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UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Drucksache 5/2083 Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode<br />

plan M-V unterscheiden. Davon ist die doppische Datenmeldung an die kommunale Kassen-<br />

statistik unmittelbar (Ebene der 4-/5-/6-Steller) sowie mittelbar über notwendige Aggrega-<br />

tionen zu Kontengruppen/-arten (Ebene der 2-/3-Steller) in erheblichem Umfang betroffen.<br />

(51) Neubrandenburg bemühte sich bis zum Prüfungszeitpunkt, seine Konten dem Konten-<br />

rahmenplan M-V manuell zuzuordnen, um die statistische Berichtspflicht für die Kassendaten<br />

des 4. Quartals bzw. das Jahresergebnis 2008 wieder ordnungsgemäß erfüllen zu können. Wä-<br />

ren die zulässigen Abweichungen vom Kontenrahmenplan M-V bereits bei der Erstellung des<br />

städtischen Kontenplans systematisch erfasst und dokumentiert worden, hätte auf das manu-<br />

elle und damit zeitaufwändige sowie fehleranfällige Verfahren verzichtet werden können.<br />

Die ebenso von der Stadt zu leistende Überleitung von der doppischen Landes- auf die statis-<br />

tische Bundessystematik wurde erst nach Eingang des Zuordnungsschlüssels per E-Mail vom<br />

Statistischen Amt M-V am 05.03.2008 in Auftrag gegeben. Der Softwareanbieter stellte<br />

dessen Programmierung bis Juni 2008 fertig. Aus Sicht des <strong>Landesrechnungshof</strong>es hätte die<br />

systematische Hinterlegung der Überleitung bereits deutlich eher, zumindest auf Grundlage<br />

des bekannten Sachstandes, erfolgen können.<br />

Der von der Arbeitsgruppe Kontenrahmen/Kontenplan des Gemeinschaftsprojektes NKHR<br />

M-V mit Arbeitsstand 11.10.2006 erstellte Kontenrahmenplan berücksichtigte bereits die be-<br />

kannten Erfordernisse der Landes- und Bundesstatistik. Zwar wurde auch darauf verwiesen,<br />

dass nicht alle für die doppische Buchführung notwendigen Konten im Kontenplan des Statis-<br />

tischen Bundesamtes Berücksichtigung finden, nach dessen Überarbeitung sollten bis dato<br />

nicht vollständige Zuordnungen überprüft und fortgeschrieben werden. 22 Im Rahmen der<br />

3. Sitzung des Lenkungsausschusses NKHR M-V am 24.01.2007 wurden Kontenrahmen- und<br />

Produktrahmenplan einschließlich statistischer Anforderungen mit Arbeitsstand 13.12.2006<br />

zur Kenntnis genommen. 23<br />

Insofern lässt sich hieraus keine Begründung für das Nicht-Einhalten der statistischen Be-<br />

richtspflichten durch die Stadt ableiten. Die grundlegende Programmierung wäre deutlich eher<br />

möglich gewesen, insofern hätte sich der Aufwand 2008 nur auf ggf. notwendige Nachjus-<br />

tierungen bei der statistischen Überleitung beschränken lassen.<br />

22 Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR M-V, Ergebnisbericht aus der Arbeitsgruppe 5 Kontenrahmen/Kontenrahmenplan,<br />

Stand 11.10.2006, S. 2 bzw. Anlage, S. 3.<br />

23 Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR M-V, Ergebnisprotokoll zur 3. Sitzung des Lenkungsausschusses<br />

NKHR M-V am 24.01.2007, S. 6.<br />

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