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Konzept zur Neustrukturierung der Schullandschaft (PDF-Datei)

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<strong>Konzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>Neustrukturierung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Schullandschaft</strong> in Mönchengladbach Seite 57<br />

Bei einer Angebotsausweitung im Bereich <strong>der</strong> Gesamtschulen werden vor dem Hintergrund<br />

<strong>der</strong> finanziellen Situation <strong>der</strong> Stadt bauliche Maßnahmen in größerem Umfang<br />

kaum zu realisieren sein, zumal sich auch auf Grund <strong>der</strong> demographischen Entwicklung<br />

leerer Schulraum ergibt bzw. ergeben wird.<br />

Der Beschluss über die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an einer bestehenden Gesamtschule<br />

bzw. die Errichtung einer neuen Gesamtschule an einem vorhandenen<br />

Schulstandort bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW <strong>der</strong> Genehmigung durch die obere<br />

Schulaufsichtsbehörde. Nach <strong>der</strong>zeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen,<br />

dass die „Messlatte“ für die erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung sehr hoch liegt. Insofern wäre<br />

eine Angebotsausweitung im Bereich <strong>der</strong> Gesamtschulen bis zum Beginn des Schuljahres<br />

2010/11 nicht realisierbar und könnte somit frühestens zum Schuljahr 2011/12<br />

erfolgen.<br />

Von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung für die obere Schulaufsichtsbehörde ist in einem Genehmigungsverfahren<br />

in jedem Fall die Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze für die Aufstellung<br />

von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen.<br />

Für eine Angebotsausweitung könnten folgende Schulstandorte in Betracht gezogen<br />

werden:<br />

a) Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an einer bestehenden Gesamtschule<br />

Planungsbereich Nord<br />

Gesamtschule ¢<br />

Hardt<br />

Die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an <strong>der</strong> Gesamtschule Hardt würde die Verlagerung<br />

<strong>der</strong> benachbarten, dreizügig geglie<strong>der</strong>ten Gemeinschaftsgrundschule Hardt<br />

erfor<strong>der</strong>lich machen, da ansonsten die räumliche Versorgung nicht gewährleistet<br />

wäre. Dies wäre aber nicht ohne Investitionen möglich.<br />

Neuwerk<br />

Die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an <strong>der</strong> Gesamtschule Neuwerk würde die Auflösung<br />

o<strong>der</strong> die Verlagerung <strong>der</strong> ebenfalls im Schulzentrum Neuwerk untergebrachten<br />

Katholischen Hauptschule Neuwerk, die seit Beginn des Schuljahres<br />

2008/09 als erweiterte Ganztagsschule geführt wird, erfor<strong>der</strong>lich machen. Das am<br />

17.12.2008 vom Rat <strong>der</strong> Stadt Mönchengladbach zum Schulzentrum Neuwerk beschlossene<br />

Raumkonzept ist darauf ausgelegt, dass die räumliche Unterbringung<br />

einer vierzügigen Gesamtschule als Ganztagsbetrieb mit zweizügiger Oberstufe<br />

und einer zweizügigen Hauptschule als Ganztagsbetrieb dauerhaft sichergestellt<br />

ist.<br />

Schulzentrum ¢<br />

Bereich Volksgarten ¢<br />

Aufgrund <strong>der</strong> räumlichen Nähe <strong>der</strong> Gesamtschule Volksgarten <strong>zur</strong> Realschule<br />

Volksgarten, die voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2010/11 in eine gebundene<br />

Ganztagsschule umgewandelt wird, bestünde die theoretische Möglichkeit, das<br />

bestehende Angebot an Gesamtschulplätzen im Bereich Volksgarten auszuweiten.<br />

Im Hinblick auf das vorhandene Raumpotential würde die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit<br />

<strong>der</strong> vierzügigen Gesamtschule Volksgarten als Ganztagsschule mit<br />

zweizügiger Oberstufe jedoch gleichzeitig bedingen, dass die Regelzügigkeit <strong>der</strong><br />

Realschule Volksgarten entsprechend reduziert bzw. die Realschule auslaufend<br />

aufgelöst wird.

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