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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Mehrstunden<br />

Mehrstunden sind all jene Stunden bis inklusive zur 40. Stunde. Erst darüber<br />

hinaus handelt es sich um Überstunden. Auch Teilzeitkräfte machen erst über der<br />

40ten Stunde Überstunden.<br />

Eine Mehrstunde berechnet sich mit einem Teiler von 167 Stunden bei einer<br />

Vollzeitkraft von 38,5 Stunden im Handel.<br />

Im Gastgewerbe und Fleisch ist der Teiler 173 Stunden (pro Monat).<br />

Beispiel: Eine Kassierin verdient für 38,5 Stunden im 18. Berufsjahr 1.929 €<br />

brutto. 1.929 € : 167 ergibt einen Stundenlohn von 11,38 € brutto.<br />

1. MEHRSTUNDENZUSCHLÄGE 25%<br />

Seit 1.1.2008 gibt es auch sogenannte Mehrstundenzuschläge für alle<br />

Teilzeitkräfte, wenn sie mehr als das vereinbarte Soll arbeiten – also<br />

Mehrstunden leisten.<br />

Die Zuschläge wirken sich aufgrund der verschiedenen Kollektivverträge nicht<br />

überall gleich aus: Teilzeitkräfte aus dem Handel einerseits und Fleisch bzw.<br />

Gastgewerbe andererseits profitieren sehr unterschiedlich von den 25%<br />

Zuschlägen.<br />

Teilzeitarbeit<br />

Arbeitet jemand durchschnittlich weniger, als die kollektivvertragliche<br />

Normalarbeitszeit beträgt, dann spricht man von „Teilzeitarbeit“: Im Handel liegt<br />

die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit bei 38,5 Stunden, bei den Fleischern<br />

und in der Gastronomie bei 40 Stunden.<br />

Mehrstunde<br />

Arbeitet jemand, der Teilzeit beschäftigt ist, mehr als vereinbart – aber nicht mehr<br />

als 40 Stunden pro Woche, dann spricht man von „Mehrstunden“. Stunden über 40<br />

Wochenstunden sind „Überstunden“, für diese gibt es keinen 25% Zuschlag.<br />

25% Zuschlag im Handel<br />

Achtung: Freistunden!<br />

Im Handel beträgt die Normalarbeitszeit nicht 40, sondern 38,5 Stunden – die 1,5<br />

Differenzstunden gelten als zuschlagsfreie Stunden, die auch auf<br />

TeilzeitmitarbeiterInnen umzulegen sind. Das heißt: Eine Vollzeitkraft mit 38,5<br />

Stunden bekommt keine Zuschläge, wenn sie 40 Stunden arbeitet – ebenso<br />

wenig wie eine 15-Stunden-Teilzeitkraft, die in einer Woche 16,5 Stunden<br />

absolviert.<br />

Zusammentreffen mehrerer Zuschläge<br />

Je nachdem, wann man arbeitet, kann eine Mehrstunde auch mehr Wert sein. Im<br />

Handel gibt es während der erweiterten Öffnungszeiten ab 18.30 - 20.00 Uhr 70%-<br />

Abend-,sowie am Samstag ab 13.00 Uhr 50%-Mehrstundenzuschläge. Treffen bei<br />

einer Mehrstunde nun mehrere Zuschläge zusammen, dann gilt immer nur ein<br />

Zuschlag, nämlich der höchste.<br />

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