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UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />

schen 1996 und 2006 insgesamt 6,182 Mio. Euro. Aufgrund fehlender Unterlagen kann nicht<br />

beurteilt werden, in welchem Umfang die A GmbH tatsächlich Gesellschafterleistungen im<br />

Bereich der technischen Verwaltung für die gemeinsamen Tochtergesellschaften erbracht hat.<br />

(292) Abweichend von den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Gleichwertigkeit der<br />

Gesellschafterleistungen der WIRO und der A GmbH wurden zugunsten der A GmbH diverse<br />

Ausschüttungen der gemeinsamen Tochtergesellschaften beschlossen und durchgeführt.<br />

Auswirkungen auf die WIRO<br />

(293) In den Jahresabschlüssen der WIRO sind keine Zinsverbindlichkeiten gegenüber den<br />

Tochtergesellschaften berücksichtigt, obwohl entsprechende vertragliche Verpflichtungen zur<br />

Verzinsung des negativen Saldos auf den Kapitalkonten bestehen. Damit verstößt die WIRO<br />

gegen handelsrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften (§ 246 Abs. 1 Satz 1<br />

HGB).<br />

(294) Durch den Falschausweis ihrer Beteiligungserträge aus den gemeinsamen Toch-<br />

tergesellschaften wurden in den Jahresabschlüssen der WIRO für die Jahre 1997 bis 2003<br />

nicht realisierte Ergebnisse in Höhe von 1,212 Mio. Euro ausgewiesen.<br />

(295) In den Jahresabschlüssen der WIRO werden hinsichtlich ihrer Beteiligungen an den<br />

gemeinsamen Tochtergesellschaften mit der A GmbH keine Risiken berücksichtigt. Dies führt<br />

zu einer Überbewertung der Beteiligung bzw. zu einer Unterbewertung der Verpflichtungen<br />

gegenüber den Tochtergesellschaften. Bei Auflösung oder Liquidation der Tochtergesellschaft<br />

GWR oder bei Zahlungsunfähigkeit der A GmbH beträgt das Risiko der WIRO mindestens<br />

7.822.000 Euro, während die A GmbH aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Risiken<br />

läuft.<br />

(296) Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Übernahme von Bürgschaften für<br />

Bankkredite und zum Ausgleich der Kapitalkonten belasten einseitig die WIRO. Diese<br />

Risiken haben sich durch die Finanzierung der Eigenkapitalfehlbeträge von 7,822 Mio. Euro<br />

und der Grundstücksvorräte von 15,263 Mio. Euro 72 abweichend von den gesellschaftsver-<br />

traglichen Regelungen durch Darlehen der WIRO noch erhöht.<br />

72 Bei den Grundstücksvorräten handelt es sich um die Buchwerte der im Umlaufvermögen der GWR bilanzierten<br />

Verkaufsgrundstücke.<br />

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