UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Drucksache 5/2083 Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode<br />
tung nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens das Auswahl- und Vorschlagsrecht –<br />
abgewichen. Statt dessen hat der <strong>Landesrechnungshof</strong> seinerseits der Gesellschaft mehrere<br />
aus seiner Sicht geeignete Abschlussprüfer zur Auswahl vorgeschlagen. Es wurde Überein-<br />
stimmung erzielt. Am 25. März 2008 wurde der Vertrag über die Prüfung des Jahresab-<br />
schlusses 2007 mit dem neuen Abschlussprüfer abgeschlossen.<br />
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 liegt inzwischen vor.<br />
Durch die Gesellschaft wurde eine Neubewertung des Anlagevermögens zu Verkehrswerten<br />
im Ertragswertverfahren vorgenommen. Die Wertermittlung des Immobilienbestands erfolgte<br />
an Hand einer Einzelbewertung nach Gebäudeblöcken auf der Basis der IDW-Stellungnahme<br />
RS WFA 1 69 sowie eines Rundschreibens des Verbandes norddeutscher Wohnungsunter-<br />
nehmen e. V. vom 19. März 2001. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist somit<br />
auf Grund außerplanmäßiger Abschreibungen (4,370 Mio. Euro) sowie Wertzuschreibungen<br />
(2,125 Mio. Euro) zum 31.12.2007 auf 6,750 Mio. Euro angestiegen. Zur Sanierung der<br />
Gesellschaft wurde ein Konzept entwickelt und von der Gesellschafterversammlung am 22.<br />
Mai 2008 beschlossen. Danach ist die Gesellschaft vermögensrechtlich nach dem Territorial-<br />
prinzip auseinanderzusetzen. Die Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft werden von<br />
den Gesellschaftern bzw. noch zu gründenden Rechtsträgern im Verhältnis des ihnen zuge-<br />
ordneten Anlagevermögens übernommen. Der Überhang an Krediten, der nicht aus den Ein-<br />
nahmen der Gesellschaft erwirtschaftet werden kann, soll im Rahmen eines Schuldner-<br />
wechsels vollständig von den Gesellschaftern übernommen werden. Damit wäre die<br />
Wohnungsgesellschaft saniert und nicht mehr überschuldet. Das Sanierungskonzept enthält<br />
darüber hinaus die Aussage, dass der nun auf der Grundlage der Neubewertung des Vermö-<br />
gens der Gesellschaft ermittelte Eigenkapitalzuschuss sich mit den Empfehlungen des<br />
<strong>Landesrechnungshof</strong>es deckt.<br />
Der Abschlussprüfer erteilte unter der Bedingung, dass die Gemeindevertretungen dem von<br />
der Gesellschafterversammlung beschlossenen und vom Landrat des Landkreises als untere<br />
Rechtsaufsichtsbehörde gebilligten Sanierungsplan zustimmen, einen uneingeschränkten Be-<br />
stätigungsvermerk. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, wies er darauf hin, dass die<br />
Gesellschaft in ihrem Bestand gefährdet ist, wenn der von der Gesellschafterversammlung<br />
69 IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung, Wohnungswirtschaftlicher Fachausschuss: „Berücksichtigung<br />
von strukturellem Leerstand bei zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden“<br />
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