UNTERRICHTUNG - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2083<br />
(60) Das Innenministeriums sei, zumindest im Bereich der Fachaufsicht über das Statis-<br />
tische Amt M-V, nicht der Auffassung gewesen, dass es keinen Schulungsbedarf zu Fragen<br />
der Doppik gegeben habe.<br />
(61) Im Rahmen der Stellungnahme wurde deutlich gemacht, dass die vorgeschlagene Aus-<br />
dehnung der Verbindlichkeit des Kontenrahmenplanes nicht sachgerecht sei. Das Regelwerk<br />
des NKHR M-V und der landeseinheitliche Kontenrahmenplan zeige deutlich die An-<br />
forderungen auf, die an das Rechnungswesen zu stellen seien. Bei der Einrichtung des Rech-<br />
nungswesens seien die Gegebenheiten in der einzelnen Kommune zu berücksichtigen.<br />
3 Zusammenfassende Folgerungen und Empfehlungen des <strong>Landesrechnungshof</strong>es<br />
(62) Die festgestellten Mängel der Finanzstatistik im Zusammenhang mit der Reform des<br />
öffentlichen Rechnungswesens sollten Anlass sein, Maßnahmen zur Überwindung der Daten-<br />
probleme zu intensivieren, um zu verlässlichen Ergebnissen der Kassenstatistik 2008 zu kom-<br />
men. Landesregierung und Landtag werden nicht zuletzt für die Novellierung des Kommuna-<br />
len Finanzausgleichs ab 2010 auf vollständige und belastbare Daten angewiesen sein.<br />
(63) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> geht davon aus, dass die Stadt Neubrandenburg die notwen-<br />
digen Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der statistischen Auskunftspflichten gemäß<br />
FPStatG ab dem 4. Quartal 2008 bzw. dem Jahresergebnis 2008 zu gewährleisten.<br />
Die Ursachen für die festgestellten Probleme lagen in erster Linie bei der Stadt Neubranden-<br />
burg selbst. Zumindest die vorläufigen Festlegungen zur Zuordnung des landeseinheitlichen<br />
Kontenrahmenplanes zu den Konten des Statistischen Bundesamtes waren bekannt und hätten<br />
berücksichtigt werden können. Der Umstand, dass das Statistische Amt erst gegen Ende des<br />
ersten Quartals 2008 einen „vorläufig verbindlichen Zuordnungsschlüssel“ übersandte, ist in-<br />
sofern nicht maßgeblich gewesen, da dieser nur eine Aktualisierung der bekannten Zuord-<br />
nungssystematik darstellte.<br />
Gleichzeitig bleibt der <strong>Landesrechnungshof</strong> in diesem Zusammenhang bei seiner Auffassung,<br />
dass auch eine aktivere Begleitung des Umstellungsprozesses durch das Statistische Amt<br />
angebracht gewesen wäre, um die Qualität der Finanzstatistik zu sichern.<br />
(64) Nicht nachvollziehbar ist die Position des Innenministeriums hinsichtlich der für er-<br />
forderlich gehaltenen objektiven und transparenten Darstellung bei der Publikation der Ge-<br />
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