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UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />

Gleichmäßigkeitsgrundsatzes zugunsten einer offensichtlich erheblich streitbefangenen Lö-<br />

sung aufgeben.<br />

In der Gesamtschau empfiehlt der <strong>Landesrechnungshof</strong> dringend, bei der anstehenden No-<br />

vellierung des FAG Überlegungen zur Umsetzung eines Zwei-Quellen-Modells endgültig zu<br />

verwerfen und die Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes beizubehalten. Der Landes-<br />

rechnungshof sieht zudem angesichts der gegenwärtigen Aufgaben- und Ausgabenverteilung<br />

zwischen Land und kommunaler Ebene zur Zeit keinen Anlass für eine Änderung der Beteili-<br />

gungsquoten nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz.<br />

1.2 Stärkung der Schlüsselzuweisungen<br />

(81) Ein vorrangiges Ziel des Kommunalen Finanzausgleichs besteht darin, die aus den<br />

eigenen Einnahmequellen resultierende originäre Finanzkraft der Gemeinden zu erhöhen.<br />

Dies geschieht im Wesentlichen durch vertikale Finanzweisungen von der Landes- auf die<br />

Kommunalebene und deren steuerkraftabhängige horizontale Verteilung zwischen den kom-<br />

munalen Gebietskörperschaften. Die fiskalische Funktion des KFA ist – insofern eine gleich-<br />

mäßige steuerkraft- und bedarfsorientierte Verteilung der Zuweisungen erfolgt – ein wichtiger<br />

Pfeiler der kommunalen Haushaltsautonomie. Diesbezüglich bestehen im geltenden System<br />

erhebliche Schwächen. Dazu zählen der geringe Anteil der Schlüsselzuweisungen im FAG<br />

insgesamt und deren Verteilung auf die kreisfreien Städte einerseits und den kreisangehörigen<br />

Raum (Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden) andererseits.<br />

(82) Durch die bisherigen Vorwegabzüge 35 werden die den Gemeinden per Schlüsselzuwei-<br />

sung bereitgestellten Mittel vor der horizontalen Aufteilung auf die Gebietskörperschaften re-<br />

duziert. Wie in Abbildung 7 dargestellt, reduzieren diese finanzkraftunabhängigen Son-<br />

derlastenausgleiche und Bedarfszuweisungen die Schlüsselzuweisungen für 2008 auf 58,9 %<br />

der gesamten FAG-Masse, 2009 werden es 57,1 % sein. Perspektivisch lassen die bis 2019<br />

auslaufenden Solidarpaktmittel die insgesamt zur Verfügung stehenden Einnahmen weiter<br />

schrumpfen, wodurch die in absoluten Zahlen im Gesetz verankerten Vorwegabzüge weiter<br />

an Gewicht gewinnen werden und somit auch die Ausgleichsfunktion zwischen Finanzkraft<br />

und Finanzbedarf des Finanzausgleichs (fiskalische Funktion) weiter beschnitten wird.<br />

35 Derzeit sind in § 6 Abs. 1 FAG M-V Vorwegabzüge für Konsolidierungshilfen, Sonderbedarfszuweisungen,<br />

Schülerbeförderung, ÖPNV, Theater und Orchester, den übertragenen Wirkungskreis, den Kommunalen Aufbaufonds,<br />

übergemeindliche Aufgabe, Straßenbaulastträger, Sozialhilfe sowie Infrastrukturinvestitionen<br />

vorgesehen.<br />

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