UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Drucksache 5/2083 Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode<br />
(179) So wird beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock in einer ge-<br />
meinsamen Theatergesellschaft unter Reduzierung der Stellenausstattung nicht vorgesehen.<br />
Vielmehr sollen nach dem Haushaltssicherungskonzept vom 09.06.2008 zu früheren Zeit-<br />
punkten beschlossene Kürzungen des städtischen Zuschusses für das <strong>Mecklenburg</strong>ische Staats<br />
theater Schwerinfür den Finanzplanungszeitraum 2009 bis 2011 wieder zurückgenommen<br />
werden, sodass zumindest bis 2011 sogar mit Haushaltsmehrbelastungen in Höhe von insge-<br />
samt rd. 2,6 Mio. Euro zu rechnen ist. Ab 2012 soll der städtische Zuschuss auf dem Niveau<br />
von 2007/2008 (Plan: rd. 6,65 Mio. Euro jährlich) eingefroren werden.<br />
(180) Eine Schließung der Sport- und Kongresshalle und der Halle am Fernsehturm lehnt die<br />
Landeshauptstadt Schwerin erwartungsgemäß ab. Vielmehr hat die Stadt zwischenzeitlich mit<br />
der Umsetzung des PPP-Vorhabens Lambrechtsgrund, zu dem auch die Modernisierung und<br />
Renovierung der Sport- und Kongresshalle gehört, angefangen. Obwohl mit Bescheid des In-<br />
nenministeriums vom 16.04.2008 der Stadt aufgegeben wurde, bis zum 30.06.2008 in der<br />
Stadtvertretung verbindlich über die Veräußerung von Vermögen zur Sicherung des städ-<br />
tischen Finanzierungsanteils in Höhe von 8 Mio. Euro zu beschließen, gibt es hierzu bislang<br />
keine Entscheidung. Die Finanzierung des Eigenbeitrags der Stadt bleibt danach ebenso unge-<br />
klärt wie die Frage, wie die Stadt angesichts ihrer desolaten Finanzlage die bei Projektdurch-<br />
führung entstehenden Haushaltsmehrbelastungen in Höhe von zunächst rd. 1,36 Mio. Euro<br />
jährlich schultern will.<br />
Ungeklärte Finanzierungsfragen<br />
(181) Die Forderung des <strong>Landesrechnungshof</strong>es, die Stadt müsse zusätzliche Einnahme-<br />
quellen erschließen, wenn sie keine größeren Einschnitte bei ihren Einrichtungen und Leis-<br />
tungsangeboten vornehmen wolle, ist bisher nicht erfüllt worden. So gibt es keinerlei konkrete<br />
politische Absichtserklärungen (geschweige denn Gesetzesentwürfe) der Landesregierung,<br />
zugunsten der kreisfreien Städte eine substanzielle Umverteilung der Mittel aus dem Kommu-<br />
nalen Finanzausgleich oder eine Eingemeindung von Umlandgemeinden durchzusetzen.<br />
Ebensowenig steht zu erwarten, dass sich die Umlandgemeinden oder Landkreise über das<br />
gegenwärtige Maß hinaus auf vertraglicher Grundlage an der Finanzierung von oberzentralen<br />
Leistungsangeboten beteiligen werden.<br />
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