02.03.2013 Aufrufe

BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Handlungsempfehlungen:<br />

Aus faunistisch-ökologischer Sicht ist die Forderung des <strong>Naturschutz</strong>es nach einem Verbot oder<br />

mindestens einer deutlichen Einschränkung des Fremdländeranbaus (z.B. nur in Mischbeständen<br />

oder/und mit einem ggf. festzulegenden maximalen Flächenanteil) ausreichend begründet. Dennoch<br />

kann eine solche Einschränkung nur bedingt <strong>für</strong> ein Vertragsnaturschutzprogramm umgesetzt werden.<br />

Dies liegt weniger an einer naturschutzfachlichen Begründung, als vielmehr an der Gegebenheit,<br />

dass die Einschränkung standortfremder Baumarten bereits nach § 5 (5) BNatSchG 15 zur guten fachlichen<br />

Praxis in der Forstwirtschaft gehört und somit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums unterliegt.<br />

Dennoch werden folgende Maßnahmen als sinnvoll im Rahmen von Vertragsnaturschutzprogrammen<br />

betrachtet:<br />

Eine Einschränkung bzw. den Verzicht auf den Anbau fremdländischer Baumarten zu fördern,<br />

ist nicht praktikabel, da es sich lediglich um eine schwer beweisbare Absichtserklärung<br />

handeln würde. Es ist daher eine „Positiv-Förderung“ vorzuziehen, wie sie etwa durch die<br />

ausschließliche Förderung von standortheimischen Arten insbesondere bei der Erstaufforstung<br />

und der Wiederbewaldung (Aufforstung) umsetzbar wäre.<br />

Endnutzung unreifer Bestände von Fremdländern oder nicht standortheimischen Baumarten,<br />

insbesondere dort, wo dies ökologisch besonders sinnvoll und zum Erhalt seltener Biotope<br />

oder Arten dringend erforderlich ist. Diese Dringlichkeit könnte am einfachsten etwa durch<br />

die Ergänzung der forstlichen Planung (z.B. Forsteinrichtung, Waldbiotopkartierung), Managementpläne<br />

von Natura 2000-Gebieten oder durch (allerdings kostenintensivere) Einzelgutachten<br />

festgehalten werden.<br />

Beseitigung unerwünschten (invasiven) Aufwuchses bei der Naturverjüngung. Hierzu zählt<br />

auf vielen Standorten auch die Fichte, weswegen auch ihre Beseitigung/Zurückdrängung förderfähig<br />

sein sollte.<br />

Erhalt seltener Baumarten<br />

Beschreibung:<br />

In Deutschland kommen etwa 90 verschiedene heimische Baum- und Straucharten vor (BMELF<br />

1998). In den baden-württembergischen Staatswäldern wachsen davon lediglich sieben Baumarten<br />

auf 92% der Waldfläche, wovon die Fichte (Picea abies) mit 44% und die Buche (Fagus sylvatica)<br />

mit 20% den größten Teil einnehmen (MLR 2000). Auf die restlichen 8% fallen die sogenannten<br />

„sonstigen Laubhölzer“. Zu diesen zählen auch die „seltenen Baumarten“, wozu überwiegend folgende<br />

oft auch forstwirtschaftlich nutzbare Arten gerechnet werden.<br />

Elsbeere (Sorbus torminalis)<br />

Mehlbeere (Sorbus aria) inkl. naher verwandter Endemiten (Sorbus spec.)<br />

Speierling (Sorbus domestica)<br />

Wildbirne (Pyrus pyraster)<br />

Eibe (Taxus baccata)<br />

Schwarzpappel (Populus nigra)<br />

Nussbaum (Juglans regia)<br />

Geht man jedoch von einer Gesamtzahl von 90 Arten aus, so müssen neben diesen häufig aufgezählten<br />

Arten sicher noch deutlich mehr zu den seltenen Baum- und Straucharten gezählt werden. Hinzu<br />

kommt, dass inzwischen außerdem auch forstlich genutzte (Haupt-)Baumarten zunehmend als selten<br />

und somit schutzbedürftig bewertet werden müssen. So etwa die autochthon nur regional vorkommende<br />

Weißtanne (Abies alba) (HÄUSLER 2001, FORUM WEIßTANNE 2002) mit einem bundesweiten<br />

Waldflächenanteil von derzeit lediglich 2%, die Lärche (Larix europaeus) oder auch die vom „Ulmensterben“<br />

bedrohten Ulmenarten (Ulmus spec.).<br />

15<br />

§ 5 (5): Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und<br />

diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen<br />

ist einzuhalten.<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!