Konzern-Anhang der Andreae-Noris Zahn AG zum 31. März ... - Anzag
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3.5 | Investments<br />
3.6 | Vorräte<br />
3.7 | For<strong>der</strong>ungen<br />
und Sonstige<br />
Vermögenswerte<br />
Die Drei-Jahres-Planungen beruhen auf den Erfahrungen und Kenntnissen des jeweiligen<br />
lokalen Managements. Die Annahmen zu den Wachstumsraten sind auf Basis von externen<br />
Marktstudien angesetzt worden. Die Kapitalkostensätze sind aus in externen Datenbanken<br />
zugänglichen Informationen ermittelt worden.<br />
Es wurden in diesem Geschäftsjahr keine Wertmin<strong>der</strong>ungsaufwendungen identifiziert.<br />
Zusätzlich <strong>zum</strong> Impairmenttest wurden für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Farmexpert<br />
zwei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei <strong>der</strong> ersten Sensitivitätsanalyse wurde <strong>der</strong> Kapitalisierungszinssatz<br />
um 100 Basispunkte angehoben. Im Rahmen <strong>der</strong> zweiten Sensitivitätsanalyse<br />
wurde eine um einen Prozentpunkt geringere Wachstumsrate im Terminal Value unterstellt.<br />
Aus diesen beiden Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zugrunde liegenden Annahmen würde sich<br />
kein Wertmin<strong>der</strong>ungsbedarf ergeben.<br />
Unter den Investments werden Finanzielle Vermögenswerte erfasst, die von <strong>der</strong> ANZ<strong>AG</strong><br />
<strong>zum</strong> Zweck des Vermögenszuwachses, <strong>der</strong> Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals o<strong>der</strong><br />
des Aufbaus von Geschäftsbeziehungen länger als eine Periode gehalten werden. Es handelt<br />
sich hierbei unter an<strong>der</strong>em um Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die gemäß<br />
IAS 28 nach <strong>der</strong> Equity-Methode bilanziert werden.<br />
Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die<br />
Ermittlung <strong>der</strong> Anschaffungskosten folgt dabei grundsätzlich <strong>der</strong> Durchschnittskostenmethode.<br />
Die Bewertung <strong>der</strong> Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt <strong>zum</strong> jeweils niedrigeren<br />
Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert.<br />
Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern<br />
die aus ihrem Verkauf voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger sind als die Buchwerte<br />
<strong>der</strong> Vorräte. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse<br />
abzüglich <strong>der</strong> bis <strong>zum</strong> Verkauf noch anfallenden direkt zurechenbaren Verkaufskosten<br />
angesetzt. Hierbei wird Bestands- und Erlösrisiken durch gruppenbezogene<br />
Abwertungen anhand von Reichweitenabschlägen Rechnung getragen. Dabei kommen<br />
Annahmen bezüglich <strong>der</strong> getätigten Abschläge <strong>zum</strong> Tragen.<br />
Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung <strong>der</strong> Handelswaren geführt haben, nicht länger<br />
bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.<br />
For<strong>der</strong>ungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Vermögenswerte werden<br />
gemäß IAS 39 als „Kredite und For<strong>der</strong>ungen“ klassifiziert und beim erstmaligen Ansatz mit<br />
dem beizulegenden Zeitwert, <strong>der</strong> in aller Regel den Anschaffungskosten entspricht, bewertet.<br />
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.