UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />
der Hansestadt Rostock und in der Landeshauptstadt Schwerin zu Lasten anderer Theater<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>s setzt oder der Theaterförderung zu Lasten anderer Ausgaben<br />
eine höhere Priorität einräumt als die genannten finanzschwachen Flächenländer West.<br />
(226) Diese Zahlen zeigen, dass aus finanzwirtschaftlicher Sicht ohne deutliche regionale<br />
Schwerpunktebildung auf die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Rostock nur die<br />
Minimalvariante in Betracht kommt.<br />
3 Vereinbarkeit mit dem Landestheaterkonzept<br />
(227) Das Integrationsmodell ist mit dem am 26.08.2008 vorgelegten „Diskussions- und<br />
Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und Orches-<br />
terstrukturen in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> 2010 bis 2020“ in seiner zweiten Stufe mit der<br />
Vernetzung und Bildung zweier Kulturkooperationsräume in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
weitgehend kompatibel. Es sieht die Einrichtung eines Kulturkooperationsraumes mit dem<br />
<strong>Mecklenburg</strong>ischen Staatstheater Schwerin und dem Volkstheater Rostock sowie mit den<br />
Theatern Parchim und Wismar und gegebenenfalls Güstrow unter einer einheitlichen In-<br />
tendanz mit einem A-Orchester vor.<br />
(228) Die kommunalen Mindestbeteiligungen betragen danach für die Hansestadt Rostock<br />
rd. 3,34 Mio. Euro und für die Landeshauptstadt Schwerin 3,42 Mio. Euro. Der Landeszu-<br />
schuss soll nominell gegenüber dem jetzigen Zustand konstant bleiben. Die von der Landesre-<br />
gierung vorausgesetzte Zuschusshöhe entspricht damit im Ergebnis den vom Landesrech-<br />
nungshof kurz- und mittelfristig für vertretbar gehaltenen kommunalen Zuschüssen (vgl.<br />
Tz. 220).<br />
4 Stellungnahme der Landeshauptstadt Schwerin<br />
(229) Die Landeshauptstadt Schwerin hält an dem <strong>Mecklenburg</strong>ischen Staatstheater in der<br />
jetzigen Form wegen seines außerordentlichen Erfolges und seiner hohen kulturellen Aus-<br />
strahlungskraft fest. Sollte sie indessen aus finanzwirtschaftlichen Gründen zu einem Koope-<br />
rationsmodell gezwungen sein, würde dies zu Abstrichen an Qualität und Quantität führen.<br />
Die Hansestadt Rostock und die Landesregierung haben keine Stellungnahme abgegeben.<br />
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