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spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de

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Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb<br />

es ist ggf. hilfreich, einen mitarbeiter <strong>de</strong>s sekretariats mit in die spielleitung zu berufen,<br />

da dieser üblicherweise während <strong>de</strong>s ganzen Wettspiels im sekretariat bzw. clubhaus<br />

anwesend ist.<br />

selbstverständlich entschei<strong>de</strong>t ein mitglied <strong>de</strong>r spielleitung keine regelfälle, die ihn<br />

selbst betreffen. es ist eine ermessensfrage, ob ein regelfall, in <strong>de</strong>n ein spielleitungsmitglied<br />

verwickelt ist, von <strong>de</strong>n restlichen mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r spielleitung entschie<strong>de</strong>n wird<br />

o<strong>de</strong>r ob diese dann noch ein neues spielleitungsmitglied einsetzen, um auch <strong>de</strong>n aktuellen<br />

regelfall mit min<strong>de</strong>stens drei personen zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

Aufgaben <strong>de</strong>r Spielleitung<br />

entscheidungen in streitfällen und verschie<strong>de</strong>ne an<strong>de</strong>re entscheidungen sind nach regel<br />

34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln <strong>de</strong>r spielleitung vorbehalten. Dies besagt nicht, dass die vom Veranstalter<br />

eingesetzte spielleitung eines Wettspiels auch für die gesamte Vorbereitung,<br />

organisation und Durchführung verantwortlich sein muss.<br />

Ganz im Gegenteil kann es sich je nach organisatorischen Gegebenheiten beim Veranstalter<br />

empfehlen, die nicht zwingend <strong>de</strong>r spielleitung vorbehaltenen aufgaben (z. b. rahmenprogramm)<br />

in separater Verantwortung einer person o<strong>de</strong>r einem ausschuss zu übertragen.<br />

Geübte praxis ist es, z. b. platzrichter gleichzeitig als mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r spielleitung zu<br />

bestimmen, da damit ein einheitlicher Wissensstand hinsichtlich Wettspielausschreibung,<br />

platzregeln und sonstigen bestimmungen sichergestellt ist und die einheitlichkeit<br />

von entscheidungen gewahrt wird.<br />

starter, beobachter, marshal usw. in die spielleitung aufzunehmen, bedarf gewissenhafter<br />

prüfung. natürlich kann ein spielleitungsmitglied z.b. auch starter o<strong>de</strong>r marshal<br />

sein, aber ob eine person, die üblicherweise ein noch so guter starter o<strong>de</strong>r marshal<br />

sein mag, auch für die tätigkeit in <strong>de</strong>r spielleitung qualifiziert ist, ist immer eine einzelfallentscheidung.<br />

Ggf. hat ein starter auch nur für die Dauer <strong>de</strong>s starts Zeit und möchte<br />

gar nicht <strong>de</strong>n ganzen tag spielleitungsaufgaben wahrnehmen.<br />

Das sekretariat nimmt üblicherweise aufgaben <strong>de</strong>r spielleitung (erstellen <strong>de</strong>r startliste,<br />

Vorgabeneintrag, Vorgabenverteilung, Zählkartenausgabe, Zusammenzählen <strong>de</strong>r<br />

scores usw.) wahr, erledigt aber vielfach nur <strong>de</strong>n technischen teil und kann nicht<br />

eigenständig als spielleitung han<strong>de</strong>ln. es empfiehlt sich jedoch, bei entsprechen<strong>de</strong>r<br />

sachkenntnis <strong>de</strong>s mitarbeiters im sekretariat, diesen in die spielleitung zu berufen,<br />

um <strong>de</strong>n spielern während <strong>de</strong>r ganzen Dauer <strong>de</strong>s Wettspiels einen verantwortlichen<br />

ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.<br />

es wäre <strong>de</strong>nkbar, dass eine spielleitung bei einem strittigen Fall während eines Wett-<br />

Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb<br />

spiels vom Vorstand o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage abberufen wird, <strong>de</strong>r /<br />

die dann eine an<strong>de</strong>re entscheidung trifft als dies die ehemalige spielleitung getan hätte,<br />

doch das sollte nicht <strong>de</strong>r normalfall sein, da man mitglie<strong>de</strong>r dieser spielleitung mit<br />

solchen maßnahmen kaum zu einer weiteren ehrenamtlichen tätigkeit motivieren kann.<br />

