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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Spätestens beim Wiederantritt muss die Krankenstandsbestätigung auf jeden Fall<br />
abgegeben werden. Eine Krankenstandsbestätigung ist vom ersten Tag der<br />
Krankheit notwendig.<br />
Zeiten, die nicht durch eine Krankenstandsbestätigung entschuldigt sind, sind<br />
Fehltage, welche vom Gehalt/Lohn abgezogen werden. Ausserdem berechtigt<br />
unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst den Arbeitgeber zu einer fristlosen<br />
Entlassung.<br />
Kur- oder Rehabilitationsaufenthalte werden einer Krankheit gleichgestellt.<br />
ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ANGESTELLTEN<br />
Je nachdem wie lange ein ArbeitnehmerIn im Unternehmen schon beschäftigt ist,<br />
erhält er/sie vom Arbeitgeber volles Entgelt während eines Krankenstandes:<br />
Volles Entgelt halbes Entgelt<br />
1. - 5. Dienstjahr: 6 Wochen 4 Wochen<br />
(bei Arbeitsunfall 8 Wochen) 4 Wochen<br />
6. - 15. Dienstjahr: 8 Wochen 4 Wochen<br />
16. - 25. Dienstjahr 10 Wochen 4 Wochen<br />
ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen 4 Wochen<br />
Ist der jeweilige Zeitraum (siehe oben) des vollen Entgelts ausgeschöpft, so erhält<br />
der Arbeitnehmer noch weitere 4 Wochen halbes Entgelt vom Arbeitgeber. Die<br />
andere Hälfte wird von der Krankenkasse bezahlt (Der Arbeitnehmer muss selbst<br />
einen Antrag auf der Krankenkasse stellen).<br />
Bei erneuter Krankheit, innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt (nach der<br />
1. Krankheit), werden die Zeiten der Krankenstände zusammengerechnet und<br />
der Arbeitgeber muss nur solange zahlen, bis alle Ansprüche ausgeschöpft sind.<br />
Allerdings gibt es bei Wiedererkrankungen noch einen zweiten Anspruchstopf mit<br />
jeweils der Hälfte des Entgelts, während der oben in der Tabelle genannten<br />
Zeiträume, also z.B. 8 Wochen halbes Entgelt und 4 Wochen Viertel-Entgelt.<br />
Die Entgeltfortzahlng für den Arbeitgeber, ist auch bei Wiedererkrankungen<br />
beschränkt mit der Ausschöpfung eines kompletten Anspruches, also z.B. im 1. -<br />
5. Dienstjahr nach maximal 10 Wochen, 6. - 15.Dj 12 Wochen usw.<br />
Ist man länger als 6 Monate seit dem Wiederantritt nach der letzten Krankheit<br />
gesund, so hat man wieder alle obigen Ansprüche voll zur Verfügung.<br />
Beispiel: Maria ist 3 Jahre im Unternehmen, sie hat somit einen Anspruch auf 6 Wochen<br />
volles Entgelt und 4 Wochen halb.<br />
Maria ist von 30.3. – 12.4. (2 Wochen) krank,<br />
sie erhält für 2 Wochen volles Entgelt vom Arbeitgeber<br />
Mit 12.4. beginnt die Halbjahresfrist bis 12.10. zu laufen, d.h. alle Krankenstände<br />
innerhalb der nächsten 6 Monate werden zusammengezählt,<br />
Maria wird erneut von 15.6. – 26.7. (6 Wochen) krank,<br />
sie erhält für weitere 4 Wochen volles Entgelt und 2 Wochen halbes Entgelt<br />
Maria wird nochmals von 26.10 – 1.11. krank,<br />
sie erhält wieder volles Entgelt, da die Halbjahresfrist mit 12.10. aus war!<br />
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