Konzept zur Neustrukturierung der Schullandschaft (PDF-Datei)
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<strong>Konzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>Neustrukturierung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Schullandschaft</strong> in Mönchengladbach Seite 57<br />
Bei einer Angebotsausweitung im Bereich <strong>der</strong> Gesamtschulen werden vor dem Hintergrund<br />
<strong>der</strong> finanziellen Situation <strong>der</strong> Stadt bauliche Maßnahmen in größerem Umfang<br />
kaum zu realisieren sein, zumal sich auch auf Grund <strong>der</strong> demographischen Entwicklung<br />
leerer Schulraum ergibt bzw. ergeben wird.<br />
Der Beschluss über die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an einer bestehenden Gesamtschule<br />
bzw. die Errichtung einer neuen Gesamtschule an einem vorhandenen<br />
Schulstandort bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW <strong>der</strong> Genehmigung durch die obere<br />
Schulaufsichtsbehörde. Nach <strong>der</strong>zeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen,<br />
dass die „Messlatte“ für die erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung sehr hoch liegt. Insofern wäre<br />
eine Angebotsausweitung im Bereich <strong>der</strong> Gesamtschulen bis zum Beginn des Schuljahres<br />
2010/11 nicht realisierbar und könnte somit frühestens zum Schuljahr 2011/12<br />
erfolgen.<br />
Von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung für die obere Schulaufsichtsbehörde ist in einem Genehmigungsverfahren<br />
in jedem Fall die Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze für die Aufstellung<br />
von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen.<br />
Für eine Angebotsausweitung könnten folgende Schulstandorte in Betracht gezogen<br />
werden:<br />
a) Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an einer bestehenden Gesamtschule<br />
Planungsbereich Nord<br />
Gesamtschule ¢<br />
Hardt<br />
Die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an <strong>der</strong> Gesamtschule Hardt würde die Verlagerung<br />
<strong>der</strong> benachbarten, dreizügig geglie<strong>der</strong>ten Gemeinschaftsgrundschule Hardt<br />
erfor<strong>der</strong>lich machen, da ansonsten die räumliche Versorgung nicht gewährleistet<br />
wäre. Dies wäre aber nicht ohne Investitionen möglich.<br />
Neuwerk<br />
Die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit an <strong>der</strong> Gesamtschule Neuwerk würde die Auflösung<br />
o<strong>der</strong> die Verlagerung <strong>der</strong> ebenfalls im Schulzentrum Neuwerk untergebrachten<br />
Katholischen Hauptschule Neuwerk, die seit Beginn des Schuljahres<br />
2008/09 als erweiterte Ganztagsschule geführt wird, erfor<strong>der</strong>lich machen. Das am<br />
17.12.2008 vom Rat <strong>der</strong> Stadt Mönchengladbach zum Schulzentrum Neuwerk beschlossene<br />
Raumkonzept ist darauf ausgelegt, dass die räumliche Unterbringung<br />
einer vierzügigen Gesamtschule als Ganztagsbetrieb mit zweizügiger Oberstufe<br />
und einer zweizügigen Hauptschule als Ganztagsbetrieb dauerhaft sichergestellt<br />
ist.<br />
Schulzentrum ¢<br />
Bereich Volksgarten ¢<br />
Aufgrund <strong>der</strong> räumlichen Nähe <strong>der</strong> Gesamtschule Volksgarten <strong>zur</strong> Realschule<br />
Volksgarten, die voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2010/11 in eine gebundene<br />
Ganztagsschule umgewandelt wird, bestünde die theoretische Möglichkeit, das<br />
bestehende Angebot an Gesamtschulplätzen im Bereich Volksgarten auszuweiten.<br />
Im Hinblick auf das vorhandene Raumpotential würde die Erhöhung <strong>der</strong> Regelzügigkeit<br />
<strong>der</strong> vierzügigen Gesamtschule Volksgarten als Ganztagsschule mit<br />
zweizügiger Oberstufe jedoch gleichzeitig bedingen, dass die Regelzügigkeit <strong>der</strong><br />
Realschule Volksgarten entsprechend reduziert bzw. die Realschule auslaufend<br />
aufgelöst wird.