BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
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In den letzten vier Jahrzehnten nahm in Deutschland der Wald um insgesamt etwa 500.000 Hektar<br />
zu, was vor allem auf natürliche Wiederbewaldung (Sukzession) und die Aufforstung landwirtschaftlicher<br />
Brachflächen (GÜTHLER 2002) zurückzuführen ist. Die Zunahme der Waldfläche beschränkt<br />
sich auf ländliche Gebiete. In Ballungsräumen geht die Waldfläche, wenn auch nur gering, weiter<br />
zurück, da vielfach Waldflächen <strong>für</strong> Haus- und Straßenbau oder Gewerbeflächen benötigt werden.<br />
Der Privatwald nimmt in Deutschland mit 46% der Gesamtwaldfläche den größten Teil ein, der sich<br />
auf 1,3 Mio. Waldbesitzer verteilt. Die noch zu privatisierenden 0,2 Mio. Hektar Treuhandwald<br />
(LEßNER 2002) werden zum Privatwald gerechnet. Während die Zahl der bäuerlichen Privatwaldbesitzer<br />
aufgrund des Strukturwandels zurückgeht, nimmt die Zahl der Kleinstwaldbesitzer (unter 5 ha),<br />
die keine Verbindung mehr zur Landwirtschaft haben, zu. Der Waldbesitz im Privatwald beträgt im<br />
Durchschnitt nur 5 Hektar Waldfläche, die meist auf mehrere Parzellen verteilt ist. Schon heute entfallen<br />
in Baden-Württemberg auf den Waldbesitz unter 5 Hektar ohne Bindung an einen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb annähernd 40% des Privatwaldes. Ein Großteil dieses Klein- und Kleinstprivatwaldes<br />
trägt den Charakter einer „forstwirtschaftlichen Sozialbrache“ (VOLZ 2001).<br />
Nach Untersuchungen von JUDMANN (1998) ist allerdings auch festzustellen, dass eine zunehmende<br />
Zahl von Waldeigentümern ihren nicht mehr forstwirtschaftlich genutzten Wald als Hobby- und Freizeitbeschäftigung<br />
entdecken und nach individuellen Zielen pflegen, wobei diese Ziele weit von den<br />
traditionellen forstlichen Bewirtschaftungsformen entfernt sind. Daneben gibt es im Privatwald<br />
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mehrerer Waldbesitzer zu Forstbetriebsgemeinschaften, die<br />
<strong>für</strong> ihre Mitglieder beispielsweise Maschineneinsätze, die Material- und Pflanzenbeschaffung oder<br />
eine gemeinsame Holzvermarktung organisieren. Der Großprivatwald über 1.000 Hektar Betriebsfläche<br />
macht nur etwa 8% der Privatwaldfläche aus.<br />
Als Körperschaftswald gilt jeder Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverbände,<br />
der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen<br />
Rechts steht 5 . Flächenmäßig dominiert der Wald von Städten und Gemeinden, so dass der gesamte<br />
Körperschaftswald meist synonym als „Gemeindewald“ oder noch häufiger als „Kommunalwald“<br />
bezeichnet wird (VOLZ 2001). Sein prozentualer Anteil liegt in Deutschland bei 20%.<br />
Der Anteil des Staatswaldes, also des Waldes im Alleineigentum des Bundes oder eines Landes, liegt<br />
bei 34%.<br />
Privatwald<br />
(einschl. Treuhand-Waldfläche)<br />
Abb.1: Waldbesitzstruktur in Deutschland (aus: VOLZ 2001).<br />
5 vgl. § 3 (2) Bundeswaldgesetz<br />
46%<br />
20%<br />
34%<br />
Körperschaftswald<br />
z.B. Kommunen<br />
Staatswald<br />
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