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Ihr Betriebsrat informiert<br />
A R B E I T S R E C H T VON A - Z<br />
Im Arbeitsleben gibt es eine Fülle an rechtlichen Regelungen. Gesetze und<br />
Kollektivvertrag regeln welche Bestimmungen gelten. Die wichtigsten<br />
Informationen finden Sie hier kurz dargestellt. Bei Fragen oder Problemen wenden<br />
Sie sich bitte direkt an Ihren Betriebsrat – er kann Ihnen weiterhelfen!<br />
A L L G E M E I N E S<br />
Im eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitgeber immer Ihre<br />
aktuellen Daten hat und über Änderungen immer informiert ist. Schicken Sie<br />
deshalb alle Änderungen sei es Meldezettel für die Heimadresse,<br />
Telefonnummern, Familienstand, Kinder usw. immer an die Personalabteilung,<br />
damit dies in Ihrem Personalakt aktualisiert werden kann. Hat der Arbeitgeber Ihre<br />
richtige Adresse nicht, erhalten Sie keine Zusendungen, haben Sie den<br />
Alleinerzieher beantragt und heiraten wieder, dann muss dies korrigiert werden<br />
sonst haben Sie eine Nachzahlung am Finanzamt usw. Für alle Leistungen des<br />
Betriebsrates bitte die Urkunden und Zeugnisse in Kopie auch an den Betriebsrat<br />
schicken!<br />
A R B E I T S Z E I T<br />
Allgemeine Normalarbeitszeit<br />
Die Normalarbeitszeit von Vollzeitkräften ist im<br />
Kollektivvertrag geregelt:<br />
Wöchentlich:<br />
38,5 Stunden im Handel (H)<br />
40 Stunden im Gastgewerbe (GG) und bei Fleischern<br />
Inklusive Überstunden darf die Arbeitszeit in einer<br />
Woche maximal 50 Stunden betragen.<br />
täglich:<br />
8 Stunden bis max.10 Stunden<br />
Im Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die wöchentliche<br />
Normalarbeitszeit auf bis zu 44 (GG: 48) Stunden erhöht werden, wenn innerhalb<br />
dieser Zeit, die durchschnittliche Arbeitszeit 38,5 im Handel, bei Fleisch und<br />
Gastgewerbe 40 Stunden, beträgt!<br />
Beispiel: 6 Wochen lang 44 Std. in den nächsten 6 Wochen 33 Std., 1 Woche mit 38,5 Std<br />
Im Durchschnitt (6x44) + (6x33) + 38,5 : 13 Wochen = 38,5 Stunden.<br />
Es muss aber für die gesamten 13 Wochen vorab einen Arbeitsplan geben,<br />
damit eine derartige Durchrechnung erlaubt ist!<br />
34<br />
Kapitel<br />
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