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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Weihnachtsremuneration/Urlaubszuschuss<br />

Juni<br />

November<br />

Im Juni wird das Urlaubsgeld (LA 515 URLAUBSZUSCHUSS), im November<br />

(LA 505 WEIHNACHTSREMUNERATION) das Weihnachtsgeld bezahlt.<br />

Grundlage ist der/das jeweilige Lohn/Gehalt des Monats Juni/November.<br />

Werden nur bei Teilzeitkräften regelmäßig Mehrstunden ausbezahlt, so wird<br />

auch von diesen Mehrstunden ein Durchschnitt gebildet und dafür ein Weihnachts-<br />

und Urlaubsgeld ausbezahlt.<br />

Dies wird gesondert in der LA 600/610 SZ DURCHSCHNITTTEIL ausbezahlt.<br />

198 UE/KE/FE Durchschnitt<br />

Bei der Entgeltfortzahlung während eines Krankenstandes, Urlaubes,<br />

Feiertages muss jenes Entgelt bezahlt werden, dass man verdient hätte, wenn<br />

man gearbeitet hätte. Wurden daher regelmäßig Mehr-, Überstunden und<br />

Zuschläge ausbezahlt, muss ein Durchschnitt auch für diese Zeiten bezahlt<br />

werden. Im Oktober wird dies mittels der LA 198 UE/KE/FEDURCHSCHNITT<br />

gesammelt für das laufende Jahr ausbezahlt.<br />

Auf diesem Lohnzettel werden 24 Tage zu einem Satz von 20,64 € ausbezahlt,<br />

d.h. durchschnittlich wurden im Jahr pro Tag Mehrstunden, Zuschläge usw. im<br />

Wert von 20,64 € gemacht.<br />

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