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Ihr Betriebsrat informiert<br />
R E I S E K O S T E N<br />
Kilometergeld<br />
Für jeden gefahrenen Kilometer erhält die/der ArbeitnehmerIn das Kilometergeld,<br />
wenn er mit seinem Privat KFZ für die Firma unterwegs ist, z.B. Aushelfen in einer<br />
anderen Filiale, Seminare usw.<br />
Das Kilometergeld wurde ab<br />
1.7.2008 erhöht auf<br />
Bis 10.000 km 0,42 Euro<br />
10.001 – 20.000 km 0,34 Euro<br />
darüber hinaus 0,25 Euro<br />
pro gefahrenen Kilometer.<br />
Das amtliche Kilometergeld ist eine<br />
Pauschalabfindung für alle Kosten,<br />
die durch die Verwendung eines<br />
privaten Kraftfahrzeuges für<br />
Fahrten im Zuge einer Dienstreise<br />
anfallen.<br />
Mit dem Kilometergeld sind abgedeckt:<br />
• Abschreibung/Wertverlust<br />
• Benzin und Öl<br />
• Wartung und Reparaturen<br />
• Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten, Navigationsgerät)<br />
• Alle Versicherungen, Steuern und Gebühren<br />
• Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs<br />
• Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)<br />
• Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren<br />
Mit dem Kilometergeld ist nicht die Anreisezeit z.B. zu einem Seminar<br />
abgedeckt. Die An- und Heimreise inklusive der Stunden des Seminars (ohne<br />
Pausen) sind als Arbeitszeit im PEP zu erfassen.<br />
Eine Limitierung der Reisekosten ist im Kollektivvertrag nicht vorgesehen! Möchte<br />
der Arbeitgeber das volle Kilometergeld nicht bezahlen, kann er auch eine andere<br />
Fahrgelegenheit zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer muss den Aufwand, der<br />
durch eine Dienstreise entsteht, nicht selber tragen!<br />
Bitte besprechen Sie vor dem Antritt der Dienstreise mit dem<br />
Regionalmanager die Kilometergeldabrechnung.<br />
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