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Ihr Betriebsrat informiert<br />
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Teilentgelt 50% - halbe Entgeltfortzahlung<br />
Teilentgelt fällt an, wenn jemand solange krank ist, dass der Arbeitgeber aus der<br />
vollen Entgeltfortzahlung herausfällt und nur mehr die halben Bezüge zu bezahlen<br />
hat (siehe Kapitel Entgeltfortzahlung).<br />
Ist die/der ArbeitnehmerIn solange krank, dass der Arbeitgeber nur noch den/das<br />
halbe/n Lohn/Gehalt zahlen muss, so wird dies wie folgt am Lohnzettel<br />
angegeben:<br />
Der/das volle Lohn/Gehalt für das ganze Monat wird unter der LA 100<br />
LOHN/GEHALT ausgewiesen<br />
Der Anpruch auf Teilentgelt, also jene Tage für die nur halbes Entgelt bezahlt<br />
werden muss, wird mit der LA 440 TEILENTGELT ARB 50% (bei Arbeitern),<br />
LA 420 TEILENTGELT ANG 50% (bei Angestellten), ausgewiesen.<br />
In der Spalte STD/TAG steht die Anzahl jener Tage für die halbes Entgelt bezahlt<br />
wird.<br />
Unter der LA 470 ABZUG ENTGELT wird der/das zuviel bezahlte (unter 1.)<br />
Lohn/Gehalt abgezogen, sodass als Resultat für diesen Gehaltszettel für 13 Tage<br />
voller/volles Lohn/Gehalt und für 17 Tage halbes Entgelt bezahlt wurde.<br />
Zugegeben etwas kompliziert! Es kann noch zusätzlich passieren, dass für zwei<br />
Monate gleichzeitig Teilentgelt auf einem Lohnzettel ausgewiesen wird, da vom<br />
Vormonat korrigiert wird.<br />
Bei Unklarheiten können Sie gerne bei Ihrem Betriebsrat nachfragen!<br />
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