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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Weihnachtsremuneration/Urlaubszuschuss<br />
Juni<br />
November<br />
Im Juni wird das Urlaubsgeld (LA 515 URLAUBSZUSCHUSS), im November<br />
(LA 505 WEIHNACHTSREMUNERATION) das Weihnachtsgeld bezahlt.<br />
Grundlage ist der/das jeweilige Lohn/Gehalt des Monats Juni/November.<br />
Werden nur bei Teilzeitkräften regelmäßig Mehrstunden ausbezahlt, so wird<br />
auch von diesen Mehrstunden ein Durchschnitt gebildet und dafür ein Weihnachts-<br />
und Urlaubsgeld ausbezahlt.<br />
Dies wird gesondert in der LA 600/610 SZ DURCHSCHNITTTEIL ausbezahlt.<br />
198 UE/KE/FE Durchschnitt<br />
Bei der Entgeltfortzahlung während eines Krankenstandes, Urlaubes,<br />
Feiertages muss jenes Entgelt bezahlt werden, dass man verdient hätte, wenn<br />
man gearbeitet hätte. Wurden daher regelmäßig Mehr-, Überstunden und<br />
Zuschläge ausbezahlt, muss ein Durchschnitt auch für diese Zeiten bezahlt<br />
werden. Im Oktober wird dies mittels der LA 198 UE/KE/FEDURCHSCHNITT<br />
gesammelt für das laufende Jahr ausbezahlt.<br />
Auf diesem Lohnzettel werden 24 Tage zu einem Satz von 20,64 € ausbezahlt,<br />
d.h. durchschnittlich wurden im Jahr pro Tag Mehrstunden, Zuschläge usw. im<br />
Wert von 20,64 € gemacht.<br />
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