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<strong>Anlagespiegel</strong> <strong>2013</strong> | IMMOBILIEN<br />
62<br />
Vorsicht Kostenfalle: impulse warnt vor Risiken beim<br />
Kauf denkmalgeschützter Immobilien<br />
Investition nur <strong>für</strong> sehr gut verdienende Anleger<br />
lukrativ / Erst bei Jahreseinkommen ab 150.000<br />
Euro kann zum Spitzensteuersatz abgeschrieben<br />
werden / Immobilienpreise vielerorts bereits völlig<br />
überhöht / Faustregel: 14- bis 18-fache Jahresnettokaltmiete<br />
gilt als angemessener Kaufpreis / Genehmigungspflicht<br />
<strong>für</strong> alle Modernisierungsarbeiten<br />
kann Kosten nach dem Kauf schnell in die Höhe<br />
treiben<br />
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie als<br />
Wertanlage ist nur <strong>für</strong> sehr gut verdienende Privatanleger<br />
lukrativ. Darauf weist das Wirtschaftsmagazin<br />
'impulse' hin und berichtet, dass eine solche Investition<br />
erst ab einem Einzel-Jahreseinkommen von<br />
rund 150.000 Euro wirklich interessant wird. Erst<br />
dann können nämlich die mit den Kosten <strong>für</strong> Kauf<br />
und Renovierung der Immobilie verbundenen steuerlichen<br />
Abschreibungen zum Spitzensteuersatz geltend<br />
gemacht werden. "Bei Anlegern mit Spitzensteuersatz<br />
zahlt das Finanzamt praktisch die Hälfte<br />
der Sanierungskosten mit", sagte die Kasseler Steuerberaterin<br />
Annette Schaefer gegenüber 'impulse'.<br />
Für Anleger mit geringerem Jahreseinkommen und<br />
niedrigerem Steuersatz macht eine solche Investition<br />
hingegen kaum Sinn und kann unter Umständen sogar<br />
erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.<br />
Außerdem weist 'impulse' darauf hin, dass Kaufwil-<br />
Quelle: © vizafoto - Fotolia.com<br />
Quelle: © Hans Peter Denecke - Fotolia.com<br />
lige vorab unbedingt den Kaufpreis der Wunschimmobilie<br />
genau prüfen sollten. So hat das wachsende<br />
Interesse an privatem Immobilienbesitz den Markt<br />
vielerorts bereits überhitzt.<br />
Nicht selten schlagen Bauträger und Objektanbieter<br />
den steuerlichen Entlastungsbetrag, der über<br />
das Abschreibungsmodell normalerweise dem Käufer<br />
zustehen würde, auf den eigentlichen Kaufpreis<br />
auf. Die Folge: Viele Immobilien sind, gemessen an<br />
ihren Mieterträgen, völlig überteuert. "<strong>Das</strong> ist vom<br />
Gesetzgeber so nicht vorgesehen", betonte der Anwalt<br />
Marcus Hoffmann von der Nürnberger Kanzlei<br />
Hoffmann & Partner gegenüber 'impulse'. Um einen<br />
Überblick über marktübliche Immobilienpreise<br />
zu bekommen, sollten Anleger daher vor dem Kauf<br />
den regionalen Mietspiegel genau studieren. Als<br />
Faustregel <strong>für</strong> einen angemessenen Kaufpreis gilt<br />
das 14- bis 18-Fache der Jahresnettokaltmiete. Wer<br />
ganz sicher gehen möchte, sollte das Wunschobjekt<br />
zudem auf eigene Rechnung durch einen Gutachter<br />
schätzen lassen. Haben Anleger eine Immobilie<br />
gekauft, müssen alle Modernisierungsarbeiten<br />
vorab vom Denkmalschutzamt genehmigt werden.<br />
Laut 'impulse' treibt vor allem diese Auflage die<br />
Renovierungskosten schnell in die Höhe. War die<br />
Investition jedoch vorab gut durchdacht, kann die<br />
damit verbundene Steuerersparnis ein attraktiver<br />
Ausgleich sein.<br />
Autor: Impulse, G+J WirtschaftsPresse Online GmbH