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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Mehrstunden<br />
Mehrstunden sind all jene Stunden bis inklusive zur 40. Stunde. Erst darüber<br />
hinaus handelt es sich um Überstunden. Auch Teilzeitkräfte machen erst über der<br />
40ten Stunde Überstunden.<br />
Eine Mehrstunde berechnet sich mit einem Teiler von 167 Stunden bei einer<br />
Vollzeitkraft von 38,5 Stunden im Handel.<br />
Im Gastgewerbe und Fleisch ist der Teiler 173 Stunden (pro Monat).<br />
Beispiel: Eine Kassierin verdient für 38,5 Stunden im 18. Berufsjahr 1.929 €<br />
brutto. 1.929 € : 167 ergibt einen Stundenlohn von 11,38 € brutto.<br />
1. MEHRSTUNDENZUSCHLÄGE 25%<br />
Seit 1.1.2008 gibt es auch sogenannte Mehrstundenzuschläge für alle<br />
Teilzeitkräfte, wenn sie mehr als das vereinbarte Soll arbeiten – also<br />
Mehrstunden leisten.<br />
Die Zuschläge wirken sich aufgrund der verschiedenen Kollektivverträge nicht<br />
überall gleich aus: Teilzeitkräfte aus dem Handel einerseits und Fleisch bzw.<br />
Gastgewerbe andererseits profitieren sehr unterschiedlich von den 25%<br />
Zuschlägen.<br />
Teilzeitarbeit<br />
Arbeitet jemand durchschnittlich weniger, als die kollektivvertragliche<br />
Normalarbeitszeit beträgt, dann spricht man von „Teilzeitarbeit“: Im Handel liegt<br />
die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit bei 38,5 Stunden, bei den Fleischern<br />
und in der Gastronomie bei 40 Stunden.<br />
Mehrstunde<br />
Arbeitet jemand, der Teilzeit beschäftigt ist, mehr als vereinbart – aber nicht mehr<br />
als 40 Stunden pro Woche, dann spricht man von „Mehrstunden“. Stunden über 40<br />
Wochenstunden sind „Überstunden“, für diese gibt es keinen 25% Zuschlag.<br />
25% Zuschlag im Handel<br />
Achtung: Freistunden!<br />
Im Handel beträgt die Normalarbeitszeit nicht 40, sondern 38,5 Stunden – die 1,5<br />
Differenzstunden gelten als zuschlagsfreie Stunden, die auch auf<br />
TeilzeitmitarbeiterInnen umzulegen sind. Das heißt: Eine Vollzeitkraft mit 38,5<br />
Stunden bekommt keine Zuschläge, wenn sie 40 Stunden arbeitet – ebenso<br />
wenig wie eine 15-Stunden-Teilzeitkraft, die in einer Woche 16,5 Stunden<br />
absolviert.<br />
Zusammentreffen mehrerer Zuschläge<br />
Je nachdem, wann man arbeitet, kann eine Mehrstunde auch mehr Wert sein. Im<br />
Handel gibt es während der erweiterten Öffnungszeiten ab 18.30 - 20.00 Uhr 70%-<br />
Abend-,sowie am Samstag ab 13.00 Uhr 50%-Mehrstundenzuschläge. Treffen bei<br />
einer Mehrstunde nun mehrere Zuschläge zusammen, dann gilt immer nur ein<br />
Zuschlag, nämlich der höchste.<br />
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