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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Jederzeit telefonisch erreichbar!<br />
Sie können Ihren Betriebsrat telefonisch erreichen, für Auskunft bei Fragen rund<br />
um ihren Arbeitsplatz oder in schwierigen Situationen, um nach Rat zu fragen.<br />
Dabei hat Vertraulichkeit oberste Priorität, jederzeit können Sie auch anonym<br />
Fragen stellen. Nutzen Sie den Frage&Antwort-Bereich auf unserer Homepage<br />
www.rewebetriebsrat.at, um sich anonym zu informieren.<br />
Um in konkret schwierigen Situationen jedoch wirklich helfen zu können, ist es<br />
meist notwendig auch den Namen zu nennen.<br />
Kompetente Ansprechpartner vor Ort<br />
Die freigestellten Betriebsräte sind fast täglich auf Achse, um Sie in den Filialen<br />
zu besuchen, und um ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.<br />
Betriebsräte finden Sie in ganz Österreich, sie arbeiten selbst in den Filialen. Sie<br />
werden laufend in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten geschult und können Ihnen<br />
so direkt, schnell und unkompliziert Auskunft und Informationen geben.<br />
Weiters werden Sie durch unsere AKTIV Zeitung vierteljährlich laufend informiert,<br />
sowie monatlichen Aussendungen direkt in die Filiale. Auch unsere eigene<br />
firmenunabhängige Homepage www.rewebetriebsrat.at bietet Ihnen<br />
Informationen über aktuelle Änderungen und über Ihre Rechte!<br />
Nicht alleine kämpfen müssen<br />
Einen starken Betriebsrat zu haben, heißt auch in Konfliktsituationen nicht allein<br />
vor dem Chef dazustehen. Die „Dinge“ werden gemeinsam geregelt. Durch die<br />
Einschaltung des Betriebsrates hat der/die MitarbeiterIn auch einen<br />
Motivkündigungsschutz und ist gegen Willkür des Arbeitgebers geschützt.<br />
Mehr Gewicht beim Chef<br />
Die Geschäftsleitung entscheidet über wirtschaftliche Angelegenheiten des<br />
Arbeitslebens. Gibt es einen Betriebsrat muss der Arbeitgeber zumindest vorher<br />
den Betriebsrat informieren, dem vom Gesetz in bestimmten Angelegenheiten ein<br />
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht eingeräumt wurde. Der Betriebsrat kann<br />
so auch die Anliegen der ArbeitnehmerInnen vorbringen und<br />
Kompromisslösungen verhandeln.<br />
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