29.07.2013 Aufrufe

Anlagespiegel für Berater 2013 - Das eMagazin!

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Anlagespiegel</strong> <strong>2013</strong> | IMMOBILIEN<br />

62<br />

Vorsicht Kostenfalle: impulse warnt vor Risiken beim<br />

Kauf denkmalgeschützter Immobilien<br />

Investition nur <strong>für</strong> sehr gut verdienende Anleger<br />

lukrativ / Erst bei Jahreseinkommen ab 150.000<br />

Euro kann zum Spitzensteuersatz abgeschrieben<br />

werden / Immobilienpreise vielerorts bereits völlig<br />

überhöht / Faustregel: 14- bis 18-fache Jahresnettokaltmiete<br />

gilt als angemessener Kaufpreis / Genehmigungspflicht<br />

<strong>für</strong> alle Modernisierungsarbeiten<br />

kann Kosten nach dem Kauf schnell in die Höhe<br />

treiben<br />

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie als<br />

Wertanlage ist nur <strong>für</strong> sehr gut verdienende Privatanleger<br />

lukrativ. Darauf weist das Wirtschaftsmagazin<br />

'impulse' hin und berichtet, dass eine solche Investition<br />

erst ab einem Einzel-Jahreseinkommen von<br />

rund 150.000 Euro wirklich interessant wird. Erst<br />

dann können nämlich die mit den Kosten <strong>für</strong> Kauf<br />

und Renovierung der Immobilie verbundenen steuerlichen<br />

Abschreibungen zum Spitzensteuersatz geltend<br />

gemacht werden. "Bei Anlegern mit Spitzensteuersatz<br />

zahlt das Finanzamt praktisch die Hälfte<br />

der Sanierungskosten mit", sagte die Kasseler Steuerberaterin<br />

Annette Schaefer gegenüber 'impulse'.<br />

Für Anleger mit geringerem Jahreseinkommen und<br />

niedrigerem Steuersatz macht eine solche Investition<br />

hingegen kaum Sinn und kann unter Umständen sogar<br />

erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.<br />

Außerdem weist 'impulse' darauf hin, dass Kaufwil-<br />

Quelle: © vizafoto - Fotolia.com<br />

Quelle: © Hans Peter Denecke - Fotolia.com<br />

lige vorab unbedingt den Kaufpreis der Wunschimmobilie<br />

genau prüfen sollten. So hat das wachsende<br />

Interesse an privatem Immobilienbesitz den Markt<br />

vielerorts bereits überhitzt.<br />

Nicht selten schlagen Bauträger und Objektanbieter<br />

den steuerlichen Entlastungsbetrag, der über<br />

das Abschreibungsmodell normalerweise dem Käufer<br />

zustehen würde, auf den eigentlichen Kaufpreis<br />

auf. Die Folge: Viele Immobilien sind, gemessen an<br />

ihren Mieterträgen, völlig überteuert. "<strong>Das</strong> ist vom<br />

Gesetzgeber so nicht vorgesehen", betonte der Anwalt<br />

Marcus Hoffmann von der Nürnberger Kanzlei<br />

Hoffmann & Partner gegenüber 'impulse'. Um einen<br />

Überblick über marktübliche Immobilienpreise<br />

zu bekommen, sollten Anleger daher vor dem Kauf<br />

den regionalen Mietspiegel genau studieren. Als<br />

Faustregel <strong>für</strong> einen angemessenen Kaufpreis gilt<br />

das 14- bis 18-Fache der Jahresnettokaltmiete. Wer<br />

ganz sicher gehen möchte, sollte das Wunschobjekt<br />

zudem auf eigene Rechnung durch einen Gutachter<br />

schätzen lassen. Haben Anleger eine Immobilie<br />

gekauft, müssen alle Modernisierungsarbeiten<br />

vorab vom Denkmalschutzamt genehmigt werden.<br />

Laut 'impulse' treibt vor allem diese Auflage die<br />

Renovierungskosten schnell in die Höhe. War die<br />

Investition jedoch vorab gut durchdacht, kann die<br />

damit verbundene Steuerersparnis ein attraktiver<br />

Ausgleich sein.<br />

Autor: Impulse, G+J WirtschaftsPresse Online GmbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!