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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Beispiel: 38,5 Stunden vorher mit 2.000 €, reduziert auf 19,25 Wochenstunden<br />
bekommt der Arbeitnehmer 1.500 € (1.000 € vom Arbeitgeber, 500 € vom AMS<br />
gefördert)<br />
Achtung: Zulagen und/oder Überstundenpauschalen entfallen bei Änderung<br />
der Funktion auf Seiten des Arbeitgebers, im Lohnausgleich ist ein Teil davon<br />
jedoch enthalten!!!<br />
VEREINBARUNG ZWISCHEN ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER<br />
Der Arbeitgeber muss mit einer Altersteilzeit einverstanden sein. Der/die<br />
ArbeitnehmerIn hat keinen Rechtsanspruch auf eine Altersteilzeit, d.h. auch wenn<br />
alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Altersteilzeit ohne Begründung vom<br />
Arbeitgeber abgelehnt werden.<br />
Mit 1.9.2009 muss der Arbeitgeber keine Ersatzarbeitskraft mehr einstellen.<br />
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE<br />
Die Sozialversicherungsbeiträge, also damit auch alle Beiträge in die<br />
Pensionsversicherung werden weiterhin vom bisherigen Gehalt vor der Reduktion,<br />
in unserem Fall von den 1900 € vom Arbeitgeber einbezahlt, somit kein Verlust bei<br />
der Pensionshöhe.<br />
ABFERTIGUNG ALT (für alle Dienstverhältnisse vor dem 1.1.2003)<br />
Geht man mit dem Ende der Altersteilzeit in Penison, so erhält man die<br />
Abfertigung von der vollen Arbeitzeit von vor der Altersteilzeit, also in unserem<br />
Fall von den 1900 € (plus die Kollektivvertragserhöhungen bis zum<br />
Pensionsantritt). Achtung: Nur weil man in Pension geht, hat man nicht<br />
automatisch Anspruch auf die Abfertigung, das Dienstverhältnis muss durch eine<br />
einvernehmliche Lösung oder Dienstgeberkündigung enden. Nur wenn man beim<br />
Pensionsantritt mehr als 10 Jahre im Unternehmen ist, erhält man eine<br />
Abfertigung auch bei einer Selbstkündigung!<br />
SONSTIGES<br />
Mehrstunden können in Ausnahmefällen gemacht werden. Grundsätzlich gilt,<br />
dass durchschnittlich die vereinbarte Arbeitszeit geleistet werden soll.<br />
Mehrstunden sollten in Zeitausgleich innerhalb von 3 Monaten wieder abgebaut<br />
werden.<br />
Auch beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält man den Lohnausgleich.<br />
Jubiläumsgeld während der Altersteilzeit wird vom Gehalt der reduzierten<br />
Stunden mit Lohnausgleich berechnet, nicht vom vollen Gehalt (hier z.B. nicht<br />
1900 €, sondern 1425 €).<br />
Während des Bezuges von Krankengeld von der Gebietskrankenkasse, ruht<br />
das Altersteilzeitgeld.<br />
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich. Eine Kündigung<br />
kann unter Umständen wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.<br />
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