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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Pensionsreform 2005<br />
2005 hat es eine Pensionsreform gegeben, weshalb nun zwei verschiedene<br />
Systeme zur Geltung kommen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist<br />
grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten und gilt<br />
• für Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten<br />
in der Pensionsversicherung erwerben/arbeiten gehen,<br />
• teilweise für Personen, die vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten<br />
erworben haben und zu diesem Zeitpunkt unter 50 Jahre alt waren – hier<br />
wird eine Vergleichsrechnung mit dem alten Recht durchgeführt.<br />
Es gilt nicht für Personen, die am 1. Jänner 2005 das 50. Lebensjahr bereits<br />
vollendet haben.<br />
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen umgesetzt:<br />
• Beitragssätze und Beitragsgrundlage werden schrittweise harmonisiert und<br />
gleichzeitig die Leistungen vereinheitlicht<br />
• nach 45 Beitragsjahren sollen alle Versicherten im Alter von 65 Jahren (Mann<br />
und Frau) eine Pension von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens<br />
erhalten (nicht mehr die besten 15 Jahre).<br />
• ein selbstbestimmter Pensionsantritt wurde mit der Schaffung der<br />
Korridorpension (Frühpension zwischen 62 und 65 mit Abschlägen!) ermöglicht<br />
• es wird ein beitragsorientiertes persönliches Pensionskonto mit<br />
leistungsorientierter Komponente eingerichtet. Seit 2008 erhält man auf<br />
Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos).<br />
• partnerschaftlich vereinbarte Splittings bei der Kindererziehung werden<br />
ermöglicht. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung<br />
widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner<br />
Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils übertragen lassen, der sich<br />
der Kindererziehung widmet. Diese Regelung gilt für Jahre der Kindererziehung<br />
ab 2005. Sofern dies bis zum vollendeten 7. Lebensjahres des Kindes beantragt<br />
wird.<br />
• Zeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden<br />
Bedingungen werden besonders berücksichtigt<br />
SERVICELEISTUNGEN DER PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT<br />
Durch die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen ist es für Versicherte<br />
schwierig, selbst festzustellen, wie viele Versicherungsmonate erworben wurden<br />
und ob die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt sind. Aus diesem Grund<br />
ermittelt die Pensionsversicherungsanstalt über Antrag die erworbenen<br />
Versicherungsmonate und prüft, ob die Pensionsvoraussetzungen gegeben sind<br />
und bietet eine Pensionsvorausberechnung an.<br />
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