BfN -Skripten 146 - Bundesamt für Naturschutz
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Handlungsempfehlungen:<br />
Als sofort umsetzbare Maßnahmen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt sowohl die Förderung der<br />
Maßnahme „Ausnutzung der Naturverjüngung“ als auch die Förderung <strong>für</strong> das „Zulassen von Sukzession“<br />
be<strong>für</strong>worten, soweit diese Aspekte nicht über die gute fachliche Praxis abgesichert werden<br />
können.<br />
Die Maßnahmen Unterlassen von Räumung und Verzicht auf Wiederaufforstung von Sturmflächen zur<br />
Förderung der Sukzession sind naturschutzfachlich als sehr positiv zu bewerten (KOMPA & SCHMIDT<br />
2002). Sie sind daher <strong>für</strong> die Berücksichtigung in Vertragsnaturschutzprogrammen empfohlen. Als Modell,<br />
wie diese Förderung ausgestalten werden kann, ist ein Hektarsatz anzudenken. Dieser begründet<br />
sich aus dem Einnahmeverlust, der dem Waldbesitzer unter Umständen aufgrund einer deutlich verzögerten<br />
Verjüngungszeit der Wirtschaftsbaumarten entstehen kann. Bei der Berechnung sind jedoch<br />
die Kosten zu berücksichtigen, die vom Waldbesitzer eingespart werden (Pflanzkosten, evtl. Wildschutz<br />
und Pflegeeingriffe u.a.).<br />
Weitere ökologische Aspekte zur Integration der natürlich ablaufenden Sukzessionsprozesse in Nutzungskonzepte<br />
bei der Waldbewirtschaftung werden im nachfolgenden Kap. 3.1.5 noch eingehender<br />
behandelt.<br />
Da weite Pflanzabstände und „Fehlstellen“ in Verjüngungen Raum <strong>für</strong> Kräuter, Sträucher und Nebenbaumarten<br />
lassen, ist von einer Förderung der waldbaulichen Nachbesserung aus der<br />
Sicht des <strong>Naturschutz</strong>es abzusehen.<br />
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