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spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de

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Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen<br />

par 4 / 5, 2. teilstrecke: es wird an einem par 4 die entfernung vom Dogleg-Knickpunkt<br />

bis zur Grünmitte, an einem par 5 die Distanz vom 1. zum evtl. vorhan<strong>de</strong>nen 2. Dogleg-Knickpunkt<br />

eingetragen, ansonsten die Distanz vom 1. Dogleg-Knickpunkt bis zur<br />

Grünmitte.<br />

par 5, 3. teilstrecke: Distanz vom evtl. vorhan<strong>de</strong>nen 2. Dogleg-Knickpunkt bis zur<br />

Grünmitte.<br />

Grünlänge: Grüntiefe auf <strong>de</strong>r spiellinie von Grünanfang bis Grünen<strong>de</strong> unter berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r zur spiellinie rechtwinkligen tangenten an das Grün.<br />

Höhendifferenz abschlag / Grün: Vorzeichen für erhöhte Grüns (plus), für tiefer gelegene<br />

(minus).<br />

position <strong>de</strong>r messpunkte: Hier ist die entsprechen<strong>de</strong> spalte anzukreuzen.<br />

Länge abschlag: Gesamtlänge <strong>de</strong>s Zählspielabschlags <strong>de</strong>r jeweiligen Farbe.<br />

Abschnitt 10.<br />

Datenschutz, DGV-Intranet und Spielbetrieb<br />

Datenschutz, DGV-Intranet und Spielbetrieb<br />

10.1 DATEnSCHuTZ IM SPIEL- <strong>unD</strong> WETTSPIELBETRIEB<br />

Der <strong>Golf</strong>sport ist ein beson<strong>de</strong>rs datenintensiver sport. so erfor<strong>de</strong>rt schon die Vorgabenverwaltung<br />

eine Fülle von Datenverarbeitungsvorgängen. aber auch die von<br />

<strong>Golf</strong>anlagen immer häufiger für ihre mitglie<strong>de</strong>r bzw. spielberechtigten erbrachten serviceangebote<br />

(z. b. das Veröffentlichen von start- und ergebnislisten im internet) führen<br />

zu immer neuen Formen <strong>de</strong>r Datenverarbeitung. es gehört zum allgemeinwissen, dass<br />

personendaten nicht uneingeschränkt bzw. in bestimmten bereichen nicht ohne einwilligung<br />

<strong>de</strong>s betroffenen genutzt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

ein Verein o<strong>de</strong>r unternehmen darf personenbezogene Daten nur verarbeiten o<strong>de</strong>r nutzen,<br />

wenn eine Vorschrift <strong>de</strong>s bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes (bDsG) o<strong>de</strong>r eine sonstige rechtsvorschrift<br />

dies erlaubt o<strong>de</strong>r soweit <strong>de</strong>r betroffene eingewilligt hat.<br />

im Folgen<strong>de</strong>n wird aufgezeigt, welche Vorkehrungen zum Datenschutz in Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m spiel- und Wettspielbetrieb zumin<strong>de</strong>st getroffen wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Veröffentlichung von start- und ergebnislisten im clubhaus<br />

soweit es um informationen geht, die in engem Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Verein o<strong>de</strong>r<br />

unternehmen stehen, ist die mitteilung von mitglie<strong>de</strong>r- bzw. nutzerdaten zulässig, wenn<br />

keine überwiegen<strong>de</strong>n schutzwürdigen interessen <strong>de</strong>r mitglie<strong>de</strong>r bzw. spielberechtigten<br />

entgegenstehen (§ 28 abs. 1 satz 1 nr. 2 bDsG). Der Veröffentlichung von start- und<br />

ergebnislisten im clubhaus stehen keine überwiegen<strong>de</strong>n schutzwürdigen interessen <strong>de</strong>r<br />

mitglie<strong>de</strong>r / spielberechtigten entgegen. Dies dient unmittelbar <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>s<br />

Vereins- bzw. unternehmenszwecks und gehört damit zum unverzichtbaren Kernbereich<br />

<strong>de</strong>r sportausübung und ist daher zulässig.<br />

Veröffentlichung von DGV-stammvorgaben im clubhaus<br />

um die jeweilige DGV-stammvorgabe nachweisen zu können, gibt <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />

<strong>de</strong>s DGV-mitglieds die DGV-stammvorgaben aller Heimatclubmitglie<strong>de</strong>r ständig<br />

an gut sichtbarer stelle bekannt (siehe Ziffer 3.4.3 <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems). auch<br />

diese Veröffentlichung steht in engem Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Vereins- bzw. unternehmenszweck<br />

und bil<strong>de</strong>t letztlich eine Grundlage für einen regularienkonformen vorgabenwirksamen<br />

spielbetrieb. Überwiegen<strong>de</strong> schutzwürdige interessen <strong>de</strong>s einzelnen stehen<br />

<strong>de</strong>r Veröffentlichung daher nicht entgegen, sodass sie zulässig ist. es ist jedoch<br />

wichtig, dass die Liste <strong>de</strong>r DGV-stammvorgaben neben <strong>de</strong>m namen <strong>de</strong>s spielers nicht<br />

zusätzliche angaben enthält. Generell gilt nämlich <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r so genannten<br />

„Datensparsamkeit“. Wür<strong>de</strong>n z. b. auch mitgliedsnummer/servicenummer <strong>de</strong>s<br />

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