Preisentwicklung bei natürlichen Ressourcen - Schweizer ...
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<strong>Preisentwicklung</strong> <strong>bei</strong> <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong>. Vergleich von Theorie und Empirie BAFU 2010 28<br />
2.3.1.1 Unvollkommene Konkurrenz – Kartelle/Monopole und Oligopole<br />
Bei marktgängigen <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong> wird häufig die Angebotsseite von wenigen<br />
Marktteilnehmern vertreten. Diese Machtposition ermöglicht es dem Anbieter den<br />
Preis höher zu setzen als <strong>bei</strong> vollkommener Konkurrenz und somit eine Monopolrente<br />
abzuschöpfen. Für die Gesellschaft (Anbieter und Konsumenten gemeinsam) resultiert<br />
aus der zu geringen Bereitstellung des Gutes ein Wohlfahrtsverlust.<br />
Häufig ergibt sich diese Marktmacht der <strong>Ressourcen</strong>anbieter aufgrund der Produktionsstruktur.<br />
Für den Abbau vieler natürlicher <strong>Ressourcen</strong> sind hohe Anfangsinvestitionen<br />
notwendig; je weniger Anbieter sich den Markt teilen, desto tiefer fallen die durchschnittlichen<br />
Kosten an. Die Marktmacht des Anbieters kann also in gewissen Fällen<br />
eine Voraussetzung für die Bereitstellung eine Gutes sein. Allerdings kann diese<br />
Marktmacht auch genutzt werden, um durch eine Beschränkung der angebotenen<br />
Menge einen höheren Preis zu erzielen. Im Fall von <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong> führt<br />
zudem die räumliche Verteilung der Vorkommen dazu, dass häufig monopolistische<br />
Anbieterstrukturen auftreten.<br />
Tritt der Staat als Besitzer der Ressource auf, besteht die Möglichkeit, dass die Ressource<br />
instrumentalisiert wird, um politische Ziele zu erreichen und dem Nutzen für die<br />
Gesellschaft aus dem Verkauf der Ressource wird eine untergeordnete Rolle <strong>bei</strong>gemessen.<br />
Der Staat als Besitzer kann mit dem Abbau und Verkauf Ziele verfolgen, die kaum<br />
zu einer effizienten <strong>Ressourcen</strong>nutzung führen. In diesem Fall entsteht der Gesellschaft<br />
ein Wohlfahrtsverlust.<br />
Das Beispiel der OPEC (Organisation Erdöl exportierender Länder) zeigt, dass das<br />
langfristige Funktionieren eines Kartells stark von der Bereitschaft der Mitglieder, Einzelinteressen<br />
zu vernachlässigen, abhängt. Die Mitgliedsstaaten einigen sich halbjährlich<br />
auf eine Spannweite, innerhalb der der Marktpreis liegen sollte und setzen dementsprechende<br />
Förderquoten fest, mit dem selbst deklarierten Ziel, den Erdölmarkt zu stabilisieren<br />
und einen fairen Preis für die Produzenten zu erzielen (OPEC 2008). Nach<br />
den <strong>bei</strong>den Ölkrisen (1973 und 1979/1980) wurde im Jahr 1982 eine Drosselung der<br />
Fördermenge beschlossen, um dem durch die Rezession der Nachfrageländer ausgelösten<br />
Preisverfall entgegenzuwirken. Die OPEC-Mitgliedstaaten hielten sich jedoch nicht<br />
vollständig an die Abmachungen, sodass, obwohl im Jahr 1983 die Fördermenge von<br />
18,5 auf 16 Millionen Barrel pro Tag gesenkt wurde, der Preis von 34 auf 29 US-<br />
Dollar pro Barrel fiel, da 1982 der Erdölmarkt massiv übersättigt war (mehr zur OPEC<br />
in Kapitel 4).<br />
Dem Staat, respektive einem allfälligen Regulator <strong>bei</strong> internationalen Märkten, fällt im<br />
Fall von Monopolen, Kartellen oder Oligopolen die Aufgabe zu, zu beurteilen inwiefern<br />
die Marktmacht der oder des Anbieter/s missbräuchlich eingesetzt wird und so der<br />
Gesellschaft ein Schaden entsteht. Kommt er zum Schluss, dass der aus der Marktmachtsstellung<br />
der Anbieter entstehende Wohlfahrtsverlust zu hoch ausfällt im Vergleich<br />
zu potenziellen Kosteneinsparungen und Synergieeffekten, ist es Aufgabe des<br />
Staates/Regulators wettbewerbspolitisch tätig zu werden und <strong>bei</strong>spielsweise Kartelle zu<br />
verbieten oder Märkte zu liberalisieren.<br />
Ungleiche geographische Verteilung<br />
der <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong><br />
fördern das Ausnutzen von<br />
Marktmachtpositionen<br />
OPEC nur ein bedingt<br />
funktionierendes Kartell<br />
Regulator muss beurteilen,<br />
wann wettbewerbspolitische<br />
Interventionen vorteilhaft sind