UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />
(93) Es erfolgen zudem keine Betrachtungen zur Angemessenheit dieser Verteilung im<br />
Hinblick auf Finanzkraft und -bedarf in der Gegenwart und der absehbaren Zukunft. Dabei<br />
bestehen aus Sicht des <strong>Landesrechnungshof</strong>es deutliche Anhaltspunkte für ein vergleichs-<br />
weise ungünstigeres Verhältnis zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf bei den kreisfreien<br />
Städten. So konnten diese ihre Finanzierungssalden zwischen 2005 und 2007 nicht im glei-<br />
chen Maße verbessern wie der kreisangehörige Raum 41 .<br />
(94) Aus Sicht des <strong>Landesrechnungshof</strong>es sollte daher eine Stärkung der Oberzentren durch<br />
eine Neujustierung der FAG-Zuweisungen zugunsten der kreisfreien Städte im Fokus der an-<br />
stehenden Reform des Finanzausgleichsgesetzes stehen. Darüber hinaus wäre zu befürworten,<br />
wenn sich Änderungen von Finanzkraft und -bedarf durch auseinander laufende Einwohner-<br />
entwicklungen in der Verteilung der FAG-Mittel zwischen den drei Säulen widerspiegeln<br />
würden, sofern diese beibehalten werden sollen. Statt starrer Quoten für die einzelnen Säulen<br />
der Schlüsselzuweisungen spricht sich der <strong>Landesrechnungshof</strong> für deren Dynamisierung<br />
nach Bevölkerungsanteilen aus.<br />
Sowohl die Überprüfung der Verteilung auf die drei Teilschlüsselmassen als auch die<br />
Stärkung der Zentren im Rahmen der FAG-Novelle wurden vom Innenministerium M-V in<br />
seiner Stellungnahme angekündigt.<br />
(95) Die konkrete Ausgestaltung hängt maßgeblich von konkreten Entscheidungen im Rah-<br />
men der Kreisgebiets- und Funktionalreform ab. Insofern alle bisherigen kreisfreien Städte bis<br />
auf Rostock und Schwerin eingekreist werden sollten, erscheint die Beibehaltung der Säule<br />
für die kreisfreien Städte in der gegenwärtigen 6er-Struktur hinsichtlich der Trennung von ge-<br />
meindlichen und kreislichen Aufgaben sowie der Zahlung von Kreisumlage problematisch.<br />
Daher sollte auch der Übergang zu einem Zwei-Säulen-Modell geprüft werden, welches zwi-<br />
schen Schlüsselzuweisungsmassen für gemeindliche und kreisliche Aufgaben differenziert.<br />
(96) Auch aus der demografischen Entwicklung in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> könnten<br />
sich divergierende Entwicklungen beim Finanzbedarf innerhalb der kommunalen Ebene<br />
ergeben, sofern sich die Alters- und Sozialstrukturen zwischen Zentren und Umland ausein-<br />
ander entwickeln. Diese Effekte, projizierbar auf Basis der regionalisierten Bevölkerungs-<br />
entwicklung und empirischen Alterskostenprofilen, ließen sich durch entsprechende Nebenan-<br />
sätze berücksichtigen.<br />
41 Vgl Tz. 12<br />
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