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Konzept zur Neustrukturierung der Schullandschaft (PDF-Datei)

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<strong>Konzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>Neustrukturierung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Schullandschaft</strong> in Mönchengladbach Seite 33<br />

Übersicht über die einzelnen Hauptschulen<br />

Die nachfolgende Tabelle, in <strong>der</strong> das Ergebnis des Anmeldeverfahrens für das<br />

Schuljahr 2009/10 (Stand 07.05.2009) sowie die erwarteten Übergänge aus dem Primarbereich<br />

für die Schuljahre 2010/11 bis 2014/15 dargestellt werden, gibt einen<br />

Gesamtüberblick über die einzelnen Hauptschulen sowie über die beiden Planungsbereiche:<br />

Hauptschulen<br />

Planungsbereich MG-Nord<br />

Anzahl<br />

Anmeldungen<br />

SJ 09/10<br />

In den vorstehenden Zahlen sind Schulformwechsler berücksichtigt.<br />

• Maßnahmenvorschläge<br />

prognostizierte Übergänge<br />

SJ 10/11 SJ 11/12 SJ 12/13 SJ 13/14 SJ 14/15<br />

GHS Aachener Straße 27 29 30 26 27 24<br />

GHS Eicken 19 21 21 18 19 17<br />

GHS Heinrich-Lersch 35 38 40 34 36 32<br />

KHS Neuwerk 38 41 43 37 39 35<br />

KHS Rheindahlen 40 44 45 39 41 36<br />

KHS Stadtmitte 55 60 62 53 56 50<br />

Zwischensumme<br />

Planungsbereich MG-Süd<br />

214 233 241 207 218 194<br />

GHS Asternweg 20 20 20 21 19 19<br />

GHS Dohler Straße 25 28 29 27 27 26<br />

GHS Dohr 28 28 29 26 27 26<br />

GHS Frankfurter Straße 48 46 48 44 45 44<br />

GHS Kirschhecke 51 50 52 48 48 47<br />

GHS Wickrath 19 19 19 18 18 18<br />

Zwischensumme 191 191 197 184 184 180<br />

Summe gesamtstädtisch 405 424 438 391 402 374<br />

Zur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen eines geordneten Schulbetriebes müssen Hauptschulen<br />

grundsätzlich zweizügig geglie<strong>der</strong>t sein (§ 82 Abs. 4 Schulgesetz NRW).<br />

Eine Hauptschule kann nur dann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden,<br />

wenn den Schülerinnen und Schülern <strong>der</strong> Weg zu einer an<strong>der</strong>en Hauptschule mit<br />

mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann o<strong>der</strong><br />

sich aus dem Standort <strong>der</strong> Hauptschule und <strong>der</strong> Schulentwicklungsplanung ergibt,<br />

dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde von<br />

entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer an<strong>der</strong>en weiterführenden<br />

Schule nicht übernommen werden kann.<br />

Wie den beiden vorstehenden Übersichten zu entnehmen ist, ist eine zweizügige<br />

Glie<strong>der</strong>ung bei sechs Hauptschulen nicht mehr gewährleistet. Bei den Gemeinschaftshauptschulen<br />

Eicken, Asternweg und Wickrath kann sogar nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass im Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2014/15<br />

die <strong>zur</strong> Bildung einer Eingangsklasse gesetzlich vorgeschriebene Zahl von<br />

mindestens 18 Anmeldungen nicht erreicht wird, so dass aus Sicht <strong>der</strong> Schulverwaltung<br />

im ersten Schritt das Erfor<strong>der</strong>nis besteht, diese Schulen aufzulösen<br />

bzw. auslaufend aufzulösen. Insoweit könnten die übrigen Hauptschulen<br />

zumindest vorübergehend gestärkt und die weitere Entwicklung <strong>der</strong> Schülerströme<br />

im Bereich <strong>der</strong> Hauptschulen beobachtet werden.<br />

Vor dem Hintergrund des Raumsicherstellungskonzeptes für das Schulzentrum<br />

Neuwerk sollte die Regelzügigkeit <strong>der</strong> Katholischen Hauptschule Neuwerk<br />

auf 2 angepasst werden.

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