Konzern-Anhang der Andreae-Noris Zahn AG zum 31. März ... - Anzag
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3.1 | Ertragsrealisierung<br />
3.2 | Immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
3 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Erträge werden dem Grund nach erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass <strong>der</strong> wirtschaftliche<br />
Nutzen dem <strong>Konzern</strong> zufließen wird und die Höhe <strong>der</strong> Erträge und noch anfallende<br />
Kosten verlässlich bestimmt werden können.<br />
Die Erträge werden zeitlich erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern<br />
verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind<br />
(Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums). Dies ist grundsätzlich bei Lieferung <strong>der</strong><br />
Güter <strong>der</strong> Fall. Dienstleistungen werden nach Erbringung <strong>der</strong> Dienstleistung als Ertrag<br />
erfasst.<br />
Umsatzerlöse werden <strong>zum</strong> beizulegenden Zeitwert <strong>der</strong> erhaltenen beziehungsweise zu<br />
erhaltenden Gegenleistung bewertet und stellen den Gegenwert <strong>der</strong> hingegebenen Güter<br />
und Dienstleistungen dar, die im normalen Geschäftsablauf erzielt wurden. Davon werden<br />
die Umsatzsteuer und an<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit dem Verkauf stehende Steuern sowie<br />
Rabatte und Skonti abgesetzt. Zinserträge werden periodengerecht nach <strong>der</strong> Effektivzinsmethode<br />
abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist <strong>der</strong> Zinssatz, <strong>der</strong> die geschätzten<br />
künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des Finanziellen Vermögenswerts auf<br />
den Nettobuchwert des Vermögenswerts abzinst. In die Berechnung des Effektivzinses<br />
fließen alle direkt zurechenbaren Transaktionskosten, Gebühren, gezahlten o<strong>der</strong> erhaltenen<br />
Entgelte und an<strong>der</strong>e Agien o<strong>der</strong> Disagien ein.<br />
Dividendenerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf<br />
Zahlung erfasst.<br />
Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert<br />
Der im Rahmen <strong>der</strong> Konsolidierung entstehende Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert stellt den<br />
Überschuss <strong>der</strong> Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Anteil des<br />
<strong>Konzern</strong>s am beizulegenden Zeitwert <strong>der</strong> identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden<br />
eines Tochterunternehmens <strong>zum</strong> Erwerbszeitpunkt dar.<br />
Der Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und gemäß IAS 36 mindestens<br />
einmal jährlich o<strong>der</strong> bei Anhaltspunkten, die auf eine Wertmin<strong>der</strong>ung hinweisen,<br />
auf eine Wertmin<strong>der</strong>ung hin überprüft. Jede Wertmin<strong>der</strong>ung wird sofort erfolgswirksam<br />
erfasst. Spätere Wertaufholungen werden nicht vorgenommen.<br />
Bei <strong>der</strong> Veräußerung eines Tochterunternehmens wird <strong>der</strong> zurechenbare Betrag des Geschäfts-<br />
o<strong>der</strong> Firmenwerts in die Bestimmung des Gewinns o<strong>der</strong> Verlusts aus <strong>der</strong> Veräußerung<br />
einbezogen.