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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Beispiel: Für eine zwischen 18.30 - 19.30 Uhr absolvierte Mehrstunde bekommt<br />

man einen 70%-igen Zuschlag, jener über 25% wird dadurch kompensiert.<br />

Dies ist die momentan im Konzern gelebte Rechtsmeinung. Arbeiterkammer und<br />

Gewerkschaft vertreten jedoch die gegenteilige Auffassung, nämlich dass es<br />

keine Kompensation der 25% Zuschläge mit anderen Zuschlägen gibt – bis zu<br />

einer gerichtlichen Entscheidung bleibt dies also ein Streitthema!<br />

Zeitausgleich:<br />

Fallen Mehrstunden an – ausgenommen der 1,5 zuschlagsfreien Stunden im<br />

Handel und ausgenommen Mehrstunden mit höherem Zuschlag – und werden<br />

diese nicht innerhalb von drei Monaten in Zeitausgleich abgebaut, dann fällt<br />

auch tatsächlich ein 25%-Zuschlag an.<br />

Berechnungsweg für den Handel<br />

1. Die Mitarbeiterin ist für wie viele Sollstunden beschäftigt ?? Stunden<br />

plus der Freigrenze von + 1,5 Stunden<br />

--------------------------<br />

ist gleich die fiktive Arbeitszeit von = ?? Stunden<br />

2. Wann ist diese fiktive Arbeitszeit in der Woche von der Mitarbeiterin erreicht worden?<br />

Tag und Uhrzeit?<br />

3. Wieviele Mehrstunden hat sie nach dieser fiktiven Arbeitszeit gemacht?<br />

?? Stunden<br />

4. Wieviele von diesen (Punkt 3) Mehrstunden haben einen höheren Zuschlag??<br />

Diese Stunden müssen abgezogen werden<br />

70 % Zuschlag - ?? Stunden<br />

50% Zuschlag - ?? Stunden<br />

------------------------------<br />

= ?? Stunden<br />

Als Ergebnis erhält man jene Stunden, die einen 25% Zuschlag erhalten und in der<br />

Spalte MSt25 eingetragen sind.<br />

Werden diese Mehrstunden innerhalb von 3 Monaten nicht in Zeitausgleich<br />

abgebaut, so erhält der/die MitarbeiterIn tatsächlich den 25% Zuschlag, der<br />

ausbezahlt oder in Zeitausgleich (15 Minuten) konsumiert werden kann.<br />

25% Zuschlag bei Fleischern und Gastronomie<br />

Da es weder „Freistunden“ noch anderweitige Zuschläge gibt, ist die Handhabung<br />

hier relativ einfach!<br />

Ein Beispiel verdeutlicht das: Macht eine Ladnerin, die für 15 Stunden angestellt<br />

ist, 20 Stunden, bekommt sie für die 5 Mehrstunden einen 25%-Zuschlag.<br />

Achtung: der Zuschlag entfällt, wenn sie diese fünf Stunden innerhalb von drei<br />

Monaten in Zeitausgleich abbaut, also etwa in einer darauf folgenden Woche statt<br />

15 nur zehn Stunden arbeitet.<br />

Es ist wichtig immer alle Mehrstudnen in den PEP einzutragen<br />

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