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UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Drucksache 5/2083 Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode<br />

tung nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens das Auswahl- und Vorschlagsrecht –<br />

abgewichen. Statt dessen hat der <strong>Landesrechnungshof</strong> seinerseits der Gesellschaft mehrere<br />

aus seiner Sicht geeignete Abschlussprüfer zur Auswahl vorgeschlagen. Es wurde Überein-<br />

stimmung erzielt. Am 25. März 2008 wurde der Vertrag über die Prüfung des Jahresab-<br />

schlusses 2007 mit dem neuen Abschlussprüfer abgeschlossen.<br />

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 liegt inzwischen vor.<br />

Durch die Gesellschaft wurde eine Neubewertung des Anlagevermögens zu Verkehrswerten<br />

im Ertragswertverfahren vorgenommen. Die Wertermittlung des Immobilienbestands erfolgte<br />

an Hand einer Einzelbewertung nach Gebäudeblöcken auf der Basis der IDW-Stellungnahme<br />

RS WFA 1 69 sowie eines Rundschreibens des Verbandes norddeutscher Wohnungsunter-<br />

nehmen e. V. vom 19. März 2001. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist somit<br />

auf Grund außerplanmäßiger Abschreibungen (4,370 Mio. Euro) sowie Wertzuschreibungen<br />

(2,125 Mio. Euro) zum 31.12.2007 auf 6,750 Mio. Euro angestiegen. Zur Sanierung der<br />

Gesellschaft wurde ein Konzept entwickelt und von der Gesellschafterversammlung am 22.<br />

Mai 2008 beschlossen. Danach ist die Gesellschaft vermögensrechtlich nach dem Territorial-<br />

prinzip auseinanderzusetzen. Die Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft werden von<br />

den Gesellschaftern bzw. noch zu gründenden Rechtsträgern im Verhältnis des ihnen zuge-<br />

ordneten Anlagevermögens übernommen. Der Überhang an Krediten, der nicht aus den Ein-<br />

nahmen der Gesellschaft erwirtschaftet werden kann, soll im Rahmen eines Schuldner-<br />

wechsels vollständig von den Gesellschaftern übernommen werden. Damit wäre die<br />

Wohnungsgesellschaft saniert und nicht mehr überschuldet. Das Sanierungskonzept enthält<br />

darüber hinaus die Aussage, dass der nun auf der Grundlage der Neubewertung des Vermö-<br />

gens der Gesellschaft ermittelte Eigenkapitalzuschuss sich mit den Empfehlungen des<br />

<strong>Landesrechnungshof</strong>es deckt.<br />

Der Abschlussprüfer erteilte unter der Bedingung, dass die Gemeindevertretungen dem von<br />

der Gesellschafterversammlung beschlossenen und vom Landrat des Landkreises als untere<br />

Rechtsaufsichtsbehörde gebilligten Sanierungsplan zustimmen, einen uneingeschränkten Be-<br />

stätigungsvermerk. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, wies er darauf hin, dass die<br />

Gesellschaft in ihrem Bestand gefährdet ist, wenn der von der Gesellschafterversammlung<br />

69 IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung, Wohnungswirtschaftlicher Fachausschuss: „Berücksichtigung<br />

von strukturellem Leerstand bei zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden“<br />

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