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P E N S I O N<br />

Allgemeines<br />

PENSIONSANSPRUCH<br />

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Pension, wenn<br />

1. ein bestimmtes Alter erreicht wird bzw. Arbeitsunfähigkeit oder<br />

Erwerbsunfähigkeit gegeben ist UND<br />

2. eine Mindestversicherungszeit erfüllt ist.<br />

3. weitere Anspruchsvoraussetzungen je nach Pensionsart erfüllt sind.<br />

Selbst wenn man alle Versicherungszeiten hat, aber noch nicht das<br />

entsprechende Alter, kann man nicht in Pension gehen. Umgekehrt muss man<br />

auch nicht in Pension gehen, selbst wenn Alter und Versicherungsmonate bereits<br />

erfüllt sind. Eine Pension muss beantragt werden. Stichtag für eine Pension ist<br />

immer ein Monatserster.<br />

HÖHE<br />

Pensionen berechnen sich aus einer Bemessungsgrundlage multipliziert mit<br />

Steigerungspunkten.<br />

Die Bemessungsgrundlage, bisher die 15 besten Jahre, wird bis 2028 angehoben<br />

auf die 480 höchsten Beitragsmonate.<br />

Entsprechend der Anzahl der Versicherungsmonate wird dann mit den<br />

Steigerungspunkten multipliziert. Pro Versicherungsjahr gebühren 1,78<br />

Steigerungspunkte. Nimmt man die Pension erst nach seinem<br />

Regelpensionsalter in Anspruch, gibt es einen Bonus von 4,2% (mit Deckelung).<br />

Bei einer vorzeitigen Alterspension wird die Höhe der Alterspension berechnet.<br />

Für jedes Jahr, dass man aber vor seinem Pensionsalter in Pension geht, hat man<br />

4,2% Abschläge, höchstens jedoch 15%.<br />

Bei der Hacklerregelung (nur noch bis 2013) hat man KEINE Abschläge!<br />

Die Pensionen werden monatlich im Nachhinein angewiesen, auch bei der<br />

Pension bezahlt man Sozialversicherung (Krankenversicherung) und Lohnsteuer!<br />

Zu den Pensionen für April und September gebührt jeweils eine Sonderzahlung.<br />

ZUVERDIENST ZUR PENSION<br />

Zur Alterspension kann man unbegrenzt dazuverdienen, die Pension und die<br />

Erwerbstätigkeit müssen aber Beide im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung voll<br />

versteuert werden.<br />

Zu einer vorzeitigen Alterspension, wenn das Regelpensionsalter noch nicht<br />

erreicht wurde, darf nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2010: 366,33 €) dazu<br />

verdient werden. Verdient man darüber hinaus, kommt es zum Wegfall der<br />

Pension für die Dauer der Erwerbstätigkeit!<br />

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