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Konzern-Anhang der Andreae-Noris Zahn AG zum 31. März ... - Anzag

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66<br />

3.4 | Wertmin<strong>der</strong>ungen<br />

von<br />

Vermögenswerten<br />

Sachanlagen werden ausgebucht, sobald sie abgehen o<strong>der</strong> wenn aus ihrer weiteren Nutzung<br />

o<strong>der</strong> ihrem Abgang kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus <strong>der</strong><br />

Ausbuchung <strong>der</strong> Vermögenswerte resultierenden Gewinne o<strong>der</strong> Verluste werden als Differenz<br />

zwischen dem Nettoveräußerungserlös beziehungsweise dem erzielbaren Betrag und<br />

ihrem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam in <strong>der</strong> Abgangsperiode in <strong>der</strong> Gewinn- und<br />

Verlustrechung erfasst.<br />

Fremdkapitalkosten werden, sofern sie nicht direkt dem Erwerb o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Herstellung eines<br />

qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, grundsätzlich in <strong>der</strong> Periode als<br />

Aufwand erfasst, in <strong>der</strong> sie angefallen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vorjahr<br />

wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.<br />

Vermögenswerte, auf die IAS 36 anwendbar ist, werden auf eine Wertmin<strong>der</strong>ung hin<br />

überprüft, wenn Sachverhalte o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umstände darauf hindeuten, dass <strong>der</strong><br />

Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte. Sobald <strong>der</strong> Buchwert eines<br />

Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertmin<strong>der</strong>ung ergebniswirksam<br />

erfasst. Der erzielbare Betrag ist <strong>der</strong> höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis<br />

und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungspreis ist <strong>der</strong> aus einem<br />

Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag abzüglich<br />

<strong>der</strong> Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> geschätzten künftigen<br />

Cashflows, die aus <strong>der</strong> fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang<br />

am Ende <strong>der</strong> Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert<br />

einzeln o<strong>der</strong>, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheit, zu <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vermögenswert gehört, ermittelt.<br />

Die Wertansätze von Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwerten werden jährlich – und wann immer es<br />

einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass sie wertgemin<strong>der</strong>t sein könnten – auf Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

überprüft. Die Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwerte werden entsprechend den Vorgaben von<br />

IAS 36.80 ff. auf Ebene <strong>der</strong> zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Wertmin<strong>der</strong>ung getestet.<br />

Eine ergebniswirksame Wertmin<strong>der</strong>ung wurde erfasst, wenn <strong>der</strong> erzielbare Betrag<br />

niedriger als <strong>der</strong> Buchwert des Vermögenswerts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit war. Bei <strong>der</strong> ANZ<strong>AG</strong> wurde für die Impairmenttests <strong>der</strong> Geschäfts- o<strong>der</strong><br />

Firmenwerte <strong>der</strong> Nutzungswert als erzielbarer Betrag ermittelt. Im Falle eines Wertmin<strong>der</strong>ungsbedarfs<br />

werden zunächst bestehende Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwerte reduziert. Bei<br />

weiterem Wertberichtigungsbedarf wird die Differenz in <strong>der</strong> Regel proportional auf die<br />

verbleibenden langfristigen Vermögenswerte verteilt.<br />

Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, <strong>der</strong> bestimmt worden wäre,<br />

wenn für den Vermögenswert <strong>der</strong> zahlungsmittelgenerierenden Einheit in Vorjahren kein<br />

Wertmin<strong>der</strong>ungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Umkehrung des Wertmin<strong>der</strong>ungsaufwands<br />

(Zuschreibung) wird sofort erfolgswirksam erfasst. Eine Zuschreibung auf abgeschriebene<br />

Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwerte ist nicht möglich.

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