Infranetz
Infranetz
Infranetz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
22.15. (noch Technik, Seite 5 oben) Sie definieren die HGÜ-Seekabelverbindungen (und<br />
damit indirekt auch die von uns geplanten HGÜ-Verbindungen) als<br />
Kraftwerksanschlussleitung und nicht als Teil des vermaschten Verbundnetzes. Diese<br />
TenneT Terminologie soll die HGÜ-Verbindungen als inkompatibel mit dem Drehstromnetz<br />
diskreditieren, was aber gleich in mehrfacher Hinsicht falsch ist, wie nachstehend<br />
nachgewiesen wird:<br />
a. Die internen Drehstromnetze aller Offshore Cluster werden sinnvollerweise über HGÜ-<br />
Kabelverbindungen mit dem landseitigen Drehstromnetz verbunden.<br />
Man hätte das auch mit Drehstromkabeln machen können, wie es auch bei den<br />
Ostseewindparks Baltic 1 und Baltic 2 sowie Riffgat geschieht. Auch der 30 kV AC<br />
Anschluss von Helgoland ist ein passendes Beispiel. Sie würden diese Verbindungen,<br />
insbesondere das Helgolandkabel, sicher nicht als Kraftwerksanschlussleitung definieren.<br />
b. Zum anderen behauptete Herr Deitermann von der TenneT am 07. Dezember in<br />
Bayreuth, dass er die HGÜ-Leitungen zum Abtransport der Schleswig-Holsteinischen<br />
Onshore Energie als Kraftwerksanschlussleitung definiert mit der Schlussfolgerung, dass<br />
die Windmüller das dann auch bitteschön selber bezahlen sollten. Das wäre nur dann nicht<br />
der Fall, wenn die Energie über eine vernetzte Drehstromfreileitung abtransportiert würde.<br />
Diese skurrile Ansicht hätte natürlich interessante Konsequenzen. Alle Nord-Süd HGÜ-<br />
Leitungen, die nach offizieller Sprachregelung dem Abtransport der küstennahen Offshore<br />
und Onshore Energie nach Süddeutschland dienen sollen, müssten von den Windmüllern<br />
bezahlt werden. Natürlich auch die derzeit schon verlegten HGÜ-Seekabel.<br />
c. Zum Dritten unterschlägt dabei die TenneT, dass HGÜ-Netzverbindungen, seien, es<br />
Kurzkupplungen bzw. Querregler oder HGÜ-Stationen, in ihrer Eigenschaft als Umrichter im<br />
Netz wesentliche Systemdienstleistungen erbringen können. Hier eine Zusammenfassung<br />
der Systemvorteile von HGÜ-Stationen im vermaschten Netz:<br />
1. Statische Blindleistungsbereitstellung<br />
2. Dynamische Blindleistungsbereitstellung<br />
3. Spannungs- und Frequenzstützung<br />
4. Unabhängige Einstellung von Wirk- und Blindleistung<br />
5. Keine Kurzschlussleistung<br />
6. Sofortige Leistungsflussumkehr<br />
7. Geringer AC-Filteraufwand<br />
8. Schwarzstartfähigkeit (Wiederauffahrung eines zusammengebrochenen Netzes)<br />
9. Typische Systemverluste 1% (4-6% in 2009)<br />
10. Multiterminal Betrieb<br />
11. Verbindung mehrerer Einspeisepunkte zur Entlastung des AC-Übertragungsnetzes<br />
12. Erhöhung der Leistungsfähigkeit elektrischer Netze (Hanson, ABB, 2005)<br />
13. Geringer Platzbedarf<br />
14. Einsatz kostengünstiger Polymerkabel möglich. (Keine Spannungsspitzen)<br />
<strong>Infranetz</strong> Aktiengesellschaft<br />
Auf der Dyckhorst 1<br />
38539 Müden Aller<br />
Tel.: 05375-6814<br />
Mobil: 0170 77 20 341<br />
www.infranetz.de<br />
Aufsichtsrat: Ingo Rennert (Vorsitz)<br />
Sabine Rennert, Swantje Nakata<br />
Vorstandsvorsitzender:<br />
Dipl.-Wirtsch.Ing. Claus Rennert<br />
Registergericht: Braunschweig<br />
Handelsregisternr.: 203 645<br />
19