spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de
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Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb<br />
es ist ggf. hilfreich, einen mitarbeiter <strong>de</strong>s sekretariats mit in die spielleitung zu berufen,<br />
da dieser üblicherweise während <strong>de</strong>s ganzen Wettspiels im sekretariat bzw. clubhaus<br />
anwesend ist.<br />
selbstverständlich entschei<strong>de</strong>t ein mitglied <strong>de</strong>r spielleitung keine regelfälle, die ihn<br />
selbst betreffen. es ist eine ermessensfrage, ob ein regelfall, in <strong>de</strong>n ein spielleitungsmitglied<br />
verwickelt ist, von <strong>de</strong>n restlichen mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r spielleitung entschie<strong>de</strong>n wird<br />
o<strong>de</strong>r ob diese dann noch ein neues spielleitungsmitglied einsetzen, um auch <strong>de</strong>n aktuellen<br />
regelfall mit min<strong>de</strong>stens drei personen zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
Aufgaben <strong>de</strong>r Spielleitung<br />
entscheidungen in streitfällen und verschie<strong>de</strong>ne an<strong>de</strong>re entscheidungen sind nach regel<br />
34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln <strong>de</strong>r spielleitung vorbehalten. Dies besagt nicht, dass die vom Veranstalter<br />
eingesetzte spielleitung eines Wettspiels auch für die gesamte Vorbereitung,<br />
organisation und Durchführung verantwortlich sein muss.<br />
Ganz im Gegenteil kann es sich je nach organisatorischen Gegebenheiten beim Veranstalter<br />
empfehlen, die nicht zwingend <strong>de</strong>r spielleitung vorbehaltenen aufgaben (z. b. rahmenprogramm)<br />
in separater Verantwortung einer person o<strong>de</strong>r einem ausschuss zu übertragen.<br />
Geübte praxis ist es, z. b. platzrichter gleichzeitig als mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r spielleitung zu<br />
bestimmen, da damit ein einheitlicher Wissensstand hinsichtlich Wettspielausschreibung,<br />
platzregeln und sonstigen bestimmungen sichergestellt ist und die einheitlichkeit<br />
von entscheidungen gewahrt wird.<br />
starter, beobachter, marshal usw. in die spielleitung aufzunehmen, bedarf gewissenhafter<br />
prüfung. natürlich kann ein spielleitungsmitglied z.b. auch starter o<strong>de</strong>r marshal<br />
sein, aber ob eine person, die üblicherweise ein noch so guter starter o<strong>de</strong>r marshal<br />
sein mag, auch für die tätigkeit in <strong>de</strong>r spielleitung qualifiziert ist, ist immer eine einzelfallentscheidung.<br />
Ggf. hat ein starter auch nur für die Dauer <strong>de</strong>s starts Zeit und möchte<br />
gar nicht <strong>de</strong>n ganzen tag spielleitungsaufgaben wahrnehmen.<br />
Das sekretariat nimmt üblicherweise aufgaben <strong>de</strong>r spielleitung (erstellen <strong>de</strong>r startliste,<br />
Vorgabeneintrag, Vorgabenverteilung, Zählkartenausgabe, Zusammenzählen <strong>de</strong>r<br />
scores usw.) wahr, erledigt aber vielfach nur <strong>de</strong>n technischen teil und kann nicht<br />
eigenständig als spielleitung han<strong>de</strong>ln. es empfiehlt sich jedoch, bei entsprechen<strong>de</strong>r<br />
sachkenntnis <strong>de</strong>s mitarbeiters im sekretariat, diesen in die spielleitung zu berufen,<br />
um <strong>de</strong>n spielern während <strong>de</strong>r ganzen Dauer <strong>de</strong>s Wettspiels einen verantwortlichen<br />
ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.<br />
es wäre <strong>de</strong>nkbar, dass eine spielleitung bei einem strittigen Fall während eines Wett-<br />
Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb<br />
spiels vom Vorstand o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage abberufen wird, <strong>de</strong>r /<br />
die dann eine an<strong>de</strong>re entscheidung trifft als dies die ehemalige spielleitung getan hätte,<br />
