02.03.2013 Aufrufe

UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache 5/2083 Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode<br />

(179) So wird beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock in einer ge-<br />

meinsamen Theatergesellschaft unter Reduzierung der Stellenausstattung nicht vorgesehen.<br />

Vielmehr sollen nach dem Haushaltssicherungskonzept vom 09.06.2008 zu früheren Zeit-<br />

punkten beschlossene Kürzungen des städtischen Zuschusses für das <strong>Mecklenburg</strong>ische Staats<br />

theater Schwerinfür den Finanzplanungszeitraum 2009 bis 2011 wieder zurückgenommen<br />

werden, sodass zumindest bis 2011 sogar mit Haushaltsmehrbelastungen in Höhe von insge-<br />

samt rd. 2,6 Mio. Euro zu rechnen ist. Ab 2012 soll der städtische Zuschuss auf dem Niveau<br />

von 2007/2008 (Plan: rd. 6,65 Mio. Euro jährlich) eingefroren werden.<br />

(180) Eine Schließung der Sport- und Kongresshalle und der Halle am Fernsehturm lehnt die<br />

Landeshauptstadt Schwerin erwartungsgemäß ab. Vielmehr hat die Stadt zwischenzeitlich mit<br />

der Umsetzung des PPP-Vorhabens Lambrechtsgrund, zu dem auch die Modernisierung und<br />

Renovierung der Sport- und Kongresshalle gehört, angefangen. Obwohl mit Bescheid des In-<br />

nenministeriums vom 16.04.2008 der Stadt aufgegeben wurde, bis zum 30.06.2008 in der<br />

Stadtvertretung verbindlich über die Veräußerung von Vermögen zur Sicherung des städ-<br />

tischen Finanzierungsanteils in Höhe von 8 Mio. Euro zu beschließen, gibt es hierzu bislang<br />

keine Entscheidung. Die Finanzierung des Eigenbeitrags der Stadt bleibt danach ebenso unge-<br />

klärt wie die Frage, wie die Stadt angesichts ihrer desolaten Finanzlage die bei Projektdurch-<br />

führung entstehenden Haushaltsmehrbelastungen in Höhe von zunächst rd. 1,36 Mio. Euro<br />

jährlich schultern will.<br />

Ungeklärte Finanzierungsfragen<br />

(181) Die Forderung des <strong>Landesrechnungshof</strong>es, die Stadt müsse zusätzliche Einnahme-<br />

quellen erschließen, wenn sie keine größeren Einschnitte bei ihren Einrichtungen und Leis-<br />

tungsangeboten vornehmen wolle, ist bisher nicht erfüllt worden. So gibt es keinerlei konkrete<br />

politische Absichtserklärungen (geschweige denn Gesetzesentwürfe) der Landesregierung,<br />

zugunsten der kreisfreien Städte eine substanzielle Umverteilung der Mittel aus dem Kommu-<br />

nalen Finanzausgleich oder eine Eingemeindung von Umlandgemeinden durchzusetzen.<br />

Ebensowenig steht zu erwarten, dass sich die Umlandgemeinden oder Landkreise über das<br />

gegenwärtige Maß hinaus auf vertraglicher Grundlage an der Finanzierung von oberzentralen<br />

Leistungsangeboten beteiligen werden.<br />

88

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!