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BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

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Handlungsempfehlungen:<br />

Detaillierte Maßnahmenvorschläge zur naturnahen Gewässerentwicklung im Wald, wie sie sich beispielsweise<br />

in NDS. LFV (1982a und 1982b), ARBEITSKREIS FORSTLICHE LANDESPFLEGE (1984),<br />

BÖNECKE (2001) oder HÄUSLER (2003) finden, würden den Rahmen dieser Studie sprengen. Daher<br />

werden nachfolgend lediglich einige wichtige Maßnahmenkomplexe bezüglich ihrer Relevanz <strong>für</strong><br />

den Vertragsnaturschutz beispielhaft betrachtet.<br />

Der Schutz der Gewässer im Wald wird teilweise durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung erzielt,<br />

bei der die oben genannten Gefährdungen der Gewässer weitgehend vermieden werden. Darüber<br />

hinausgehend kann insbesondere der Umbau von standortfremden Baumbeständen entlang der Gewässer<br />

als ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung naturnaher Gewässer im Wald gesehen werden und<br />

sollte daher im Rahmen von Vertragsnaturschutzprogrammen gefördert werden. Denn durch eine<br />

vorzeitige Überführung standortwidriger Fichtenbestände in naturnahe Wälder entstehen erhöhte<br />

Kosten bzw. Einnahmeverluste <strong>für</strong> den Waldbesitzer (Zuwachsverlust, Holzerntekosten, Flächenräumung<br />

usw.).<br />

Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (z.B. Rückbau von Verdolungen)<br />

oder die Neuanlage von Kleingewässern (z.B. als „Nahrungsbiotop“ <strong>für</strong> den Schwarzstorch (Ciconia<br />

nigra)) sind zumeist einmalige finanzielle Investitionen und können daher praxisbewährt im Rahmen<br />

der forstlichen Förderung oder über Vertragsnaturschutzprogramme abgeglichen werden.<br />

Zuletzt ist die Wiedervernässung als wichtiger Aspekt zu nennen. Zum einen erfordert der Rückbau<br />

bzw. die Verschließung von Entwässerungsgräben einen investiven Aufwand und zum anderen werden<br />

durch eine Vernässung die waldbaulichen Möglichkeiten (z.B. Baumartenwahl) stark eingeschränkt.<br />

Beide Gesichtspunkte sollten daher über Vertragsnaturschutzprogramme entschädigt werden<br />

können.<br />

3.1.9.3 Aufbau strukturreicher Waldränder<br />

Beschreibung und Diskussion:<br />

Von Natur aus gibt es Waldränder entlang der Flussläufe und Gewässer, an Mooren, an reliefbedingten<br />

Extremstandorten (Blockhalden, Felsen, Sanddünen, usw.) und entlang der natürlichen Höhengrenzen<br />

(alpine Waldgrenze). Hinzu kommen temporäre Waldgrenzen, so z.B. bei Sturmwürfen, oder<br />

entlang von sonstigen natürlichen Waldlücken. Den größten Anteil der heute existierenden Waldränder<br />

machen jedoch die anthropogen bedingten Waldränder (sekundäre Waldränder) aus, die in der<br />

Regel durch Besitz- und Nutzungsgrenzen (Wald-Feld bzw. Wiese, Wald-Weg usw.) entstanden sind<br />

und in Waldinnenränder (Binnensäume) und Waldaußenränder unterschieden werden können.<br />

Der „idealisierte“ Wald(außen)rand gliedert sich in Krautsaum, Strauchmantel, Waldmantel (Trauf)<br />

und eigentlichem Bestand (Abb. 6)). So entsteht ein sehr strukturreiches Ökoton, das durch eine<br />

räumlich nahe Anhäufung von Habitatnischen mit kleinklimatisch unterschiedlichen Bereichen zahlreichen<br />

Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bietet. Einem solchen „geschlossenen“ Waldrand<br />

steht als Besonderheit der „offene“ Waldrand gegenüber, der stärker durch Krautsaum, offene Bodenanrisse<br />

u.ä. geprägt ist (z.B. an lichten Kieferwäldern).<br />

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