spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de
spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de
spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
168<br />
Spielbetrieb<br />
Die pflicht <strong>de</strong>s bewerbers, seine Zählkarte <strong>de</strong>r spielleitung „so bald wie möglich“<br />
einzureichen (regel 6-6b), sollte sinnvoll ausgelegt wer<strong>de</strong>n. Da nichts mehr geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n darf, nach<strong>de</strong>m die Zählkarte eingereicht wor<strong>de</strong>n ist (regel 6-6c),<br />
muss <strong>de</strong>m bewerber genügend Zeit gegeben wer<strong>de</strong>n, seine Zählkarte sorgfältig<br />
nachzuprüfen. es kann sinnvoll sein, in beson<strong>de</strong>ren Fällen (anfänger / Kin<strong>de</strong>r)<br />
dabei zu helfen. es sollte aber immer klar sein, wann die Karte unabän<strong>de</strong>rlich<br />
als „<strong>de</strong>r spielleitung eingereicht“ gilt. Keinesfalls dürfen nach abgabe <strong>de</strong>r Karte<br />
Korrekturen an <strong>de</strong>n ergebnissen einzelner Löcher vorgenommen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
vergessene unterschriften nachgeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
Können Zählkarten aus organisatorischen Grün<strong>de</strong>n nicht von <strong>de</strong>r spielleitung<br />
o<strong>de</strong>r einer von ihr ermächtigten person entgegengenommen wer<strong>de</strong>n, empfiehlt<br />
es sich, einen ort festzulegen, wo eine dort abgelegte Karte als eingereicht gilt,<br />
z. b. einen Kasten im sekretariat mit <strong>de</strong>r aufschrift „scorekarten“. auch wenn das<br />
sekretariat nicht teil <strong>de</strong>r spielleitung ist, so sollte es doch in <strong>de</strong>ren Vollmacht die<br />
Karten nach <strong>de</strong>r run<strong>de</strong> entgegennehmen dürfen. ob <strong>de</strong>r Verzug bei <strong>de</strong>r einreichung<br />
vertretbar war o<strong>de</strong>r nicht, hat die spielleitung zu entschei<strong>de</strong>n. sicher ist<br />
ein Verzug anzunehmen, wenn die spieler sich erst ins clubhaus setzen und dort<br />
etwas trinken o<strong>de</strong>r verzehren, bevor die Karten eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Üblicherweise kann erwartet wer<strong>de</strong>n, dass eine spielergruppe ihre Zählkarten<br />
eingereicht hat, bevor die nächste spielergruppe dies macht. sitzen die spieler<br />
<strong>de</strong>r ersten Gruppe im clubhaus und sind an<strong>de</strong>rweitig tätig als beim Vergleichen<br />
<strong>de</strong>r ergebnisse, so liegt hier möglicherweise schon ein regelverstoß vor, sicher ist<br />
dies jedoch, wenn auch schon die nächste spielergruppe ihre Zählkarten abgegeben<br />
hat. Hat eine spielergruppe vor <strong>de</strong>m einreichen <strong>de</strong>r Zählkarte offene Fragen<br />
zu klären, so sind diese Fragen nach beendigung <strong>de</strong>r run<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r spielleitung<br />
zu klären und nicht untereinan<strong>de</strong>r eine angenehme Lösung auszuhan<strong>de</strong>ln. es ist<br />
aufgabe <strong>de</strong>r spieler, rechtzeitig vollständige Zählkarten einzureichen, und nicht<br />
aufgabe <strong>de</strong>r spielleitung, im clubhaus nach fehlen<strong>de</strong>n Karten zu suchen o<strong>de</strong>r<br />
nach abgabe <strong>de</strong>r Karte fehlen<strong>de</strong> unterschriften ergänzen zu lassen.<br />
2.4.3 Mehrrun<strong>de</strong>nwettspiele / Qualifikationswettspiele<br />
bei Wettspielen, in <strong>de</strong>nen zur Qualifikation für ein Lochspiel o<strong>de</strong>r zur Fortsetzung<br />
eines mehrrun<strong>de</strong>nwettspiels (clubmeisterschaften) eine bestimmte platzierung<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n muss, ist das ergebnis bzw. eine erreichte Qualifikation <strong>de</strong>n<br />