Irrtümer o<strong>de</strong>r Versehen <strong>de</strong>r Spielleitung bei <strong>de</strong>r Abwicklung eines Wettspiels<br />

ebenfalls keiner zeitlichen beschränkung unterliegt die Korrektur von Fehlern <strong>de</strong>r spielleitung,<br />

die nicht auf regelentscheidungen beruhen. so ist z. b. ein tippfehler bei <strong>de</strong>r<br />

eingabe eines ergebnisses o. ä. auch nach beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels zu korrigieren,<br />

selbst wenn sich dadurch ein an<strong>de</strong>rer sieger ergibt und damit preise, die schon vergeben<br />

wur<strong>de</strong>n, neu zugeordnet wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Falsche auskünfte <strong>de</strong>r spielleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s sekretariats bei <strong>de</strong>r abwicklung von Wettspielen<br />

(Jahresmatchplay o. ä.) führen gelegentlich dazu, dass eine falsche Vorgabe von<br />

<strong>de</strong>n spielern angewandt wird o<strong>de</strong>r dass ein spieler eine platzregel falsch anwen<strong>de</strong>t,<br />

weil ihm diese falsch erklärt wird. in <strong>de</strong>r Folge davon reklamiert <strong>de</strong>r unterlegene spieler<br />

oft zu recht, dass nur die falsche auskunft <strong>de</strong>r spielleitung zu seiner nie<strong>de</strong>rlage geführt<br />

hat. Hier gibt es keine ein<strong>de</strong>utige Verfahrensweise, solche Fälle zu lösen. Die entscheidung<br />

33-1/12 sieht in einem solchen Fall beispielhaft vor, dass die spielleitung dann<br />

auf die art und Weise entschei<strong>de</strong>n soll, die sie für die gerechteste hält.<br />

1.4 LEITER Von GoLfGRuPPEn<br />

in <strong>de</strong>r praxis zeigt sich, dass einzelne Gruppen auf einer <strong>Golf</strong>anlage (z. b. Damen, Herren,<br />

Jugendliche, senio-rinnen und senioren) eine gewisse anzahl von privatrun<strong>de</strong>n und<br />

/ o<strong>de</strong>r Wettspielen ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe spielen möchten. aufgrund<br />

<strong>de</strong>ssen hat es sich eingebürgert, dass jeweils eine dieser Gruppen an einem bestimmten<br />

(Wochen-) tag für <strong>de</strong>ren jeweilige mitglie<strong>de</strong>r privatrun<strong>de</strong>n und / o<strong>de</strong>r Wettspiele organisiert<br />

(z. b. Damengolf o<strong>de</strong>r Herrengolf). Diese <strong>Golf</strong>gruppen wer<strong>de</strong>n regelmäßig ehrenamtlich<br />

geleitet (häufig „Ladies captain“ o<strong>de</strong>r „mens captain“ genannt). ob solche<br />

<strong>Golf</strong>gruppen eine eigenständige be<strong>de</strong>utung (evtl. mit eigener „budgetverantwortung“,<br />

aber innerhalb <strong>de</strong>r offiziellen buchführung) erhalten sollen o<strong>de</strong>r nur als unselbständige<br />

abteilungen (ohne eigene entscheidungsbefugnis) geführt wer<strong>de</strong>n, obliegt <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />

allgemeinen spielbetrieb Verantwortlichen.<br />

auch wenn die Leiter dieser <strong>Golf</strong>gruppen von <strong>de</strong>n teilnehmern <strong>de</strong>r jeweiligen Wettspiele<br />

gewählt wer<strong>de</strong>n, so han<strong>de</strong>lt es sich bei ihnen doch um ehrenamtlich im Verein tätige<br />

personen, <strong>de</strong>ren berufung (und evtl. abberufung) sache <strong>de</strong>s vertretungsberechtigten<br />

Vorstands <strong>de</strong>s Vereins ist. sinngemäß gilt dies bei betreibergeführten <strong>Golf</strong>anlagen, bei<br />

<strong>de</strong>nen eine ehrenamtliche tätigkeit <strong>de</strong>r billigung durch die Geschäftsführung bedarf.<br />

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