spieL- unD WettspieL- HanDbucH 2012 - 2015 - Golf.de
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Platzregeln und Festlegung <strong>de</strong>r Platz- und Hin<strong>de</strong>rnisgrenzen<br />
Abschnitt 5.<br />
Platzregeln und festlegung <strong>de</strong>r Platz- und Hin<strong>de</strong>rnisgrenzen<br />
5.1 PLATZREGELn<br />
regel 33-8a <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln ermächtigt spielleitungen, platzregeln für außergewöhnliche<br />
umstän<strong>de</strong> zu veröffentlichen, sofern sie mit <strong>de</strong>n Grundsatzbestimmungen vereinbar<br />
sind, wie sie aus anhang i <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln hervorge-hen. platzregeln ergänzen die<br />
<strong>Golf</strong>regeln und legen damit umstän<strong>de</strong> fest, die nicht durch die <strong>Golf</strong>regeln unmittel-bar<br />
erfasst sind. in anhang i <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln ist das erlassen von platzregeln ausführlich<br />
besprochen. teil a gibt zunächst einen Überblick über mögliche regelungsgegenstän<strong>de</strong>,<br />
teil b enthält umfassend und ausführlich musterplatzregeln, die eine Vielzahl von sachverhalten<br />
ab<strong>de</strong>cken.<br />
als oberster Grundsatz ist beim erlassen von platzregeln regel 33-8b <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln zu<br />
beachten. Danach darf eine platzregel in keinem Fall eine <strong>Golf</strong>regel außer Kraft setzen.<br />
sollten in einem ausnahmefall örtlich außergewöhnliche umstän<strong>de</strong> reguläres <strong>Golf</strong>spiel<br />
beeinträchtigen und von <strong>de</strong>r spielleitung aufgrund <strong>de</strong>ssen sogar die abän<strong>de</strong>rung einer<br />
<strong>Golf</strong>regel als unabwendbar erachtet wer<strong>de</strong>n, so muss über <strong>de</strong>n DGV die Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s royal & ancient <strong>Golf</strong> club of st. andrews eingeholt wer<strong>de</strong>n.<br />
einzelheiten bezüglich zulässiger und unzulässiger platzregeln gehen auch aus <strong>de</strong>n<br />
„entscheidungen zu <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln“ zu regel 33-8 hervor.<br />
5.2 fESTLEGunG DER PLATZ- <strong>unD</strong> HInDERnISGREnZEn<br />
nach regel 33-2a <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln muss die spielleitung <strong>de</strong>n platz und das aus, die<br />
Grenzen von Wasserhin<strong>de</strong>rnissen und seitlichen Wasserhin<strong>de</strong>rnissen, bo<strong>de</strong>n in ausbesserung<br />
und Hemmnisse sowie zum bestandteil <strong>de</strong>s platzes erklärte anlagen genau festlegen.<br />
Dies hat so zu geschehen, dass alle spieler auch ohne die Hilfe <strong>de</strong>r spielleitung<br />
entschei<strong>de</strong>n können, ob ein ball in <strong>de</strong>m fraglichen Gebiet (aus, Wasserhin<strong>de</strong>rnis, bo<strong>de</strong>n<br />
in ausbesserung) liegt, für das eine bestimmte <strong>Golf</strong>regel gilt.<br />
Dabei sind einige wichtige umstän<strong>de</strong> zu berücksichtigen:<br />
5.2.1 Bezeichnen von Aus<br />
arten <strong>de</strong>r Kennzeichnung:<br />
im Falle farblicher Kennzeichnung von ausgrenzen soll weiße Farbe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Dienen pfosten als Kennzeichnung, so sollen sie stets in weißer Farbe gehalten sein. Da<br />
die art und Weise <strong>de</strong>r Kennzeichnung einer ausgrenze in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln nicht verbindlich<br />
vorgeschrieben ist, muss in <strong>de</strong>n platzregeln darauf eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie die<br />
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