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UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />

Weise konkretisiert oder untersetzt worden sind. Die Stadtvertretung hat zwischenzeitlich am<br />

09.06.2008 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, das nicht mehr Gegenstand der<br />

überörtlichen Prüfung werden konnte.<br />

Zinsersparnis für Kassenkredite<br />

(176) Angesichts des Anstiegs des Zinsniveaus hatte der <strong>Landesrechnungshof</strong> die aus den<br />

vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen resultierende Zinsersparnis für Kassenkredite<br />

mit einem Zinssatz von 5 % kalkuliert. Hieraus ergibt sich bei einem Gesamtkonsolidierungs-<br />

potenzial von rd. 31,7 Mio. Euro eine Zinsersparnis von rd. 1,6 Mio. Euro jährlich.<br />

2.1.2 Folgerungen und Empfehlungen des <strong>Landesrechnungshof</strong>es<br />

Stand des Konsolidierungsprozesses<br />

(177) Am 05.05.2008 hat die Stadtvertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan<br />

2008 beschlossen, am 09.06.2008 ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit einer Laufzeit bis<br />

zum Jahr 2020. Im Haushaltskonsolidierungskonzept sind bis zum Jahr 2017 strukturelle bzw.<br />

jahresbezogene Defizite ausgewiesen, für die Jahre ab 2018 werden jahresbezogene Über-<br />

schüsse 64 zumindest rechnerisch dargestellt. Nach dem Haushaltskonsolidierungskonzept wird<br />

auch im Jahr 2020 noch nicht der Haushaltsausgleich erreicht; der jahresbezogene Überschuss<br />

2020 wird nicht einmal annähernd den Altfehlbetrag des Haushaltsjahres 2018 decken. Das<br />

Haushaltssicherungskonzept vom 09.06.2008 wird schon aus diesem Grunde den An-<br />

forderungen des § 43 Abs. 3 KV M-V nicht gerecht.<br />

Verzicht auf substanzielle Einschnitte<br />

(178) Der Haushaltsplan 2008, die Finanzplanung 2009 bis 2011 und das Haushaltskonso-<br />

lidierungskonzept 2008 bis 2020 lassen deutlich erkennen, dass die Landeshauptstadt Schwe-<br />

rin sich nach wie vor als kulturelles Zentrum des Landes versteht und weiterhin überregional<br />

attraktive Einrichtungen im Bereich von Kultur, Unterhaltung und Sport vorhalten wird. Sub-<br />

stanzielle Einschränkungen städtischer Leistungsangebote sind weder bei diesen Einrich-<br />

tungen noch beim ÖPNV noch im Sozialbereich vorgesehen.<br />

64 Einschließlich investiv gebundener Zuweisungen des Landes.<br />

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