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Preisentwicklung bei natürlichen Ressourcen - Schweizer ...

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<strong>Preisentwicklung</strong> <strong>bei</strong> <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong>. Vergleich von Theorie und Empirie BAFU 2010 28<br />

2.3.1.1 Unvollkommene Konkurrenz – Kartelle/Monopole und Oligopole<br />

Bei marktgängigen <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong> wird häufig die Angebotsseite von wenigen<br />

Marktteilnehmern vertreten. Diese Machtposition ermöglicht es dem Anbieter den<br />

Preis höher zu setzen als <strong>bei</strong> vollkommener Konkurrenz und somit eine Monopolrente<br />

abzuschöpfen. Für die Gesellschaft (Anbieter und Konsumenten gemeinsam) resultiert<br />

aus der zu geringen Bereitstellung des Gutes ein Wohlfahrtsverlust.<br />

Häufig ergibt sich diese Marktmacht der <strong>Ressourcen</strong>anbieter aufgrund der Produktionsstruktur.<br />

Für den Abbau vieler natürlicher <strong>Ressourcen</strong> sind hohe Anfangsinvestitionen<br />

notwendig; je weniger Anbieter sich den Markt teilen, desto tiefer fallen die durchschnittlichen<br />

Kosten an. Die Marktmacht des Anbieters kann also in gewissen Fällen<br />

eine Voraussetzung für die Bereitstellung eine Gutes sein. Allerdings kann diese<br />

Marktmacht auch genutzt werden, um durch eine Beschränkung der angebotenen<br />

Menge einen höheren Preis zu erzielen. Im Fall von <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong> führt<br />

zudem die räumliche Verteilung der Vorkommen dazu, dass häufig monopolistische<br />

Anbieterstrukturen auftreten.<br />

Tritt der Staat als Besitzer der Ressource auf, besteht die Möglichkeit, dass die Ressource<br />

instrumentalisiert wird, um politische Ziele zu erreichen und dem Nutzen für die<br />

Gesellschaft aus dem Verkauf der Ressource wird eine untergeordnete Rolle <strong>bei</strong>gemessen.<br />

Der Staat als Besitzer kann mit dem Abbau und Verkauf Ziele verfolgen, die kaum<br />

zu einer effizienten <strong>Ressourcen</strong>nutzung führen. In diesem Fall entsteht der Gesellschaft<br />

ein Wohlfahrtsverlust.<br />

Das Beispiel der OPEC (Organisation Erdöl exportierender Länder) zeigt, dass das<br />

langfristige Funktionieren eines Kartells stark von der Bereitschaft der Mitglieder, Einzelinteressen<br />

zu vernachlässigen, abhängt. Die Mitgliedsstaaten einigen sich halbjährlich<br />

auf eine Spannweite, innerhalb der der Marktpreis liegen sollte und setzen dementsprechende<br />

Förderquoten fest, mit dem selbst deklarierten Ziel, den Erdölmarkt zu stabilisieren<br />

und einen fairen Preis für die Produzenten zu erzielen (OPEC 2008). Nach<br />

den <strong>bei</strong>den Ölkrisen (1973 und 1979/1980) wurde im Jahr 1982 eine Drosselung der<br />

Fördermenge beschlossen, um dem durch die Rezession der Nachfrageländer ausgelösten<br />

Preisverfall entgegenzuwirken. Die OPEC-Mitgliedstaaten hielten sich jedoch nicht<br />

vollständig an die Abmachungen, sodass, obwohl im Jahr 1983 die Fördermenge von<br />

18,5 auf 16 Millionen Barrel pro Tag gesenkt wurde, der Preis von 34 auf 29 US-<br />

Dollar pro Barrel fiel, da 1982 der Erdölmarkt massiv übersättigt war (mehr zur OPEC<br />

in Kapitel 4).<br />

Dem Staat, respektive einem allfälligen Regulator <strong>bei</strong> internationalen Märkten, fällt im<br />

Fall von Monopolen, Kartellen oder Oligopolen die Aufgabe zu, zu beurteilen inwiefern<br />

die Marktmacht der oder des Anbieter/s missbräuchlich eingesetzt wird und so der<br />

Gesellschaft ein Schaden entsteht. Kommt er zum Schluss, dass der aus der Marktmachtsstellung<br />

der Anbieter entstehende Wohlfahrtsverlust zu hoch ausfällt im Vergleich<br />

zu potenziellen Kosteneinsparungen und Synergieeffekten, ist es Aufgabe des<br />

Staates/Regulators wettbewerbspolitisch tätig zu werden und <strong>bei</strong>spielsweise Kartelle zu<br />

verbieten oder Märkte zu liberalisieren.<br />

Ungleiche geographische Verteilung<br />

der <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong><br />

fördern das Ausnutzen von<br />

Marktmachtpositionen<br />

OPEC nur ein bedingt<br />

funktionierendes Kartell<br />

Regulator muss beurteilen,<br />

wann wettbewerbspolitische<br />

Interventionen vorteilhaft sind

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