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Ihr Betriebsrat informiert<br />

V E R S E T Z U N G<br />

Eine Versetzung kann eine Veränderung<br />

• des Arbeitsortes<br />

• des Arbeitsentgeltes<br />

• der Arbeitstätigkeit<br />

• des Arbeitsausmaßes<br />

sein. Grundsätzlich ist eine Versetzung jederzeit möglich. Ist die Versetzung<br />

objektiv zumutbar, also nicht verschlechternd, so muss der Versetzung Folge<br />

geleistet werden.<br />

Handelt es sich um eine verschlechternde Versetzung und dauert diese länger<br />

als 13 Wochen muss der Betriebsrat der verschlechternden Versetzung<br />

zustimmen, sonst ist sie nicht rechtsgültig, auch dann nicht, wenn der<br />

Arbeitnehmer bereits durch seine Unterschrift zugestimmt hat.<br />

VERSCHLECHTERNDE VERSETZUNG<br />

Jede Verschlechterung ist im individuellen Fall genau zu prüfen, es gibt keine<br />

allgemein gültigen Richtlinien.<br />

Arbeitsort<br />

Als Richtwert gilt: eine Versetzung in eine andere Filiale ist nicht zumutbar, wenn<br />

ca. über 20 km mehr gefahren werden müssen oder wenn die Anfahrtszeit sich um<br />

mehr als eine halbe Stunde pro Weg verlängert, wenn ein zusätzlicher Aufwand<br />

durch Fahrkarten entsteht, usw.<br />

Handelt es sich um eine gleichwertige Filiale, dann ist es keine Verschlechterung.<br />

Man muss in der neuen Filiale erscheinen, ansonsten ist dies ein unentschuldigtes<br />

Fernbleiben vom Dienst und rechtfertigt eine fristlose Entlassung.<br />

Arbeitsentgelt<br />

Verringerungen des Entgeltes bzw. von Stunden, die 10% übersteigen sind<br />

jedenfalls verschlechternd, aber auch geringere Verluste können im Einzelfall nicht<br />

zumutbar sein, z.B: bei alleinerziehenden Müttern, Unterhaltsverpflichtungen usw.<br />

Wenden Sie sich immer bevor Sie etwas unterschreiben an Ihren Betriebsrat!<br />

Stunden können NIE einseitig vom Arbeitgeber gekürzt werden, man braucht<br />

immer Ihre Zustimmung durch eine Unterschrift!!<br />

Arbeitstätigkeit<br />

auch Herabsetzungen von MarktmanagerIn/Abteilungsleitung zur KassierIn sind<br />

verschlechternde Versetzungen und können nicht ohne Zustimmung des<br />

Betriebsrates gemacht werden.<br />

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