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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Kindererziehungszeiten<br />
Für ab dem 1.1.1955 geborene Personen und Geburten nach dem 1.1.2005<br />
werden maximal bis zu 48 Monaten nach der Geburt berücksichtigt, erfolgt eine<br />
Geburt innerhalb dieser vier Jahre endet diese und für das zweite Kind werden<br />
Erziehungszeiten angerechnet, bei einer Mehrlingsgeburt werden 60 Monate<br />
angerechnet<br />
Für Geburten vor dem 1.1.1955 gelten Kindererziehungszeiten als<br />
Ersatzzeiten.<br />
Pensionsarten<br />
ALTERSPENSION<br />
Anspruch auf Alterspension ist gegeben, wenn<br />
1. das Regelpensionsalter erfüllt ist. Frauen nach Vollendung des 60.<br />
Lebensjahres, bei Männern nach Vollendung des 65. Lebensjahres.<br />
Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise bis zum Jahr<br />
2033 an jenes der Männer (65) angeglichen.<br />
2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />
• mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen<br />
Versicherung oder<br />
• mindestens 300 Versicherungsmonate oder<br />
• mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360<br />
Kalendermonate.<br />
VORZEITIGE ALTERSPENSION BEI LANGER VERSICHERUNGSDAUER<br />
Diese Art der Pension wird es ab 1. Oktober 2017 nicht mehr geben. Für die<br />
vorzeitige Inanspruchnahme muss man Abschläge (4,2% pro Jahr) hinnehmen.<br />
Anspruch auf vorzeitige Alterspension ist gegeben, wenn<br />
1. ein bestimmtes Pensionsalter erreicht wurde - siehe Tabelle<br />
2. ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />
• mindestens 420 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder<br />
• mindestens 450 Versicherungsmonate, die für die Pensionshöhe zählen;<br />
3. Weitere Voraussetzungen am Stichtag<br />
• keine Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über der<br />
Geringfügigkeitsgrenze<br />
„HACKLERREGELUNG“<br />
Sonderbestimmungen für Langzeitversicherte und Schwerarbeiter/innen<br />
Personen mit besonders langer Versicherungsdauer können bereits vor dem<br />
oben genannten Pensionsantrittsalter ohne Abschläge in Pension gehen. Die<br />
Hacklerregelung wurde 2009 verlängert bis 2013!<br />
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