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BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz

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Handlungsempfehlungen:<br />

Als sofort umsetzbare Maßnahmen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt sowohl die Förderung der<br />

Maßnahme „Ausnutzung der Naturverjüngung“ als auch die Förderung <strong>für</strong> das „Zulassen von Sukzession“<br />

be<strong>für</strong>worten, soweit diese Aspekte nicht über die gute fachliche Praxis abgesichert werden<br />

können.<br />

Die Maßnahmen Unterlassen von Räumung und Verzicht auf Wiederaufforstung von Sturmflächen zur<br />

Förderung der Sukzession sind naturschutzfachlich als sehr positiv zu bewerten (KOMPA & SCHMIDT<br />

2002). Sie sind daher <strong>für</strong> die Berücksichtigung in Vertragsnaturschutzprogrammen empfohlen. Als Modell,<br />

wie diese Förderung ausgestalten werden kann, ist ein Hektarsatz anzudenken. Dieser begründet<br />

sich aus dem Einnahmeverlust, der dem Waldbesitzer unter Umständen aufgrund einer deutlich verzögerten<br />

Verjüngungszeit der Wirtschaftsbaumarten entstehen kann. Bei der Berechnung sind jedoch<br />

die Kosten zu berücksichtigen, die vom Waldbesitzer eingespart werden (Pflanzkosten, evtl. Wildschutz<br />

und Pflegeeingriffe u.a.).<br />

Weitere ökologische Aspekte zur Integration der natürlich ablaufenden Sukzessionsprozesse in Nutzungskonzepte<br />

bei der Waldbewirtschaftung werden im nachfolgenden Kap. 3.1.5 noch eingehender<br />

behandelt.<br />

Da weite Pflanzabstände und „Fehlstellen“ in Verjüngungen Raum <strong>für</strong> Kräuter, Sträucher und Nebenbaumarten<br />

lassen, ist von einer Förderung der waldbaulichen Nachbesserung aus der<br />

Sicht des <strong>Naturschutz</strong>es abzusehen.<br />

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