BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
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Handlungsempfehlungen:<br />
Detaillierte Maßnahmenvorschläge zur naturnahen Gewässerentwicklung im Wald, wie sie sich beispielsweise<br />
in NDS. LFV (1982a und 1982b), ARBEITSKREIS FORSTLICHE LANDESPFLEGE (1984),<br />
BÖNECKE (2001) oder HÄUSLER (2003) finden, würden den Rahmen dieser Studie sprengen. Daher<br />
werden nachfolgend lediglich einige wichtige Maßnahmenkomplexe bezüglich ihrer Relevanz <strong>für</strong><br />
den Vertragsnaturschutz beispielhaft betrachtet.<br />
Der Schutz der Gewässer im Wald wird teilweise durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung erzielt,<br />
bei der die oben genannten Gefährdungen der Gewässer weitgehend vermieden werden. Darüber<br />
hinausgehend kann insbesondere der Umbau von standortfremden Baumbeständen entlang der Gewässer<br />
als ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung naturnaher Gewässer im Wald gesehen werden und<br />
sollte daher im Rahmen von Vertragsnaturschutzprogrammen gefördert werden. Denn durch eine<br />
vorzeitige Überführung standortwidriger Fichtenbestände in naturnahe Wälder entstehen erhöhte<br />
Kosten bzw. Einnahmeverluste <strong>für</strong> den Waldbesitzer (Zuwachsverlust, Holzerntekosten, Flächenräumung<br />
usw.).<br />
Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (z.B. Rückbau von Verdolungen)<br />
oder die Neuanlage von Kleingewässern (z.B. als „Nahrungsbiotop“ <strong>für</strong> den Schwarzstorch (Ciconia<br />
nigra)) sind zumeist einmalige finanzielle Investitionen und können daher praxisbewährt im Rahmen<br />
der forstlichen Förderung oder über Vertragsnaturschutzprogramme abgeglichen werden.<br />
Zuletzt ist die Wiedervernässung als wichtiger Aspekt zu nennen. Zum einen erfordert der Rückbau<br />
bzw. die Verschließung von Entwässerungsgräben einen investiven Aufwand und zum anderen werden<br />
durch eine Vernässung die waldbaulichen Möglichkeiten (z.B. Baumartenwahl) stark eingeschränkt.<br />
Beide Gesichtspunkte sollten daher über Vertragsnaturschutzprogramme entschädigt werden<br />
können.<br />
3.1.9.3 Aufbau strukturreicher Waldränder<br />
Beschreibung und Diskussion:<br />
Von Natur aus gibt es Waldränder entlang der Flussläufe und Gewässer, an Mooren, an reliefbedingten<br />
Extremstandorten (Blockhalden, Felsen, Sanddünen, usw.) und entlang der natürlichen Höhengrenzen<br />
(alpine Waldgrenze). Hinzu kommen temporäre Waldgrenzen, so z.B. bei Sturmwürfen, oder<br />
entlang von sonstigen natürlichen Waldlücken. Den größten Anteil der heute existierenden Waldränder<br />
machen jedoch die anthropogen bedingten Waldränder (sekundäre Waldränder) aus, die in der<br />
Regel durch Besitz- und Nutzungsgrenzen (Wald-Feld bzw. Wiese, Wald-Weg usw.) entstanden sind<br />
und in Waldinnenränder (Binnensäume) und Waldaußenränder unterschieden werden können.<br />
Der „idealisierte“ Wald(außen)rand gliedert sich in Krautsaum, Strauchmantel, Waldmantel (Trauf)<br />
und eigentlichem Bestand (Abb. 6)). So entsteht ein sehr strukturreiches Ökoton, das durch eine<br />
räumlich nahe Anhäufung von Habitatnischen mit kleinklimatisch unterschiedlichen Bereichen zahlreichen<br />
Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bietet. Einem solchen „geschlossenen“ Waldrand<br />
steht als Besonderheit der „offene“ Waldrand gegenüber, der stärker durch Krautsaum, offene Bodenanrisse<br />
u.ä. geprägt ist (z.B. an lichten Kieferwäldern).<br />
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