BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
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Handlungsempfehlungen:<br />
Aus faunistisch-ökologischer Sicht ist die Forderung des <strong>Naturschutz</strong>es nach einem Verbot oder<br />
mindestens einer deutlichen Einschränkung des Fremdländeranbaus (z.B. nur in Mischbeständen<br />
oder/und mit einem ggf. festzulegenden maximalen Flächenanteil) ausreichend begründet. Dennoch<br />
kann eine solche Einschränkung nur bedingt <strong>für</strong> ein Vertragsnaturschutzprogramm umgesetzt werden.<br />
Dies liegt weniger an einer naturschutzfachlichen Begründung, als vielmehr an der Gegebenheit,<br />
dass die Einschränkung standortfremder Baumarten bereits nach § 5 (5) BNatSchG 15 zur guten fachlichen<br />
Praxis in der Forstwirtschaft gehört und somit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums unterliegt.<br />
Dennoch werden folgende Maßnahmen als sinnvoll im Rahmen von Vertragsnaturschutzprogrammen<br />
betrachtet:<br />
Eine Einschränkung bzw. den Verzicht auf den Anbau fremdländischer Baumarten zu fördern,<br />
ist nicht praktikabel, da es sich lediglich um eine schwer beweisbare Absichtserklärung<br />
handeln würde. Es ist daher eine „Positiv-Förderung“ vorzuziehen, wie sie etwa durch die<br />
ausschließliche Förderung von standortheimischen Arten insbesondere bei der Erstaufforstung<br />
und der Wiederbewaldung (Aufforstung) umsetzbar wäre.<br />
Endnutzung unreifer Bestände von Fremdländern oder nicht standortheimischen Baumarten,<br />
insbesondere dort, wo dies ökologisch besonders sinnvoll und zum Erhalt seltener Biotope<br />
oder Arten dringend erforderlich ist. Diese Dringlichkeit könnte am einfachsten etwa durch<br />
die Ergänzung der forstlichen Planung (z.B. Forsteinrichtung, Waldbiotopkartierung), Managementpläne<br />
von Natura 2000-Gebieten oder durch (allerdings kostenintensivere) Einzelgutachten<br />
festgehalten werden.<br />
Beseitigung unerwünschten (invasiven) Aufwuchses bei der Naturverjüngung. Hierzu zählt<br />
auf vielen Standorten auch die Fichte, weswegen auch ihre Beseitigung/Zurückdrängung förderfähig<br />
sein sollte.<br />
Erhalt seltener Baumarten<br />
Beschreibung:<br />
In Deutschland kommen etwa 90 verschiedene heimische Baum- und Straucharten vor (BMELF<br />
1998). In den baden-württembergischen Staatswäldern wachsen davon lediglich sieben Baumarten<br />
auf 92% der Waldfläche, wovon die Fichte (Picea abies) mit 44% und die Buche (Fagus sylvatica)<br />
mit 20% den größten Teil einnehmen (MLR 2000). Auf die restlichen 8% fallen die sogenannten<br />
„sonstigen Laubhölzer“. Zu diesen zählen auch die „seltenen Baumarten“, wozu überwiegend folgende<br />
oft auch forstwirtschaftlich nutzbare Arten gerechnet werden.<br />
Elsbeere (Sorbus torminalis)<br />
Mehlbeere (Sorbus aria) inkl. naher verwandter Endemiten (Sorbus spec.)<br />
Speierling (Sorbus domestica)<br />
Wildbirne (Pyrus pyraster)<br />
Eibe (Taxus baccata)<br />
Schwarzpappel (Populus nigra)<br />
Nussbaum (Juglans regia)<br />
Geht man jedoch von einer Gesamtzahl von 90 Arten aus, so müssen neben diesen häufig aufgezählten<br />
Arten sicher noch deutlich mehr zu den seltenen Baum- und Straucharten gezählt werden. Hinzu<br />
kommt, dass inzwischen außerdem auch forstlich genutzte (Haupt-)Baumarten zunehmend als selten<br />
und somit schutzbedürftig bewertet werden müssen. So etwa die autochthon nur regional vorkommende<br />
Weißtanne (Abies alba) (HÄUSLER 2001, FORUM WEIßTANNE 2002) mit einem bundesweiten<br />
Waldflächenanteil von derzeit lediglich 2%, die Lärche (Larix europaeus) oder auch die vom „Ulmensterben“<br />
bedrohten Ulmenarten (Ulmus spec.).<br />
15<br />
§ 5 (5): Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und<br />
diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen<br />
ist einzuhalten.<br />
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