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Konzern-Anhang der Andreae-Noris Zahn AG zum 31. März ... - Anzag

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102<br />

5.16 | Eventualschulden<br />

und<br />

Haftungsverhältnisse<br />

5.17 | Sonstige<br />

finanzielle<br />

Verpflichtungen<br />

Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten überwiegend Verbindlichkeiten aus<br />

Umsatzsteuer (TEUR 1.319; Vorjahr: TEUR 7.603) und Lohn- und Kirchensteuern<br />

(TEUR 1.323; Vorjahr: TEUR 1.176).<br />

In den Sonstigen Verbindlichkeiten werden unter an<strong>der</strong>em Gewinnzuweisungen an stille<br />

Gesellschafter ausgewiesen.<br />

in TEUR<br />

Haftungsverhältnisse aus <strong>der</strong> Bestellung von Sicherheiten für<br />

<strong>31.</strong>03.2012 <strong>31.</strong>03.2011<br />

fremde Verbindlichkeiten 20.554 21.033<br />

Verbindlichkeiten aus <strong>der</strong> Begebung von Bürgschaften 10.000 10.000<br />

Verbindlichkeiten aus <strong>der</strong> Begebung und Übertragung von<br />

Wechseln 0 827<br />

Summe 30.554 <strong>31.</strong>860<br />

Die ANZ<strong>AG</strong> hat sich verpflichtet, Verbindlichkeiten ihrer Kunden aus Bestellungen, die<br />

unter Einsatz einer Kreditkarte getätigt wurden, bei Ausfall bis zu einem Betrag in Höhe<br />

von TEUR 20.000 (Vorjahr: TEUR 20.000) gegenüber <strong>der</strong> American Express Services Europe<br />

Limited zu übernehmen. Derzeit ist es jedoch nicht wahrscheinlich, dass die ANZ<strong>AG</strong> hieraus<br />

in Anspruch genommen wird.<br />

Die ANZ<strong>AG</strong> hat gegenüber Kreditinstituten die Bürgschaft für an Kommanditisten zur Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Kommanditanteile ausgegebene Kredite übernommen. Die ANZ<strong>AG</strong> wäre<br />

im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eines <strong>der</strong> betroffenen Kommanditisten dazu verpflichtet,<br />

den Anteil des Kommanditisten zu übernehmen und gleichzeitig in das Kreditverhältnis<br />

mit <strong>der</strong> Bank einzutreten. Derzeit ist es jedoch nicht wahrscheinlich, dass eine entsprechende<br />

Zahlungsunfähigkeit eintritt. Das Obligo gegenüber Dritten betrug <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>März</strong> 2012<br />

TEUR 554 und <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>März</strong> 2011 TEUR 1.033.<br />

Mit Vertrag vom 30. <strong>März</strong> 2010 hat die ANZ<strong>AG</strong> zugunsten <strong>der</strong> Oktal eine bis <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> Mai<br />

2015 befristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 10.000 zuzüglich Zinsen<br />

abgegeben. Derzeit ist es jedoch nicht wahrscheinlich, dass die ANZ<strong>AG</strong> hieraus in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich <strong>zum</strong> Stichtag <strong>31.</strong> <strong>März</strong> 2012 aus Miet-,<br />

Leasing- und Dienstleistungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 10.001 (Vorjahr:<br />

TEUR 14.273). Daneben besteht ein Bestellobligo für Investitionen in Anlagevermögen von<br />

TEUR 2.124 (Vorjahr: TEUR 6.596).

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