UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Drucksache 5/2083 Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode<br />
plan M-V unterscheiden. Davon ist die doppische Datenmeldung an die kommunale Kassen-<br />
statistik unmittelbar (Ebene der 4-/5-/6-Steller) sowie mittelbar über notwendige Aggrega-<br />
tionen zu Kontengruppen/-arten (Ebene der 2-/3-Steller) in erheblichem Umfang betroffen.<br />
(51) Neubrandenburg bemühte sich bis zum Prüfungszeitpunkt, seine Konten dem Konten-<br />
rahmenplan M-V manuell zuzuordnen, um die statistische Berichtspflicht für die Kassendaten<br />
des 4. Quartals bzw. das Jahresergebnis 2008 wieder ordnungsgemäß erfüllen zu können. Wä-<br />
ren die zulässigen Abweichungen vom Kontenrahmenplan M-V bereits bei der Erstellung des<br />
städtischen Kontenplans systematisch erfasst und dokumentiert worden, hätte auf das manu-<br />
elle und damit zeitaufwändige sowie fehleranfällige Verfahren verzichtet werden können.<br />
Die ebenso von der Stadt zu leistende Überleitung von der doppischen Landes- auf die statis-<br />
tische Bundessystematik wurde erst nach Eingang des Zuordnungsschlüssels per E-Mail vom<br />
Statistischen Amt M-V am 05.03.2008 in Auftrag gegeben. Der Softwareanbieter stellte<br />
dessen Programmierung bis Juni 2008 fertig. Aus Sicht des <strong>Landesrechnungshof</strong>es hätte die<br />
systematische Hinterlegung der Überleitung bereits deutlich eher, zumindest auf Grundlage<br />
des bekannten Sachstandes, erfolgen können.<br />
Der von der Arbeitsgruppe Kontenrahmen/Kontenplan des Gemeinschaftsprojektes NKHR<br />
M-V mit Arbeitsstand 11.10.2006 erstellte Kontenrahmenplan berücksichtigte bereits die be-<br />
kannten Erfordernisse der Landes- und Bundesstatistik. Zwar wurde auch darauf verwiesen,<br />
dass nicht alle für die doppische Buchführung notwendigen Konten im Kontenplan des Statis-<br />
tischen Bundesamtes Berücksichtigung finden, nach dessen Überarbeitung sollten bis dato<br />
nicht vollständige Zuordnungen überprüft und fortgeschrieben werden. 22 Im Rahmen der<br />
3. Sitzung des Lenkungsausschusses NKHR M-V am 24.01.2007 wurden Kontenrahmen- und<br />
Produktrahmenplan einschließlich statistischer Anforderungen mit Arbeitsstand 13.12.2006<br />
zur Kenntnis genommen. 23<br />
Insofern lässt sich hieraus keine Begründung für das Nicht-Einhalten der statistischen Be-<br />
richtspflichten durch die Stadt ableiten. Die grundlegende Programmierung wäre deutlich eher<br />
möglich gewesen, insofern hätte sich der Aufwand 2008 nur auf ggf. notwendige Nachjus-<br />
tierungen bei der statistischen Überleitung beschränken lassen.<br />
22 Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR M-V, Ergebnisbericht aus der Arbeitsgruppe 5 Kontenrahmen/Kontenrahmenplan,<br />
Stand 11.10.2006, S. 2 bzw. Anlage, S. 3.<br />
23 Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR M-V, Ergebnisprotokoll zur 3. Sitzung des Lenkungsausschusses<br />
NKHR M-V am 24.01.2007, S. 6.<br />
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