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UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />

(60) Das Innenministeriums sei, zumindest im Bereich der Fachaufsicht über das Statis-<br />

tische Amt M-V, nicht der Auffassung gewesen, dass es keinen Schulungsbedarf zu Fragen<br />

der Doppik gegeben habe.<br />

(61) Im Rahmen der Stellungnahme wurde deutlich gemacht, dass die vorgeschlagene Aus-<br />

dehnung der Verbindlichkeit des Kontenrahmenplanes nicht sachgerecht sei. Das Regelwerk<br />

des NKHR M-V und der landeseinheitliche Kontenrahmenplan zeige deutlich die An-<br />

forderungen auf, die an das Rechnungswesen zu stellen seien. Bei der Einrichtung des Rech-<br />

nungswesens seien die Gegebenheiten in der einzelnen Kommune zu berücksichtigen.<br />

3 Zusammenfassende Folgerungen und Empfehlungen des <strong>Landesrechnungshof</strong>es<br />

(62) Die festgestellten Mängel der Finanzstatistik im Zusammenhang mit der Reform des<br />

öffentlichen Rechnungswesens sollten Anlass sein, Maßnahmen zur Überwindung der Daten-<br />

probleme zu intensivieren, um zu verlässlichen Ergebnissen der Kassenstatistik 2008 zu kom-<br />

men. Landesregierung und Landtag werden nicht zuletzt für die Novellierung des Kommuna-<br />

len Finanzausgleichs ab 2010 auf vollständige und belastbare Daten angewiesen sein.<br />

(63) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> geht davon aus, dass die Stadt Neubrandenburg die notwen-<br />

digen Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der statistischen Auskunftspflichten gemäß<br />

FPStatG ab dem 4. Quartal 2008 bzw. dem Jahresergebnis 2008 zu gewährleisten.<br />

Die Ursachen für die festgestellten Probleme lagen in erster Linie bei der Stadt Neubranden-<br />

burg selbst. Zumindest die vorläufigen Festlegungen zur Zuordnung des landeseinheitlichen<br />

Kontenrahmenplanes zu den Konten des Statistischen Bundesamtes waren bekannt und hätten<br />

berücksichtigt werden können. Der Umstand, dass das Statistische Amt erst gegen Ende des<br />

ersten Quartals 2008 einen „vorläufig verbindlichen Zuordnungsschlüssel“ übersandte, ist in-<br />

sofern nicht maßgeblich gewesen, da dieser nur eine Aktualisierung der bekannten Zuord-<br />

nungssystematik darstellte.<br />

Gleichzeitig bleibt der <strong>Landesrechnungshof</strong> in diesem Zusammenhang bei seiner Auffassung,<br />

dass auch eine aktivere Begleitung des Umstellungsprozesses durch das Statistische Amt<br />

angebracht gewesen wäre, um die Qualität der Finanzstatistik zu sichern.<br />

(64) Nicht nachvollziehbar ist die Position des Innenministeriums hinsichtlich der für er-<br />

forderlich gehaltenen objektiven und transparenten Darstellung bei der Publikation der Ge-<br />

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