Pestiziden zählen Herbizide gegen Vergrasung (z.B. auf Kulturflächen, Wegrändern oder Weihnachtsbaumkulturen),<br />
Insektizide zur Bekämpfung von Insektenkalamitäten (z.B. Schwammspinner<br />
(Lymantria dispar)) oder zum Schutz waldlagernden Holzes, Fungizide gegen Pilzkrankheiten (z.B.<br />
Kiefernschütte (Lophodermium seditiosum) und Rodentizide zur Mäusebekämpfung auf Kulturflächen.<br />
Sie wirken entweder als Kontaktgift oder als Fraßgift.<br />
Der Einsatz solcher Pestizide ist per se problematisch, da die Vernichtung von Organismen durch<br />
Wirkstoffe wie Pyrethroide nicht nur auf bestimmte Arten zu begrenzen ist (Breitbandwirkung).<br />
„Zwar werden Pestizide in Wäldern meist nur punktuell ausgebracht und die mit Pestiziden behandelte<br />
Fläche beträgt „nur“ rund 1% der Waldfläche der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland 31 ,<br />
da dies aber insbesondere auf Aufforstungsflächen und an Wegrändern geschieht, also gerade dort,<br />
wo sich wegen des hohen Aufkommens an blütenreichen Stauden sehr viele Tierarten wie z.B. die<br />
blütenbewohnenden Waldinsekten konzentrieren, ist die Wirkung oft gravierender als es dem Anteil<br />
der behandelten Fläche entspricht“ (BLAB 1993).<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
Angesichts der schon lange erkannten negativen Folgen des Pestizideinsatzes <strong>für</strong> Tier- und Pflanzenarten<br />
(REISCH 1974) sowie aufgrund- und Trinkwasser ist der Verzicht auf Pestizideinsatz im Wald<br />
aus Sicht des <strong>Naturschutz</strong>es ausschließlich positiv zu bewerten. Eine Förderung des Verzichts im<br />
Rahmen eines Vertragsnaturschutzprogramms kommt aber kaum in Frage. So ist nach WINKEL &<br />
VOLZ (2003) der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden, Herbiziden und Holzschutzmitteln<br />
(gemeint sind hier i.d.R. Insektizide) im Wald bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis auf ein<br />
Minimum zu beschränken. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Bestand sollte nur als letztes<br />
Mittel bei drohenden, schwerwiegenden Waldschäden auf der Basis fachkundiger Begutachtung erfolgen.<br />
Auf den Einsatz von Herbiziden ist grundsätzlich zu verzichten, Ausnahmen bedürfen einer<br />
Genehmigung. Der Einsatz von Holzschutzmitteln (Polterspritzungen) soll durch eine entsprechende<br />
Steuerung des Holzeinschlags, durch Ausnutzung aller logistischen und organisatorischen<br />
Möglichkeiten weitgehend vermieden werden. Weitere gleichlautende Aussagen finden sich in<br />
30<br />
Mit Ausnahme historischer Waldnutzungsformen (vgl. Kap. 3.1.11).<br />
31<br />
Eine bundesweite Erhebung der Biologischen Bundesanstalt <strong>für</strong> Land- und Forstwirtschaft ergab <strong>für</strong> 1986,<br />
dass die im Wald eingesetzten Mengen an Pestiziden 0,1 - 0,2% des Gesamtverbrauchs in der Bundesrepublik<br />
Deutschland ausmachten.<br />
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