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spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de

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138<br />

Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb<br />

• Jugendwart,<br />

• mannschaftskapitän(e),<br />

• Leitung <strong>de</strong>s Damen- / Herren- / seniorengolf,<br />

• clubsekretär(in) / -manager(in)<br />

einzelne aufgabenbereiche können teilen <strong>de</strong>s ausschusses zugewiesen wer<strong>de</strong>n (bspw.<br />

erstellen einer rahmenausschreibung, Jahresspielplan, auswahl von preisen, Gespräche<br />

mit sponsoren).<br />

Die personen <strong>de</strong>s spielausschusses wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n vertretungsberechtigten Vorstand<br />

<strong>de</strong>s <strong>Golf</strong>clubs bzw. <strong>de</strong>n Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage in ihr amt berufen. Daher<br />

wer<strong>de</strong>n die inhalte ihrer arbeit, ihre Vollmachten und die amtsdauer auch durch <strong>de</strong>n<br />

Vorstand / Geschäftsführer bestimmt wer<strong>de</strong>n. Daraus ergibt sich, dass <strong>de</strong>r spielausschuss<br />

im rahmen <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>rjenigen arbeitet, die ihn eingesetzt haben und ggf.<br />

auch wie<strong>de</strong>r abberufen können, wenn <strong>de</strong>ren arbeit <strong>de</strong>n interessen <strong>de</strong>r mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Vorstands / <strong>de</strong>r Geschäftsleitung zuwi<strong>de</strong>rläuft.<br />

Die aufgaben <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n spielbetrieb verantwortlichen ausschusses als spielleitung<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>-regeln (siehe auch stichwort „spielleitung“ <strong>de</strong>s systematischen<br />

registers und <strong>de</strong>s anhangs <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln). Die spielleitung darf platzregeln für<br />

außergewöhnliche umstän<strong>de</strong> erlassen (siehe regel 33-8 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln). Hierbei sollte<br />

die spielleitung <strong>de</strong>s jeweiligen Wettspiels soweit wie möglich die generellen platzregeln<br />

<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage verwen<strong>de</strong>n und nicht ohne zwingen<strong>de</strong>n Grund ergänzungen<br />

verfassen. Diese ergänzungen sollten dann üblicherweise nur eine anpassung an die<br />

Witterungsbedingungen sein (besserlegen, ball reinigen o.ä.) und nicht die Grundlagen<br />

<strong>de</strong>r platzregeln „auf <strong>de</strong>n Kopf stellen“. Die spielleitung kann zu<strong>de</strong>m eine allgemeine<br />

spielordnung (rahmenausschreibung) erstellen, die allgemeine regelungen zum spielbetrieb<br />

enthält (siehe Ziffer 2.2.3).<br />

Der für <strong>de</strong>n spielbetrieb verantwortliche ausschuss entschei<strong>de</strong>t als spielleitung in privatspielen<br />

(einschließlich extra Day scores). Dadurch ist sichergestellt, dass immer dann,<br />

wenn nach <strong>Golf</strong>regeln gespielt wird (also auch außerhalb von Wettspielen), regelentscheidungen<br />

getroffen und auskünfte gegeben wer<strong>de</strong>n können. Je<strong>de</strong>r spieler hat<br />

anspruch auf entscheidung, sofern das spiel nach <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln ausgetragen wird.<br />

ist kein mitglied <strong>de</strong>s spielausschusses anwesend, sind die jeweils ohne erheblichen<br />

Verzug erreichbaren ausschussmitglie<strong>de</strong>r verantwortlich.<br />

in Wettspielen dagegen entschei<strong>de</strong>t jeweils die dafür verantwortliche und spezielle<br />

eingesetzte spielleitung (siehe unten) über die auftreten<strong>de</strong>n regelfragen endgültig.<br />

Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb<br />

1.3 SPIELLEITunG<br />

neben <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n allgemeinen spielbetrieb verantwortlichen ausschuss, <strong>de</strong>r als<br />

spielleitung im rahmen <strong>de</strong>s allgemeinen spielbetriebs entschei<strong>de</strong>t (siehe oben), wird<br />

durch regel 33 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln bestimmt, dass für je<strong>de</strong>s Wettspiel eine spielleitung<br />

vorhan<strong>de</strong>n sein muss. in abschnitt „erklärungen“ <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln heißt es dazu auszugsweise:<br />

„spielleitung ist bei Wettspielen <strong>de</strong>r verantwortliche ausschuss, ...“. um <strong>de</strong>r<br />

erklärung „spielleitung“ gerecht zu wer<strong>de</strong>n, müssen also min<strong>de</strong>stens zwei personen (=<br />

„ausschuss“) die spielleitung bil<strong>de</strong>n. Da eine spielleitung ihre entscheidungen jedoch<br />

erfahrungsgemäß nicht stets einstimmig trifft, also unter umstän<strong>de</strong>n mehrheitsentscheidungen<br />

zu treffen sind, empfiehlt es sich dringend, (min<strong>de</strong>stens) drei personen in die<br />

spielleitung zu berufen. Für vorgabenwirksame Wettspiele und eDs-run<strong>de</strong>n sieht Ziffer<br />

3.6.1 <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems dies ohnehin zwingend vor. Damit überhaupt vom<br />

Vorhan<strong>de</strong>nsein einer spielleitung gesprochen wer<strong>de</strong>n kann, erscheint unumgänglich,<br />

dass je<strong>de</strong>nfalls ein (nicht notwendig das gleiche) spielleitungsmitglied während <strong>de</strong>s gesamten<br />

Wettspiels am austragungsort (auf <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage) anwesend und die weiteren<br />

spielleitungsmitglie<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st ständig erreichbar sind.<br />

nicht nur bei Wettspielen, son<strong>de</strong>rn auch im rahmen <strong>de</strong>s allgemeinen spielbetriebs<br />

muss es nach <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln eine spielleitung geben. Die spielleitung muss vor <strong>de</strong>m<br />

ersten start namentlich bekannt sein, damit Wettspielteilnehmer wissen, bei wem sie<br />

verbindliche auskunft zu regelfragen o<strong>de</strong>r organisatorischen Fragen rund um das<br />

Wettspiel erhalten können. ein spielführer, <strong>de</strong>r nicht in <strong>de</strong>r spielleitung eines Wettspiels<br />

ist, mag z. b. durchaus eine richtige auskunft geben, aber sobald diese auskunft<br />

einen gewissen ermessensspielraum hat, ist nur die für das Wettspiel verantwortliche<br />

spielleitung in <strong>de</strong>r Lage, zuverlässig auskunft zu geben. aus erklärung „spielleitung“<br />

in abschnitt i <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln ergibt sich, dass spielleitung, soweit es sich nicht um<br />

Wettspiele han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n platz verantwortliche ausschuss ist. Hierbei dürfte es<br />

sich regelmäßig um <strong>de</strong>n „spielausschuss“ (abschnitt 1., Ziffer 1.2) han<strong>de</strong>ln.<br />

es ist nicht zu empfehlen, <strong>de</strong>n sponsor eines Wettspiels mit in die spielleitung zu berufen.<br />

bei aller sachkenntnis, die <strong>de</strong>r sponsor haben kann, sollte man ihn nicht in die situation<br />

bringen, als spielleitungsmitglied gegenüber einem seiner Kun<strong>de</strong>n eine unpopuläre entscheidung<br />

zu treffen.<br />

Können Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Spielleitung am Wettspiel teilnehmen?<br />

Häufig ist zu beobachten, dass spielleitungsmitglie<strong>de</strong>r an Wettspielen selbst teilnehmen.<br />

Dies ist zulässig, es empfiehlt sich jedoch, <strong>de</strong>ren startzeiten z. b. so zu staffeln,<br />

dass möglichst durchgehend die ansprechbarkeit wenigstens eines spielleitungsmitglieds<br />

gewährleistet ist. ein mitglied <strong>de</strong>r spielleitung ist auch „im amt“, wenn es gera<strong>de</strong><br />

im Wettspiel mitspielt.<br />

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