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Leitlinie für die Validierung der Verpackungsprozesse ... - KLS Martin

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Zentralsterilisation Suppl. 2/2011 ANHANG A.2 | 15<br />

b) Installationsbedingungen<br />

Parameter Gefor<strong>der</strong>t Vorhanden (gemessen)<br />

Spannung in Volt 220 – 240 Volt ja<br />

Frequenz in Hz 50/60 Hz ja<br />

Absicherung in Ampere 31<br />

Luftleistung (nur bei<br />

Vakuumgeräten) 32<br />

Erfüllt ja nein<br />

c) Dokumentation<br />

ja<br />

ja<br />

Datum/Unterschrift: ____________________<br />

Dokument Vorhanden Wo (Aufbewahrungsort)<br />

Be<strong>die</strong>nungsanleitung ja nein<br />

Ersatzteil – Bestellliste ja nein<br />

Erfüllt ja nein<br />

d) Sicherheitsmerkmale<br />

Parameter Gefor<strong>der</strong>t Vorhanden<br />

Siegelnahtbreite 6 mm 33<br />

Abstand zum Medizinprodukt 30 mm 34<br />

Erfüllt ja nein<br />

Datum/Unterschrift: ____________________<br />

Datum/Unterschrift: ____________________<br />

Zum Nachweis <strong>die</strong>ser Aspekte reicht im Allgemeinen <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>nungsanleitung aus. Weiterhin müssen folgende<br />

Aspekte von einer autorisierten Person überprüft werden:<br />

Beschreibung Erfüllt Bemerkung<br />

Ist das Siegelgerät ordnungsgemäß<br />

angeschlossen?<br />

ja nein<br />

Weist das Siegelgerät keine<br />

optischen Sicherheitsmängel auf<br />

(Defekt an Gehäuse, Stromleitungen,<br />

Stecker etc.)?<br />

Weist das Siegelgerät keine<br />

Funktionsmängel auf (unbekannte<br />

Laufgeräusche, Rattern, Quietschen<br />

etc.)?<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Erfüllt ja nein<br />

Datum/Unterschrift: ____________________<br />

31 Die gefor<strong>der</strong>te Absicherung ist den Herstellerangaben zu entnehmen.<br />

32 Die gefor<strong>der</strong>te Luftleistung ist den Herstellerangaben zu entnehmen.<br />

33 DIN EN 868-5 § 4.3.2 «Die Gesamtbreite <strong>der</strong> Versiegelung(en) muss mindestens 6 mm betragen. Bei gerillten<br />

Versiegelungen muss <strong>die</strong> Summe <strong>der</strong> Rippenbreiten mindestens 6 mm betragen.»<br />

34 DIN 58953-7 § 6.3.1 «Unterhalb <strong>der</strong> Siegelnaht müssen mindestens 30 mm zwischen dem Sterilisiergut und <strong>der</strong> zu<br />

versiegelnden Naht frei bleiben.»

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