betroffenen spielern rechtzeitig bekannt zu geben.<br />
entfällt eine festgestellte Qualifikation z. b. wegen nachträglicher ergebnisän<strong>de</strong>rung,<br />
Disqualifikation, aberkennung <strong>de</strong>s teilnahmerechts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rgleichen, so<br />
rückt <strong>de</strong>r nächste teilnehmer nach.<br />
Spielbetrieb<br />
Hingegen haben alle qualifizierten teilnehmer <strong>de</strong>n berechtigten anspruch, dass<br />
für teilnehmer, die ihr Qualifikationsrecht nicht wahrnehmen (z. b. absagen,<br />
fernbleiben, verhin<strong>de</strong>rt sind), kein nicht qualifizierter bewerber nachrückt und ihre<br />
platzierungsaussichten min<strong>de</strong>rt. Fällt in Lochspielen ein qualifizierter teilnehmer<br />
aus, so steht <strong>de</strong>m Gegner <strong>de</strong>r sieg ohne spiel zu.<br />
2.4.4 Klärung von strittigen Regelfragen<br />
entscheidungen <strong>de</strong>r spielleitung<br />
Die spielleitung <strong>de</strong>s Wettspiels ist gemäß regel 34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für regelentscheidungen<br />
zuständig. ihre entscheidung ist endgültig in <strong>de</strong>m sinn, dass <strong>de</strong>r<br />
spieler kein recht hat, sie anzufechten. allerdings kann die spielleitung von sich<br />
aus eine (falsche) entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel been<strong>de</strong>t ist<br />
(entscheidung 34-3/1).<br />
ist eine regelfrage eines spielers nicht rein informativer art bzw. gibt er zu erkennen,<br />
dass er sich ungerechtfertigt falsch behan<strong>de</strong>lt fühlt, ist neben <strong>de</strong>r richtigen<br />
entscheidung auch <strong>de</strong>r richtige Weg zur entscheidungsfindung einzuhalten, damit<br />
die spielleitung sich anschließend keine Willkür vorwerfen lassen muss.<br />
Die spielleitung entschei<strong>de</strong>t nach regel 34 im Falle von Disqualifikationen als<br />
Gesamtausschuss mit mehrheit, sofern die regel nicht ein<strong>de</strong>utig auf eine Disqualifikation<br />
hinausläuft und <strong>de</strong>r spieler dies bei <strong>de</strong>r abgabe <strong>de</strong>r Karte nicht auch<br />
schon weiß.<br />
Die spielleitung muss sich bei <strong>de</strong>r entscheidungsfindung so verhalten, wie sie sich<br />
selbst als spieler behan<strong>de</strong>lt sehen möchte, wenn sie einen regelfall hätte.<br />
es ist zur stressfreien behandlung <strong>de</strong>s regelfalls wichtig, dass man <strong>de</strong>m spieler<br />
vermittelt, man wolle ihm helfen und sein problem ernst nehmen. Der spieler wird<br />
eine freundliche bereitschaft zu schätzen wissen, mit <strong>de</strong>r seine Frage angehört wird.<br />
eine befangenheit <strong>de</strong>r spielleitung durch beobachtung eines sachverhalts ist nicht<br />
anzunehmen, <strong>de</strong>nn wenn die beobachtung eines sachverhalts befangenheit auslösen<br />
sollte, könnte ein platzrichter nie tätig wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r einen regelverstoß beobachtet<br />
hat. befangenheit durch an<strong>de</strong>re Vorkommnisse im persönlichen bereich ist<br />
natürlich <strong>de</strong>nkbar. Hat ein spielleitungsmitglied z.b. privat einen rechtsstreit mit<br />
einem spieler, so sollte er sich aus jeglichen entscheidungen zu diesem spieler<br />
heraushalten. selbst wenn er <strong>de</strong>nnoch unparteiisch entschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>, könnte<br />
seine entscheidung im negativen Fall mit seiner privaten streitigkeit in Verbindung<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Hat man einen vermeintlichen regelverstoß beobachtet, so erhält <strong>de</strong>r spieler vor<br />
einer entscheidung die möglichkeit zur ausführlichen stellungnahme, wenn er<br />
169