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spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de

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156<br />

Spielbetrieb<br />

beispiel:<br />

„Das mitführen von sen<strong>de</strong>- und / o<strong>de</strong>r empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren benutzung auf <strong>de</strong>m platz wirkt störend und rücksichtslos.<br />

stellt die spielleitung eine schwerwiegen<strong>de</strong> störung <strong>de</strong>s spielbetriebs<br />

durch die benutzung eines solchen Gerätes durch einen spieler o<strong>de</strong>r caddie<br />

fest, so kann die spielleitung diese störung als schwerwiegen<strong>de</strong>n Verstoß<br />

gegen die etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.“<br />

• Allgemeiner Mel<strong>de</strong>schluss<br />

es kann sinnvoll sein, für bestimmte Wettspielarten (z. b. die regelmäßig stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

monatspreise) <strong>de</strong>n mel<strong>de</strong>schluss allgemein festzulegen (z. b.: zwei tage<br />

vor <strong>de</strong>m Wettspiel, 15.00 uhr). auch kann darauf hingewiesen wer<strong>de</strong>n, ob eine<br />

Warteliste geführt wird (siehe auch 4.1.7).<br />

• Mitteilung, wo Zählkarten einzureichen sind<br />

mit <strong>de</strong>r pflicht <strong>de</strong>s bewerbers, seine Zählkarte unter beachtung <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln<br />

nach <strong>de</strong>m spiel unverzüglich <strong>de</strong>r spielleitung einzureichen, korrespondiert <strong>de</strong>r<br />

anspruch an <strong>de</strong>n Veranstalter, für alle bewerber ohne weiteres klar und ersichtlich<br />

zu machen, wo bzw. bei wem die Karten abzuliefern sind. Hier sollte ein bereich<br />

<strong>de</strong>finiert und bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die Karten angenommen wer<strong>de</strong>n<br />

und in <strong>de</strong>m – für <strong>de</strong>n Fall von rückfragen durch die spielleitung – <strong>de</strong>r spieler<br />

zusammen mit seinem Zähler noch Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Karte vornehmen kann<br />

(z. b. eine fehlen<strong>de</strong> unterschrift ergänzen). erst wenn <strong>de</strong>r spieler diesen bereich<br />

verlassen hat, gilt die Karte als endgültig abgegeben. beispiel:<br />

„Die Zählkarte ist im sekretariat zurückzugeben. erst wenn <strong>de</strong>r spieler das sekretariat<br />

verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (entscheidung 6-6c/1).“<br />

o<strong>de</strong>r<br />

„rückgabe <strong>de</strong>r Zählkarten: Durch einwurf in <strong>de</strong>n briefkasten am sekretariat.“<br />

• Zählerbestimmung<br />

es ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, die Zähler namentlich festzulegen. Die einteilung in einzelne<br />

spielergruppen ist ausreichend. Wenn nicht z. b. auf <strong>de</strong>r Zählkarte durch<br />

computerausdruck vermerkt o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n starter festgelegt, kann man in <strong>de</strong>r<br />

ausschreibung einen modus festlegen, wer wen zählt. so z. b. „position 1 <strong>de</strong>r<br />

partie zählt 2, 2 zählt 3 usw.; <strong>de</strong>r Letzte zählt <strong>de</strong>n ersten.“. sollten die spieler<br />

versehentlich die Zählkarten nicht in <strong>de</strong>r richtigen reihenfolge getauscht haben,<br />

Spielbetrieb<br />

wür<strong>de</strong> nicht <strong>de</strong>r festgelegte spieler die Karte unterschreiben und <strong>de</strong>r spieler wäre<br />

disqualifiziert. aus diesem Grund empfiehlt <strong>de</strong>r DGV nicht die bestimmung <strong>de</strong>s<br />

Zählers auf diese art, son<strong>de</strong>rn stellt es <strong>de</strong>n spielern in einer Gruppe frei, wie die<br />

Karten getauscht wer<strong>de</strong>n.<br />

• Regelungen für behin<strong>de</strong>rte <strong>Golf</strong>spieler<br />

Der royal and ancient <strong>Golf</strong> club of st. andrews (r&a) hat die <strong>Golf</strong>regeln für<br />

<strong>Golf</strong>spieler mit behin<strong>de</strong>rung angepasst. Die <strong>de</strong>utsche Übersetzung dieses textes<br />

ist als abschnitt 11. teil dieses spiel- und Wettspielhandbuchs. Die spielleitung<br />

kann in <strong>de</strong>r rahmenausschreibung bestimmen, dass im Falle <strong>de</strong>r dort beschriebenen<br />

behin<strong>de</strong>rungen diese anpassungen gelten.<br />

nur die dort aufgeführten erleichterungen sind für spieler mit einer behin<strong>de</strong>rung<br />

zulässig. an<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> bestimmungen durch die spielleitung setzen<br />

die regeln außer Kraft bzw. än<strong>de</strong>rn diese ab und sind <strong>de</strong>shalb unzulässig.<br />

beispiel:<br />

„Für alle durch einen amtlichen behin<strong>de</strong>rtenausweis qualifizierten und bei <strong>de</strong>r<br />

spielleitung angemel<strong>de</strong>ten spieler gelten die „anpassungen <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für<br />

spieler mit behin<strong>de</strong>rung“ (s. Kapitel 11 sWsH).“<br />

• Doping<br />

Will man hier eine regelung treffen, sollte man sich an <strong>de</strong>n regelungen <strong>de</strong>s DGV<br />

orientieren und einzelheiten beim DGV erfragen.<br />

• Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt<br />

Da <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt unverän<strong>de</strong>rbarer bestandteil je<strong>de</strong>r ausschreibung ist,<br />

empfiehlt es sich, diesen bereits in <strong>de</strong>r Wettspielordnung / rahmenausschreibung<br />

vorzusehen. Zu einzelheiten siehe abschnitt 4., Ziffer 4.1.15.<br />

• Datenschutz<br />

im rahmen <strong>de</strong>r Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, personendaten zu veröffentlichen.<br />

so wird je<strong>de</strong>nfalls auf <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage eine startliste ausgehängt und nach<br />

abschluss <strong>de</strong>s Wettspiels wer<strong>de</strong>n die ergebnisse <strong>de</strong>r teilnehmer bekannt gegeben.<br />

eine solche Datenverarbeitung ist vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />

allgemein zulässig. Wer<strong>de</strong>n darüber hinaus start- und ergebnisliste auch im internet<br />

veröffentlicht, so ist zu beachten, dass <strong>de</strong>r Zugriff auf einzelne personendaten in<br />

<strong>de</strong>r startliste durch passwort zu schützen ist und auch bei <strong>de</strong>r bekanntgabe <strong>de</strong>r ergebnisse<br />

im internet berechtigten be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r betroffenen rechnung getragen wer<strong>de</strong>n<br />

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