doch das sollte nicht <strong>de</strong>r normalfall sein, da man mitglie<strong>de</strong>r dieser spielleitung mit<br />
solchen maßnahmen kaum zu einer weiteren ehrenamtlichen tätigkeit motivieren kann.<br />
Irrtümer o<strong>de</strong>r Versehen <strong>de</strong>r Spielleitung bei <strong>de</strong>r Abwicklung eines Wettspiels<br />
ebenfalls keiner zeitlichen beschränkung unterliegt die Korrektur von Fehlern <strong>de</strong>r spielleitung,<br />
die nicht auf regelentscheidungen beruhen. so ist z. b. ein tippfehler bei <strong>de</strong>r<br />
eingabe eines ergebnisses o. ä. auch nach beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels zu korrigieren,<br />
selbst wenn sich dadurch ein an<strong>de</strong>rer sieger ergibt und damit preise, die schon vergeben<br />
wur<strong>de</strong>n, neu zugeordnet wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Falsche auskünfte <strong>de</strong>r spielleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s sekretariats bei <strong>de</strong>r abwicklung von Wettspielen<br />
(Jahresmatchplay o. ä.) führen gelegentlich dazu, dass eine falsche Vorgabe von<br />
<strong>de</strong>n spielern angewandt wird o<strong>de</strong>r dass ein spieler eine platzregel falsch anwen<strong>de</strong>t,<br />
weil ihm diese falsch erklärt wird. in <strong>de</strong>r Folge davon reklamiert <strong>de</strong>r unterlegene spieler<br />
oft zu recht, dass nur die falsche auskunft <strong>de</strong>r spielleitung zu seiner nie<strong>de</strong>rlage geführt<br />
hat. Hier gibt es keine ein<strong>de</strong>utige Verfahrensweise, solche Fälle zu lösen. Die entscheidung<br />
33-1/12 sieht in einem solchen Fall beispielhaft vor, dass die spielleitung dann<br />
auf die art und Weise entschei<strong>de</strong>n soll, die sie für die gerechteste hält.<br />
1.4 LEITER Von GoLfGRuPPEn<br />
in <strong>de</strong>r praxis zeigt sich, dass einzelne Gruppen auf einer <strong>Golf</strong>anlage (z. b. Damen, Herren,<br />
Jugendliche, senio-rinnen und senioren) eine gewisse anzahl von privatrun<strong>de</strong>n und<br />
/ o<strong>de</strong>r Wettspielen ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe spielen möchten. aufgrund<br />
<strong>de</strong>ssen hat es sich eingebürgert, dass jeweils eine dieser Gruppen an einem bestimmten<br />
(Wochen-) tag für <strong>de</strong>ren jeweilige mitglie<strong>de</strong>r privatrun<strong>de</strong>n und / o<strong>de</strong>r Wettspiele organisiert<br />
(z. b. Damengolf o<strong>de</strong>r Herrengolf). Diese <strong>Golf</strong>gruppen wer<strong>de</strong>n regelmäßig ehrenamtlich<br />
geleitet (häufig „Ladies captain“ o<strong>de</strong>r „mens captain“ genannt). ob solche<br />
<strong>Golf</strong>gruppen eine eigenständige be<strong>de</strong>utung (evtl. mit eigener „budgetverantwortung“,<br />
aber innerhalb <strong>de</strong>r offiziellen buchführung) erhalten sollen o<strong>de</strong>r nur als unselbständige<br />
abteilungen (ohne eigene entscheidungsbefugnis) geführt wer<strong>de</strong>n, obliegt <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
allgemeinen spielbetrieb Verantwortlichen.<br />
auch wenn die Leiter dieser <strong>Golf</strong>gruppen von <strong>de</strong>n teilnehmern <strong>de</strong>r jeweiligen Wettspiele<br />
gewählt wer<strong>de</strong>n, so han<strong>de</strong>lt es sich bei ihnen doch um ehrenamtlich im Verein tätige<br />
personen, <strong>de</strong>ren berufung (und evtl. abberufung) sache <strong>de</strong>s vertretungsberechtigten<br />
Vorstands <strong>de</strong>s Vereins ist. sinngemäß gilt dies bei betreibergeführten <strong>Golf</strong>anlagen, bei<br />
<strong>de</strong>nen eine ehrenamtliche tätigkeit <strong>de</strong>r billigung durch die Geschäftsführung bedarf.<br />
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