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Konzern-Anhang der Andreae-Noris Zahn AG zum 31. März ... - Anzag

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3.1 | Ertragsrealisierung<br />

3.2 | Immaterielle<br />

Vermögenswerte<br />

3 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Erträge werden dem Grund nach erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass <strong>der</strong> wirtschaftliche<br />

Nutzen dem <strong>Konzern</strong> zufließen wird und die Höhe <strong>der</strong> Erträge und noch anfallende<br />

Kosten verlässlich bestimmt werden können.<br />

Die Erträge werden zeitlich erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern<br />

verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind<br />

(Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums). Dies ist grundsätzlich bei Lieferung <strong>der</strong><br />

Güter <strong>der</strong> Fall. Dienstleistungen werden nach Erbringung <strong>der</strong> Dienstleistung als Ertrag<br />

erfasst.<br />

Umsatzerlöse werden <strong>zum</strong> beizulegenden Zeitwert <strong>der</strong> erhaltenen beziehungsweise zu<br />

erhaltenden Gegenleistung bewertet und stellen den Gegenwert <strong>der</strong> hingegebenen Güter<br />

und Dienstleistungen dar, die im normalen Geschäftsablauf erzielt wurden. Davon werden<br />

die Umsatzsteuer und an<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit dem Verkauf stehende Steuern sowie<br />

Rabatte und Skonti abgesetzt. Zinserträge werden periodengerecht nach <strong>der</strong> Effektivzinsmethode<br />

abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist <strong>der</strong> Zinssatz, <strong>der</strong> die geschätzten<br />

künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des Finanziellen Vermögenswerts auf<br />

den Nettobuchwert des Vermögenswerts abzinst. In die Berechnung des Effektivzinses<br />

fließen alle direkt zurechenbaren Transaktionskosten, Gebühren, gezahlten o<strong>der</strong> erhaltenen<br />

Entgelte und an<strong>der</strong>e Agien o<strong>der</strong> Disagien ein.<br />

Dividendenerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf<br />

Zahlung erfasst.<br />

Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert<br />

Der im Rahmen <strong>der</strong> Konsolidierung entstehende Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert stellt den<br />

Überschuss <strong>der</strong> Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Anteil des<br />

<strong>Konzern</strong>s am beizulegenden Zeitwert <strong>der</strong> identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden<br />

eines Tochterunternehmens <strong>zum</strong> Erwerbszeitpunkt dar.<br />

Der Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und gemäß IAS 36 mindestens<br />

einmal jährlich o<strong>der</strong> bei Anhaltspunkten, die auf eine Wertmin<strong>der</strong>ung hinweisen,<br />

auf eine Wertmin<strong>der</strong>ung hin überprüft. Jede Wertmin<strong>der</strong>ung wird sofort erfolgswirksam<br />

erfasst. Spätere Wertaufholungen werden nicht vorgenommen.<br />

Bei <strong>der</strong> Veräußerung eines Tochterunternehmens wird <strong>der</strong> zurechenbare Betrag des Geschäfts-<br />

o<strong>der</strong> Firmenwerts in die Bestimmung des Gewinns o<strong>der</strong> Verlusts aus <strong>der</strong> Veräußerung<br />

einbezogen.

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