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22.15. (noch Technik, Seite 5 oben) Sie definieren die HGÜ-Seekabelverbindungen (und<br />

damit indirekt auch die von uns geplanten HGÜ-Verbindungen) als<br />

Kraftwerksanschlussleitung und nicht als Teil des vermaschten Verbundnetzes. Diese<br />

TenneT Terminologie soll die HGÜ-Verbindungen als inkompatibel mit dem Drehstromnetz<br />

diskreditieren, was aber gleich in mehrfacher Hinsicht falsch ist, wie nachstehend<br />

nachgewiesen wird:<br />

a. Die internen Drehstromnetze aller Offshore Cluster werden sinnvollerweise über HGÜ-<br />

Kabelverbindungen mit dem landseitigen Drehstromnetz verbunden.<br />

Man hätte das auch mit Drehstromkabeln machen können, wie es auch bei den<br />

Ostseewindparks Baltic 1 und Baltic 2 sowie Riffgat geschieht. Auch der 30 kV AC<br />

Anschluss von Helgoland ist ein passendes Beispiel. Sie würden diese Verbindungen,<br />

insbesondere das Helgolandkabel, sicher nicht als Kraftwerksanschlussleitung definieren.<br />

b. Zum anderen behauptete Herr Deitermann von der TenneT am 07. Dezember in<br />

Bayreuth, dass er die HGÜ-Leitungen zum Abtransport der Schleswig-Holsteinischen<br />

Onshore Energie als Kraftwerksanschlussleitung definiert mit der Schlussfolgerung, dass<br />

die Windmüller das dann auch bitteschön selber bezahlen sollten. Das wäre nur dann nicht<br />

der Fall, wenn die Energie über eine vernetzte Drehstromfreileitung abtransportiert würde.<br />

Diese skurrile Ansicht hätte natürlich interessante Konsequenzen. Alle Nord-Süd HGÜ-<br />

Leitungen, die nach offizieller Sprachregelung dem Abtransport der küstennahen Offshore<br />

und Onshore Energie nach Süddeutschland dienen sollen, müssten von den Windmüllern<br />

bezahlt werden. Natürlich auch die derzeit schon verlegten HGÜ-Seekabel.<br />

c. Zum Dritten unterschlägt dabei die TenneT, dass HGÜ-Netzverbindungen, seien, es<br />

Kurzkupplungen bzw. Querregler oder HGÜ-Stationen, in ihrer Eigenschaft als Umrichter im<br />

Netz wesentliche Systemdienstleistungen erbringen können. Hier eine Zusammenfassung<br />

der Systemvorteile von HGÜ-Stationen im vermaschten Netz:<br />

1. Statische Blindleistungsbereitstellung<br />

2. Dynamische Blindleistungsbereitstellung<br />

3. Spannungs- und Frequenzstützung<br />

4. Unabhängige Einstellung von Wirk- und Blindleistung<br />

5. Keine Kurzschlussleistung<br />

6. Sofortige Leistungsflussumkehr<br />

7. Geringer AC-Filteraufwand<br />

8. Schwarzstartfähigkeit (Wiederauffahrung eines zusammengebrochenen Netzes)<br />

9. Typische Systemverluste 1% (4-6% in 2009)<br />

10. Multiterminal Betrieb<br />

11. Verbindung mehrerer Einspeisepunkte zur Entlastung des AC-Übertragungsnetzes<br />

12. Erhöhung der Leistungsfähigkeit elektrischer Netze (Hanson, ABB, 2005)<br />

13. Geringer Platzbedarf<br />

14. Einsatz kostengünstiger Polymerkabel möglich. (Keine Spannungsspitzen)<br />

<strong>Infranetz</strong> Aktiengesellschaft<br />

Auf der Dyckhorst 1<br />

38539 Müden Aller<br />

Tel.: 05375-6814<br />

Mobil: 0170 77 20 341<br />

www.infranetz.de<br />

Aufsichtsrat: Ingo Rennert (Vorsitz)<br />

Sabine Rennert, Swantje Nakata<br />

Vorstandsvorsitzender:<br />

Dipl.-Wirtsch.Ing. Claus Rennert<br />

Registergericht: Braunschweig<br />

Handelsregisternr.: 203 645<br />

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