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NZB 02/2013

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Ist einer der Faktoren zur Ausnahmeindikation erfüllt, übernimmt<br />

die Krankenkasse die implantologischen Leistungen<br />

und die Suprakonstruktion zu 100 %. Die Abrechnung<br />

erfolgt direkt mit der Krankenkasse.<br />

Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor,<br />

ist die Implantatversorgung Privatleistung. Für die Suprakonstruktion<br />

kann der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan<br />

im Rahmen des Festzuschusssystems aufstellen. Dem<br />

Patienten stehen auch dann Festzuschüsse zur Suprakonstruktion<br />

nach den Festzuschussrichtlinien zu, wenn kein<br />

Ausnahmefall im Sinne der Zahnersatzrichtlinien vorliegt.<br />

Wiederherstellungsmaßnahmen<br />

Wird bei einem Patienten, bei dem die Ausnahmeindikation<br />

nach § 28 vorgelegen hat, eine Reparatur an der Implantatversorgung<br />

oder der Suprakonstruktion notwendig, stellt<br />

sich häufig auch hier die Frage nach der Kassenleistung.<br />

Auch in diesem Fall besteht der Sachleistungsanspruch<br />

Sie fragen – wir antworten<br />

KOMPETENT • ZEITNAH • VERLÄSSLICH • NIEDERSACHSENWEIT<br />

Die Servicehotlines der KZVN<br />

Rund um das Thema Online-Support<br />

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34 F A C H L I C H E S | N Z B | F E B R U A R 2 0 1 3<br />

des Patienten hinsichtlich der Erneuerung bzw. Wiederherstellung<br />

der Implantatversorgung einschließlich der<br />

Suprakonstruktion weiter. Das bedeutet, dass auch diese<br />

Leistungen direkt mit der Krankenkasse nach den Sätzen<br />

der GOZ abgerechnet werden.<br />

Die Krankenkasse ist in diesen Fällen nicht berechtigt,<br />

lediglich Festzuschüsse zur Suprakonstruktion zu leisten.<br />

Im Zweifelsfall kann ein erneut beauftragter, implantologischer<br />

Gutachter feststellen, ob die Ausnahmeindikation zum<br />

Zeitpunkt der Wiederherstellung der Implantatversorgung<br />

bzw. Suprakonstruktion noch vorliegt.<br />

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, helfen Ihnen<br />

unsere Mitarbeiterinnen der Servicehotline für Abrechnungsfragen<br />

gern weiter. <br />

— Monika Popp,<br />

Gruppenleiterin Bereich ZE der KZVN<br />

Dr. Henning Otte,<br />

Vorstandsreferent der KZVN Abrechnung/Prüfung<br />

Rund um das Thema Abrechnung<br />

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