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Konzern-Anhang der Andreae-Noris Zahn AG zum 31. März ... - Anzag

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3.5 | Investments<br />

3.6 | Vorräte<br />

3.7 | For<strong>der</strong>ungen<br />

und Sonstige<br />

Vermögenswerte<br />

Die Drei-Jahres-Planungen beruhen auf den Erfahrungen und Kenntnissen des jeweiligen<br />

lokalen Managements. Die Annahmen zu den Wachstumsraten sind auf Basis von externen<br />

Marktstudien angesetzt worden. Die Kapitalkostensätze sind aus in externen Datenbanken<br />

zugänglichen Informationen ermittelt worden.<br />

Es wurden in diesem Geschäftsjahr keine Wertmin<strong>der</strong>ungsaufwendungen identifiziert.<br />

Zusätzlich <strong>zum</strong> Impairmenttest wurden für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Farmexpert<br />

zwei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei <strong>der</strong> ersten Sensitivitätsanalyse wurde <strong>der</strong> Kapitalisierungszinssatz<br />

um 100 Basispunkte angehoben. Im Rahmen <strong>der</strong> zweiten Sensitivitätsanalyse<br />

wurde eine um einen Prozentpunkt geringere Wachstumsrate im Terminal Value unterstellt.<br />

Aus diesen beiden Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zugrunde liegenden Annahmen würde sich<br />

kein Wertmin<strong>der</strong>ungsbedarf ergeben.<br />

Unter den Investments werden Finanzielle Vermögenswerte erfasst, die von <strong>der</strong> ANZ<strong>AG</strong><br />

<strong>zum</strong> Zweck des Vermögenszuwachses, <strong>der</strong> Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals o<strong>der</strong><br />

des Aufbaus von Geschäftsbeziehungen länger als eine Periode gehalten werden. Es handelt<br />

sich hierbei unter an<strong>der</strong>em um Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die gemäß<br />

IAS 28 nach <strong>der</strong> Equity-Methode bilanziert werden.<br />

Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Anschaffungskosten folgt dabei grundsätzlich <strong>der</strong> Durchschnittskostenmethode.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt <strong>zum</strong> jeweils niedrigeren<br />

Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert.<br />

Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern<br />

die aus ihrem Verkauf voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger sind als die Buchwerte<br />

<strong>der</strong> Vorräte. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse<br />

abzüglich <strong>der</strong> bis <strong>zum</strong> Verkauf noch anfallenden direkt zurechenbaren Verkaufskosten<br />

angesetzt. Hierbei wird Bestands- und Erlösrisiken durch gruppenbezogene<br />

Abwertungen anhand von Reichweitenabschlägen Rechnung getragen. Dabei kommen<br />

Annahmen bezüglich <strong>der</strong> getätigten Abschläge <strong>zum</strong> Tragen.<br />

Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung <strong>der</strong> Handelswaren geführt haben, nicht länger<br />

bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.<br />

For<strong>der</strong>ungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Vermögenswerte werden<br />

gemäß IAS 39 als „Kredite und For<strong>der</strong>ungen“ klassifiziert und beim erstmaligen Ansatz mit<br />

dem beizulegenden Zeitwert, <strong>der</strong> in aller Regel den Anschaffungskosten entspricht, bewertet.<br />

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

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