Preisentwicklung bei natürlichen Ressourcen - Schweizer ...
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<strong>Preisentwicklung</strong> <strong>bei</strong> <strong>natürlichen</strong> <strong>Ressourcen</strong>. Vergleich von Theorie und Empirie BAFU 2010 68<br />
dieser auf eine umweltschädigende Aktivität verzichtet. Die optimale Kompensation<br />
entspricht dem Punkt an dem der Grenznutzen des vermiedenen Schadens (vermiedener<br />
Grenzschaden) gleich den Grenzkosten des Verzichts ist. Der Produzent ist im<br />
optimalen Fall indifferent, ob er die billigere, umweltverschmutzende Produktionsweise<br />
oder die «saubere» Teurere wählen soll.<br />
Die dynamische Komponente der <strong>Ressourcen</strong>politik berücksichtigt die Veränderung<br />
über die Zeit, um die Nutzung der Ressource effizient zu gestalten. Die optimale<br />
Dynamik der Politikinstrumente ist abhängig von Ansatzpunkt der Politiken und der<br />
Entwicklung der Kosten und Nutzen über die Zeit. Zu den angebotsorientierten Politiken<br />
gehören Abgaben, die entsprechend veränderter Vermeidungskosten angepasst<br />
werden, also <strong>bei</strong>spielsweise, wenn neue Technologien eingesetzt werden können.<br />
Steuern können analog zu den marktgängigen <strong>Ressourcen</strong> eingesetzt werden, mit dem<br />
Unterschied, dass der gesamte Preis der nicht marktgängigen Ressource aus der Abgabe<br />
besteht. Die Subventionierung des <strong>Ressourcen</strong>bestandes, respektive die Sicherung<br />
der Eigentumsrechte verlangsamen den Verbrauch der Ressource. Je geringer die<br />
Rechtsunsicherheit des Besitzers einer Reserve, desto langfristiger plant er den Abbau.<br />
Für die optimale Preissetzung nicht marktgängiger <strong>Ressourcen</strong> muss zunächst eine<br />
Möglichkeit gefunden werden, die Eigentumsrechte zu definieren. Häufig sind diese<br />
Eigentumsrechte über die Gesamtheit der Staatsbürger verteilt und werden somit durch<br />
den Staat vertreten. Die Verfügungshoheit liegt <strong>bei</strong>m Staat, der damit die Nutzung<br />
regulieren kann. Indirekt geschieht diese Regulierung über die Regulierung der Aktivitäten,<br />
die die Ressource beanspruchen, d. h. also <strong>bei</strong>spielsweise in der Regulierung der<br />
Umweltverschmutzung oder der Zerstörung von Lebensräumen.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass für den Fall nicht marktgängiger <strong>Ressourcen</strong><br />
generell folgende zwei Interventionsrichtungen zur Verfügung stehen: 8<br />
1. Schaffen eines Marktes und Intervention <strong>bei</strong> Marktineffizienzen oder<br />
2. Ordnungspolitische Massnahmen.<br />
Im ersten Fall müssen in einem ersten Schritt die Eigentumsrechte definiert werden<br />
und entsprechen eine Einheit festgelegt werden, die gehandelt werden kann (für das<br />
Beispiel CO2 werden Zertifikate an Firmen vergeben, die das Recht <strong>bei</strong>nhalten eine<br />
Tonne CO2 zu emittieren). Dann muss ein Markt errichtet werden, an dem das Gut<br />
gehandelt werden kann. Die Kontrolle des Marktes, vor allem bezüglich der Einhaltung<br />
der erlaubten Nutzungsrechte, ist da<strong>bei</strong> enorm wichtig und stellt eine zentrale Aufgabe<br />
des Staates dar. Der dadurch errichtete Markt kann dann, wie in den vorherigen Kapiteln<br />
beschrieben, entsprechend seiner Effizienz beurteilt und gegebenenfalls beeinflusst<br />
werden.<br />
Im zweiten Fall werden Gesetze erlassen, die die Nutzung der Ressource beschränken.<br />
Hier<strong>bei</strong> muss der Staat versuchen die sich über die Zeit ändernde optimale Menge zu<br />
8 Von freiwilligen Vereinbarungen wird hier abgesehen, da ohne die Androhung von Konsequenzen kaum längerfristig verlässliche<br />
Änderungen durch die Marktteilnehmer umgesetzt werden.<br />
Erster Schritt: Definition<br />
der Eigentumsrechte