NZB 02/2013
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Auf welche Weise Sie den Konnektor erhalten, ist noch nicht<br />
geklärt; anzunehmen ist eine Verfahrensweise analog der<br />
Ausstattung mit den eGK-Lesegeräten: Finanzierung durch<br />
die Kostenträger, Abwicklung über die KZV. Wir informieren<br />
Sie rechtzeitig.<br />
Den elektronischen Heilberufeausweis (HBA) erhalten Sie<br />
zu gegebener Zeit von der Zahnärztekammer, den Praxisausweis<br />
von der KZV. Auch hier werden Sie rechtzeitig<br />
informiert. Prinzipiell ausreichen würde der HBA oder der<br />
Praxisausweis, jedoch wird zukünftig ein vernünftiges<br />
Arbeiten nur mit beiden Karten möglich sein. Es ist daher<br />
sinnvoll, beide Karten zu beantragen. Der wesentliche<br />
Unterschied besteht in der fehlenden qualifizierten Signatur<br />
auf dem Praxisausweis, so dass dieser während des<br />
Praxisbetriebes für den Versichertenstammdatenabgleich<br />
ständig im Lesegerät verbleiben, aber nicht zur Signatur<br />
von Rezepten oder Arztbriefen verwendet werden kann.<br />
Vom ständigen Verbleib des HBA im Lesegerät muss aus<br />
Sicherheitsgründen abgeraten werden.<br />
Drin oder draußen?<br />
Dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr PVS (Praxisverwaltungssystem)<br />
mit der Telematik-Infrastruktur verbinden<br />
wollen oder nicht. „Nein!“, werden Sie an dieser Stelle<br />
bestimmt denken, aber lesen Sie erst einmal weiter. In<br />
Abhängigkeit von Ihrer Entscheidung ergeben sich zwei<br />
unterschiedliche Szenarien mit unterschiedlichen Konsequenzen,<br />
die Sie bedenken müssen:<br />
Szenario 1:<br />
Online-Anbindung des PVS<br />
In diesem Fall werden der Praxis-PC und das Lesegerät<br />
direkt mit dem Konnektor verbunden. Beide kommunizieren<br />
ausschließlich über den Konnektor. Es gibt keine direkte<br />
Verbindung zwischen PC und Lesegerät mehr. Aus technischer<br />
Sicht ist diese Variante optimal unter den Aspekten<br />
optimaler Arbeitsabläufe und erforderlichen Hardwareaufwandes.<br />
Tatsache ist aber auch, dass der Praxis-PC zumindest<br />
für die Dauer des Versichertenstammdatenabgleichs<br />
(VSD) Bestandteil der Telematik-Infrastruktur wird.<br />
Die Abläufe beim VSD gestalten sich hier folgendermaßen:<br />
1. feststellen, ob Online-Prüfung erforderlich<br />
2. wenn ja, eGK in den Kartenleser stecken<br />
3. Konnektor prüft technische Nutzbarkeit der Karte<br />
4. Online-Prüfung<br />
5. gegebenenfalls Aktualisierung der Stammdaten auf der GK<br />
6. Erzeugung eines Prüfnachweises im Konnektor und<br />
Übergabe des Nachweises, gegebenenfalls der aktuellen<br />
Daten an das PVS.<br />
Zwei mögliche Umsetzungen des Online-Roll-outs der eGK<br />
Szenario 2:<br />
PVS bleibt offline („Stand-alone-Szenario“)<br />
Im zweiten Szenario findet eine physische Trennung des<br />
PVS von der Telematik-Infrastruktur statt. Augenscheinlichster<br />
Nachteil dieser Variante ist das notwendige zweite (selbst<br />
zu zahlende!) Kartenlesegerät und das lästige Umstecken<br />
der eGK, da die Kommunikation nicht über den Konnektor,<br />
sondern nur über die Karte selbst stattfindet.<br />
Die Abläufe beim VSD gestalten sich hier folgendermaßen:<br />
1. feststellen, ob Online-Prüfung erforderlich<br />
2. wenn ja, eGK in den Kartenleser 2 stecken<br />
3. Konnektor prüft technische Nutzbarkeit der Karte<br />
4. Online-Prüfung<br />
5. gegebenenfalls Aktualisierung der Stammdaten<br />
auf der eGK<br />
6. Erzeugen des Prüfnachweises im Konnektor<br />
und Schreiben auf die eGK<br />
7. Umstecken der eGK in den Kartenleser 1<br />
8. Einlesen des auf der eGK gespeicherten Prüfnachweises,<br />
gegebenenfalls der aktualisierten Stammdaten in das PVS <br />
F E B R U A R 2 0 1 3 | N Z B | P O L I T I S C H E S<br />
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Grafiken: © ZN Sachsen-Anhalt<br />
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