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UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />

(52) Die Feststellungen zur Erfüllung der statistischen Meldepflichten werfen aus Sicht des<br />

<strong>Landesrechnungshof</strong>es die Frage auf, ob die Stadt Neubrandenburg alle notwendigen Voraus-<br />

setzungen und Ressourcen hatte und hat, um zu einem solch frühen Zeitpunkt die Umstellung<br />

des Rechnungswesens auf die kommunale Doppik weitgehend problemlos durchführen zu<br />

können. Die Stadt verwies selbst darauf, dass die im Rahmen der Prüfung erörterten Schwie-<br />

rigkeiten u. a. den geringen personellen Kapazitäten vor dem Hintergrund von Nachtragshaus-<br />

halt 2008, Haushaltssicherungskonzept, Eröffnungsbilanz und Haushaltsplanung 2009 ge-<br />

schuldet sind. Vor dem Hintergrund dieses durchaus bekannten und ambitionierten Aufgaben-<br />

umfangs hätte Neubrandenburg der Empfehlung des Innenministeriums zur Verschiebung des<br />

Umstellungszeitpunktes entsprechen sollen.<br />

(53) Andere statistische Berichtspflichten, z. B. zum Aufkommen aus Steuern und Steuer-<br />

arten im 1. Quartal 2008 gemäß § 4 Nr. 2 b FPStatG, wurden von der Stadt ordnungsgemäß<br />

erfüllt.<br />

(54) In den Berichten Neubrandenburgs zum Umsetzungsstand der Doppik-Einführung an<br />

das Innenministerium <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> vom 20.02.2008 bzw. 10.07.2008 waren<br />

keine Ausführungen zu Problemen beim Einhalten statistischer Berichtspflichten enthalten.<br />

Aus Sicht des <strong>Landesrechnungshof</strong>es hätte dies zwingend Berichtsgegenstand sein müssen.<br />

2.2.2 Stellungnahme der Stadt Neubrandenburg<br />

(55) Die Stadt Neubrandenburg verweist darauf, dass der städtische Kontenplan im Jahr<br />

2007 auf Grundlage des landeseinheitlichen Kontenrahmenplanes erstellt wurde und dabei die<br />

für Zwecke der Finanzstatistik zu bedienenden Konten des Statistischen Bundesamtes weitge-<br />

hend berücksichtigt wurden. Als Hauptgrund für die nicht erteilten Auskünfte nach dem<br />

FPStatG wird weiterhin der erst am 05.03.2008 übermittelte Zuordnungsschlüssel genannt. Im<br />

Zusammenhang damit, dass bis Ende Mai 2008 beim Statistischen Amt M-V kein Ansprech-<br />

partner für Fragen des Kontenabgleichs verfügbar war, seien weitere Verzögerungen ent-<br />

standen.<br />

(56) Insgesamt bewertet die Stadt ihre Entscheidung auch rückblickend als richtig, bereits<br />

im ersten Jahr der Frühstarterphase den Umstellungsprozess des Rechnungswesens vollzogen<br />

zu haben. Bei einer Verschiebung um ein Jahr hätten die Risiken eines „nicht unerheblichen<br />

organisatorischen und personellen Mehraufwandes“ mögliche Chancen überwogen.<br />

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