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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Beispiel: 38,5 Stunden vorher mit 2.000 €, reduziert auf 19,25 Wochenstunden<br />

bekommt der Arbeitnehmer 1.500 € (1.000 € vom Arbeitgeber, 500 € vom AMS<br />

gefördert)<br />

Achtung: Zulagen und/oder Überstundenpauschalen entfallen bei Änderung<br />

der Funktion auf Seiten des Arbeitgebers, im Lohnausgleich ist ein Teil davon<br />

jedoch enthalten!!!<br />

VEREINBARUNG ZWISCHEN ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER<br />

Der Arbeitgeber muss mit einer Altersteilzeit einverstanden sein. Der/die<br />

ArbeitnehmerIn hat keinen Rechtsanspruch auf eine Altersteilzeit, d.h. auch wenn<br />

alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Altersteilzeit ohne Begründung vom<br />

Arbeitgeber abgelehnt werden.<br />

Mit 1.9.2009 muss der Arbeitgeber keine Ersatzarbeitskraft mehr einstellen.<br />

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE<br />

Die Sozialversicherungsbeiträge, also damit auch alle Beiträge in die<br />

Pensionsversicherung werden weiterhin vom bisherigen Gehalt vor der Reduktion,<br />

in unserem Fall von den 1900 € vom Arbeitgeber einbezahlt, somit kein Verlust bei<br />

der Pensionshöhe.<br />

ABFERTIGUNG ALT (für alle Dienstverhältnisse vor dem 1.1.2003)<br />

Geht man mit dem Ende der Altersteilzeit in Penison, so erhält man die<br />

Abfertigung von der vollen Arbeitzeit von vor der Altersteilzeit, also in unserem<br />

Fall von den 1900 € (plus die Kollektivvertragserhöhungen bis zum<br />

Pensionsantritt). Achtung: Nur weil man in Pension geht, hat man nicht<br />

automatisch Anspruch auf die Abfertigung, das Dienstverhältnis muss durch eine<br />

einvernehmliche Lösung oder Dienstgeberkündigung enden. Nur wenn man beim<br />

Pensionsantritt mehr als 10 Jahre im Unternehmen ist, erhält man eine<br />

Abfertigung auch bei einer Selbstkündigung!<br />

SONSTIGES<br />

Mehrstunden können in Ausnahmefällen gemacht werden. Grundsätzlich gilt,<br />

dass durchschnittlich die vereinbarte Arbeitszeit geleistet werden soll.<br />

Mehrstunden sollten in Zeitausgleich innerhalb von 3 Monaten wieder abgebaut<br />

werden.<br />

Auch beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält man den Lohnausgleich.<br />

Jubiläumsgeld während der Altersteilzeit wird vom Gehalt der reduzierten<br />

Stunden mit Lohnausgleich berechnet, nicht vom vollen Gehalt (hier z.B. nicht<br />

1900 €, sondern 1425 €).<br />

Während des Bezuges von Krankengeld von der Gebietskrankenkasse, ruht<br />

das Altersteilzeitgeld.<br />

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich. Eine Kündigung<br />

kann unter Umständen wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.<br />

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