UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />
Gleichmäßigkeitsgrundsatzes zugunsten einer offensichtlich erheblich streitbefangenen Lö-<br />
sung aufgeben.<br />
In der Gesamtschau empfiehlt der <strong>Landesrechnungshof</strong> dringend, bei der anstehenden No-<br />
vellierung des FAG Überlegungen zur Umsetzung eines Zwei-Quellen-Modells endgültig zu<br />
verwerfen und die Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes beizubehalten. Der Landes-<br />
rechnungshof sieht zudem angesichts der gegenwärtigen Aufgaben- und Ausgabenverteilung<br />
zwischen Land und kommunaler Ebene zur Zeit keinen Anlass für eine Änderung der Beteili-<br />
gungsquoten nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz.<br />
1.2 Stärkung der Schlüsselzuweisungen<br />
(81) Ein vorrangiges Ziel des Kommunalen Finanzausgleichs besteht darin, die aus den<br />
eigenen Einnahmequellen resultierende originäre Finanzkraft der Gemeinden zu erhöhen.<br />
Dies geschieht im Wesentlichen durch vertikale Finanzweisungen von der Landes- auf die<br />
Kommunalebene und deren steuerkraftabhängige horizontale Verteilung zwischen den kom-<br />
munalen Gebietskörperschaften. Die fiskalische Funktion des KFA ist – insofern eine gleich-<br />
mäßige steuerkraft- und bedarfsorientierte Verteilung der Zuweisungen erfolgt – ein wichtiger<br />
Pfeiler der kommunalen Haushaltsautonomie. Diesbezüglich bestehen im geltenden System<br />
erhebliche Schwächen. Dazu zählen der geringe Anteil der Schlüsselzuweisungen im FAG<br />
insgesamt und deren Verteilung auf die kreisfreien Städte einerseits und den kreisangehörigen<br />
Raum (Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden) andererseits.<br />
(82) Durch die bisherigen Vorwegabzüge 35 werden die den Gemeinden per Schlüsselzuwei-<br />
sung bereitgestellten Mittel vor der horizontalen Aufteilung auf die Gebietskörperschaften re-<br />
duziert. Wie in Abbildung 7 dargestellt, reduzieren diese finanzkraftunabhängigen Son-<br />
derlastenausgleiche und Bedarfszuweisungen die Schlüsselzuweisungen für 2008 auf 58,9 %<br />
der gesamten FAG-Masse, 2009 werden es 57,1 % sein. Perspektivisch lassen die bis 2019<br />
auslaufenden Solidarpaktmittel die insgesamt zur Verfügung stehenden Einnahmen weiter<br />
schrumpfen, wodurch die in absoluten Zahlen im Gesetz verankerten Vorwegabzüge weiter<br />
an Gewicht gewinnen werden und somit auch die Ausgleichsfunktion zwischen Finanzkraft<br />
und Finanzbedarf des Finanzausgleichs (fiskalische Funktion) weiter beschnitten wird.<br />
35 Derzeit sind in § 6 Abs. 1 FAG M-V Vorwegabzüge für Konsolidierungshilfen, Sonderbedarfszuweisungen,<br />
Schülerbeförderung, ÖPNV, Theater und Orchester, den übertragenen Wirkungskreis, den Kommunalen Aufbaufonds,<br />
übergemeindliche Aufgabe, Straßenbaulastträger, Sozialhilfe sowie Infrastrukturinvestitionen<br />
vorgesehen.<br />
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