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Leitlinie für die Validierung der Verpackungsprozesse ... - KLS Martin

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Zentralsterilisation Suppl. 2/2011 leitlinie | 9<br />

– Siegelindikator24 (z. B. Seal Check)<br />

– Zugfestigkeit <strong>der</strong> Siegelnaht (z. B. Siegelnahtfestigkeitsbestimmung<br />

nach<br />

Din en 868-5, Anhang D «Verfahren<br />

zur Bestimmung <strong>der</strong> Festigkeit <strong>der</strong><br />

Siegelnaht bei Klarsichtbeuteln und<br />

-schläuchen»<br />

– Schrittweises Öffnen <strong>der</strong> Verpackung<br />

(bei Sterilisationsbögen o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>verwendbaren<br />

Sterilisierbehältern).<br />

Für <strong>die</strong> notwendigen Routinetests müssen<br />

<strong>die</strong> intervalle (z. B. täglich, wöchentlich,<br />

monatlich, jährlich) und <strong>die</strong> Akzeptanzwerte<br />

festgelegt werden, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Vorgehensweise, falls ein test nicht<br />

erfolgreich durchgeführt wurde. Die ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Routinetests sind zu dokumentieren.<br />

Diese Vorgehensweise muss<br />

im Qualitätsmanagementsystem geregelt<br />

sein.<br />

4.6 Festlegung <strong>der</strong> Revali<strong>die</strong>rung/erneuten<br />

Leistungsbeurteilung<br />

Die Prozesse sind zu revali<strong>die</strong>ren:<br />

– außerplanmäßig, beispielsweise bei Än<strong>der</strong>ungen<br />

an Materialien, Prozessen,<br />

einschließlich Än<strong>der</strong>ungen an Geräten<br />

o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Sterilisation (Revali<strong>die</strong>rung)<br />

– planmäßig, d. h. in <strong>der</strong> Regel nach einem<br />

Jahr, wenn keine Än<strong>der</strong>ungen an<br />

Materialien, Siegelprozess und Sterilisation<br />

vorgenommen wurden (erneute<br />

leistungsbeurteilung).<br />

Planmäßige erneute leistungsbeurteilungen<br />

(PQ) <strong>die</strong>nen dem nachweis, dass sich<br />

<strong>der</strong> Verpackungsprozess noch immer in<br />

den bei <strong>der</strong> erstvali<strong>die</strong>rung (iQ, OQ und<br />

PQ) ermittelten, zulässigen Grenzen befindet.<br />

Dass gegenüber <strong>der</strong> vorherigen Vali<strong>die</strong>rung<br />

keine Än<strong>der</strong>ungen an Materialien,<br />

Prozessen und Sterilisation vorgenommen<br />

wurden, muss im Bericht zur erneuten<br />

leistungsbeurteilung (PQ) bestätigt<br />

werden. Werden Än<strong>der</strong>ungen an Materialien,<br />

Prozessen o<strong>der</strong> Sterilisation vorgenommen,<br />

muss zunächst ermittelt werden,<br />

welchen einfluss <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungen auf das<br />

ergebnis des <strong>Verpackungsprozesse</strong>s haben.<br />

Das ergebnis ist zu dokumentieren.<br />

Darauf aufbauend muss ein individueller<br />

Revali<strong>die</strong>rungsplan erstellt werden. So<br />

sind beispielsweise bei Materialän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>die</strong> Funktionsbeurteilung (OQ) und<br />

leistungsbeurteilung (PQ) ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />

zu wie<strong>der</strong>holen, bei Modifikationen<br />

am Verpackungsprozess o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> eingesetzten Geräte auch <strong>die</strong> Abnah-<br />

mebeurteilung (iQ). Bei <strong>der</strong> Revali<strong>die</strong>rung<br />

ist sicherzustellen, dass <strong>die</strong> verwendeten<br />

Dokumente den aktuellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

entsprechen. Die Checklisten sind gegebenenfalls<br />

zu aktualisieren. Jede Revali<strong>die</strong>rung<br />

o<strong>der</strong> erneute leistungsbeurteilung<br />

erfor<strong>der</strong>t einen eigenen Vali<strong>die</strong>rungsplan.<br />

Die Checklisten «Vali<strong>die</strong>rungsplan» im Anhang<br />

A.1, B.1 und C.1 können verwendet<br />

werden. ■<br />

24 Der Seal-Check-Siegelindikator darf auf<br />

keinen Fall zerschnitten werden, da immer<br />

gewährleistet sein muss, dass <strong>der</strong> gesamte<br />

Umfang <strong>der</strong> Andruckrolle des Siegelgerätes<br />

abgedruckt wird. Weiterhin sollte <strong>der</strong> Siegelindikator<br />

immer aus <strong>der</strong> geichen Materialart<br />

bestehen wie das poröse Material <strong>der</strong> Verpakkung<br />

(Papier nach en 868-3 o<strong>der</strong> HDPe nach<br />

en 868-9/10)

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