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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Jederzeit telefonisch erreichbar!<br />

Sie können Ihren Betriebsrat telefonisch erreichen, für Auskunft bei Fragen rund<br />

um ihren Arbeitsplatz oder in schwierigen Situationen, um nach Rat zu fragen.<br />

Dabei hat Vertraulichkeit oberste Priorität, jederzeit können Sie auch anonym<br />

Fragen stellen. Nutzen Sie den Frage&Antwort-Bereich auf unserer Homepage<br />

www.rewebetriebsrat.at, um sich anonym zu informieren.<br />

Um in konkret schwierigen Situationen jedoch wirklich helfen zu können, ist es<br />

meist notwendig auch den Namen zu nennen.<br />

Kompetente Ansprechpartner vor Ort<br />

Die freigestellten Betriebsräte sind fast täglich auf Achse, um Sie in den Filialen<br />

zu besuchen, und um ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.<br />

Betriebsräte finden Sie in ganz Österreich, sie arbeiten selbst in den Filialen. Sie<br />

werden laufend in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten geschult und können Ihnen<br />

so direkt, schnell und unkompliziert Auskunft und Informationen geben.<br />

Weiters werden Sie durch unsere AKTIV Zeitung vierteljährlich laufend informiert,<br />

sowie monatlichen Aussendungen direkt in die Filiale. Auch unsere eigene<br />

firmenunabhängige Homepage www.rewebetriebsrat.at bietet Ihnen<br />

Informationen über aktuelle Änderungen und über Ihre Rechte!<br />

Nicht alleine kämpfen müssen<br />

Einen starken Betriebsrat zu haben, heißt auch in Konfliktsituationen nicht allein<br />

vor dem Chef dazustehen. Die „Dinge“ werden gemeinsam geregelt. Durch die<br />

Einschaltung des Betriebsrates hat der/die MitarbeiterIn auch einen<br />

Motivkündigungsschutz und ist gegen Willkür des Arbeitgebers geschützt.<br />

Mehr Gewicht beim Chef<br />

Die Geschäftsleitung entscheidet über wirtschaftliche Angelegenheiten des<br />

Arbeitslebens. Gibt es einen Betriebsrat muss der Arbeitgeber zumindest vorher<br />

den Betriebsrat informieren, dem vom Gesetz in bestimmten Angelegenheiten ein<br />

Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht eingeräumt wurde. Der Betriebsrat kann<br />

so auch die Anliegen der ArbeitnehmerInnen vorbringen und<br />

Kompromisslösungen verhandeln.<br />

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